Kabinett korrigiert sich
Windhoek - Das Kabinett hat beschlossen keine Regierungsgebäude an Ausländer zu übertragen, die im Staatsdienst beschäftigt sind. Damit hat das Kabinett einen früheren Beschluss rückgängig gemacht, im Zuge dessen es erlaubt war, Regierungsgebäude, die nicht anderweitig gebraucht werden, auch an Ausländer zu veräussern. Dabei sollte als einziges Kriterium gelten, dass diese Ausländer im öffentlichen Dienst beschäftigt sind und ihnen die Kaufmöglichkeit unabhängig davon angeboten werden, ob sie eine Aufenthaltsgenehmigung in Namibia haben.
Von der Regelung unbenutzte Regierungsgebäude an die darin wohnenden Mieter zu verkaufen, waren Ausländer also nicht explizit ausgeschlossen. Aus diesem Grunde wurde die diesbezügliche Initiative vom Ministerium für öffentliche Arbeiten Transport und Kommunikation dahingehend ausgelegt, dass sich auch Ausländer für den Erwerb von Räumlichkeiten der Regierung qualifizieren, sofern diese nicht anderweitig genutzt werden und die betroffenen Ausländer Mieter dieser Einrichtungen sind.
Auf Grund dieses "Missverständnisses" seien auch Ausländern bereits Regierungsimmobilien zum Erwerb angeboten und mit einigen von ihnen sogar schon ein Kaufvertrag geschlossen worden.
Von der Regelung unbenutzte Regierungsgebäude an die darin wohnenden Mieter zu verkaufen, waren Ausländer also nicht explizit ausgeschlossen. Aus diesem Grunde wurde die diesbezügliche Initiative vom Ministerium für öffentliche Arbeiten Transport und Kommunikation dahingehend ausgelegt, dass sich auch Ausländer für den Erwerb von Räumlichkeiten der Regierung qualifizieren, sofern diese nicht anderweitig genutzt werden und die betroffenen Ausländer Mieter dieser Einrichtungen sind.
Auf Grund dieses "Missverständnisses" seien auch Ausländern bereits Regierungsimmobilien zum Erwerb angeboten und mit einigen von ihnen sogar schon ein Kaufvertrag geschlossen worden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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