Kahuure setzt sich gegen Chef Nguvauva II. durch
Windhoek - Im lang anhaltenden Führungsdisput zwischen Ovambanderu-Chef Munjuku Nguvauva II. samt seiner Fraktion und elf Senior-Ratsherren unter Führung von Erastus Tjiundikua Kahuure hat Richter Collins Parker der Stammesfraktion Kahuures am Freitag Recht gegeben. Nach dem Gerichtsbeschluss werden Kahuure und zehn andere Mitglieder des Stammesrats der Ovambanderu, die nach ihrer Entlassung durch Nguvauva II. vorübergehend wieder vom Gericht eingesetzt wurden, jetzt erneut in ihrem Amt bestätigt.
Gleichzeitig hat der Richter die so genannte Mbanderu-Verfassung, die am 1. Oktober 2005 durch einseitigen Beschluss von Chef Nguvauva II. bei einer Versammlung verabschiedet wurde, für illegal erklärt. Die traditionelle Behörde der Ovambanderu sowie Chef Nguvauva II. haben laut Beschluss von Richter Parker dazu die Kosten des nun abgeschlossenen Revisionsverfahrens und der einstweiligen gerichtlichen Verfügung vom 8. Mai 2006 zu übernehmen, wonach die elf Ratsmitglieder zunächst vorübergehend wieder in ihre Ämter eingesetzt wurden.
Zur Anhörung der Anwälte Harald Geier für Chef Nguvauva II. und Andrew Corbett für die Fraktion Kahuures waren am 26. und 27. März 2007 hunderte traditionell gekleidete Ovambanderu aus dem Osten nach Windhoek angereist, um ihrer jeweiligen Fraktion im Gerichtssaal und davor ihre Solidarität zu bekunden.
Richter Parker hat entschieden, dass Chef Nguvauva II. sowohl bei der vorzeitigen Verabschiedung des Verfassungsentwurfs als auch bei der Entlassung der Ratsmitglieder gegen das traditionelle Recht, die natürliche Redlichkeit (natural justice) und damit auch gegen den Gerechtigkeitsgrundsatz der namibischen Verfassung (Artikel 18) verstoßen habe. Ferner hat Parker die Behauptung Nguvauvas II. abgewiesen, dass der Titel "Senior-Chef" in der traditionellen Mbanderu-Gemeinschaft nicht existiere, denn dieser Rang komme in einschlägigen Protokollen vor.
Gleichzeitig hat der Richter die so genannte Mbanderu-Verfassung, die am 1. Oktober 2005 durch einseitigen Beschluss von Chef Nguvauva II. bei einer Versammlung verabschiedet wurde, für illegal erklärt. Die traditionelle Behörde der Ovambanderu sowie Chef Nguvauva II. haben laut Beschluss von Richter Parker dazu die Kosten des nun abgeschlossenen Revisionsverfahrens und der einstweiligen gerichtlichen Verfügung vom 8. Mai 2006 zu übernehmen, wonach die elf Ratsmitglieder zunächst vorübergehend wieder in ihre Ämter eingesetzt wurden.
Zur Anhörung der Anwälte Harald Geier für Chef Nguvauva II. und Andrew Corbett für die Fraktion Kahuures waren am 26. und 27. März 2007 hunderte traditionell gekleidete Ovambanderu aus dem Osten nach Windhoek angereist, um ihrer jeweiligen Fraktion im Gerichtssaal und davor ihre Solidarität zu bekunden.
Richter Parker hat entschieden, dass Chef Nguvauva II. sowohl bei der vorzeitigen Verabschiedung des Verfassungsentwurfs als auch bei der Entlassung der Ratsmitglieder gegen das traditionelle Recht, die natürliche Redlichkeit (natural justice) und damit auch gegen den Gerechtigkeitsgrundsatz der namibischen Verfassung (Artikel 18) verstoßen habe. Ferner hat Parker die Behauptung Nguvauvas II. abgewiesen, dass der Titel "Senior-Chef" in der traditionellen Mbanderu-Gemeinschaft nicht existiere, denn dieser Rang komme in einschlägigen Protokollen vor.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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