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Kampagne gegen Kinderarbeit

Windhoek - Die Erhebung wurde vom Arbeitsministerium auf Anordnung des Präsidenten in den Regionen Caprivi, Kavango, Oshikoto, Ohangwena, Omusati, Oshana, Omaheke und Kunene durchgeführt. Wie aus den jüngsten Kabinettsbeschlüssen hervorgeht, hat die Untersuchung, an der Arbeitsinspektoren, Sozialarbeiter und die Polizei beteiligt waren, zahlreiche Fälle von Kinderarbeit auf kommunalen und kommerziellen Farmen offenbart.
Gemäß Arbeitsgesetz und Verfassung ist Kinderarbeit als "wirtschaftliche Ausbeutung" von Minderjährigen unter 14 Jahren definiert und mit einer Geldbuße von 20000 N$ bzw. einer Haftstrafe von vier Jahren bedroht. Als Arbeit gilt dabei jede Tätigkeit, die über sporadische Hilfe im Haushalt hinausgeht und die "der Gesundheit oder der physischen, geistigen und sozialen Entwicklung eines Kindes schädlich ist".
An den identifizierten Fällen der Kinderarbeit, darunter zehn in Caprivi, 17 in Kavango, zwölf in Omaheke, 25 in Oshikoto und 32 im Omusati, waren auch einige ausländische Kinder aus Sambia und Angola beteiligt. Vor diesem Hintergrund hat das Kabinett eine Untersuchung von Vorwürfen verfügt, wonach ein "Kinderhändler" Minderjährige aus Nachbarländern nach Namibia geschleust und hier "zum Kauf angeboten" habe.
Nach Angaben der Studie ist die weit verbreitete Armut in ländlichen Gebieten der am meisten genannte Grund dafür, warum Kinder auf Farmen arbeiten würden und somit zum Einkommen zahlreicher Haushalte beitragen müssten. Bei Arbeitsgebern, die Minderjährige beschäftigten, sei das Motiv hingegen Profitmaximierung. Diese Vermutung dränge sich angesichts der Tatsache auf, dass Kindern in der Regel nicht der verbindliche Mindestlohn gezahlt werde und sich jene nicht gegen diese Form der Ausbeutung wehren könnten.
Angesichts der andauernden Ausbeutung von Kindern hat das Kabinett das Arbeitsministerium beauftragt, rechtliche Schritte gegen landwirtschaftliche Arbeitgeber einzuleiten, die weiterhin Kinder auf ihren Farmen beschäftigen. Außerdem soll das Ministerium "Nachfolgeinspektionen" in den bereits besuchten Regionen durchführen und dabei prüfen, ob das Verbot gegen Kinderarbeit eingehalten werde.
Des Weiteren hat das Kabinett das Ministerium für Geschlechtergleichheit und Kinderfürsorge instruiert, in ländlichen Gebieten mittelose Kinder zu registrieren, die keine Ausweise besitzen und sich deshalb nicht für staatliche Finanzhilfe qualifizieren. Überdies wurde das Erziehungsministerium angewiesen, Kindern die auf Farmen arbeiten, einen kostenlosen Schul- und Heimplatz zur Verfügung zu stellen.
Darüber hinaus soll das Ministerium für innere Sicherheit, Polizei und Justizvollzug in ländlichen Gebieten Kinderhorte für Minderjährige einrichten, die von den Eltern vernachlässigt werden und sich deshalb als billige Arbeitskräfte auf Farmen verdingen müssen. Außerdem soll das Ministerium dafür sorgen, dass ausländische Kindern, die hierzulande auf Farmen arbeiten, in ihre Heimat repatriiert und dort mit ihren Familien vereint werden.
Abgesehen davon sollen traditionelle Stammesführer am Kampf gegen Kinderarbeit beteiligt und eine Medienkampagne ins Leben gerufen werden, die das öffentliche Bewusstsein für das Problem der Kinderarbeit schärfen soll. Bei dieser Bewusstmachung sollen auch Gewerkschaften und Arbeitgeber mit einbezogen werden.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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