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Kabinett klärt Heldenstatus

Windhoek - Das Kabinett hat die Kriterien definiert, die Verstorbene zu Lebzeiten erfüllt haben müssen, um für eine Beisetzung am Heldenacker in Frage zu kommen.

Wie aus den jüngsten Kabinettsbeschlüssen hervorgeht, hat ein aus verschiedenen Ministern bestehendes Komitee eine Bestimmung erarbeitet, wonach ein Held oder eine Heldin "eine legendäre Figur mit besonderen Fähigkeiten (ist), die für ihre Leistungen und Qualitäten sowie für ihren außergewöhnlichen Mut, ihr Charisma und ihr Durchhaltevermögen von allen verehrt wird und die sich um das Land und seine Bevölkerung verdient gemacht hat".

Die dabei gewürdigten Leistungen können gemäß Festlegung des Kabinetts "politischer, militärischer, wirtschaftlicher oder sozialer Natur" sein und von Personen vollbracht werden, die sich "ungeachtet möglicher Konsequenzen für die eigene Sicherheit und unabhängig von persönlichen Interessen " für ihre Mitmenschen und ihr Land eingesetzt haben.

In diesem Zusammenhang hat das Kabinett ferner verfügt, dass Personen, die offiziell zu Helden erklärt wurden, für diesen Status eine Belohnung bekommen sollten, egal ob diese in Form einer finanziellen Entschädigung oder eines Ehrentitels geschieht. Außerdem hat das Kabinett angeordnet, dass auf dem Heldenacker nur Tote beerdigt werden sollten, denen zu Lebzeiten oder posthum "eine der beiden höchsten Ehrungen des Landes zuteil wurde". Gleichzeitig jedoch rät das zuständige Komitee dazu, dass den betroffenen Personen ihre Auszeichnung aberkannt werden solle, wenn sie sich nach ihrer Auszeichnung "unehrenhaft" verhalten sollten.

Des Weiteren hat das zuständige Kabinetts-Komitee bestimmt, dass bis auf weiteres keine "Monumente, Gebäude und Straßen" nach lebenden Personen benannt werden sollten. Ein solches Moratorium sei angesichts der Tatsache ratsam, dass eine derartige Anerkennung nur posthum zuerkannt werden sollte.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-29

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