Kampagne gegen Kriminalität
Geplante Mindeststrafen sollen Abschreckung für Auto- und Viehdiebe schaffen.
Die Regierung will mit einer weit reichenden Gesetzesinitiative gegen den anhaltenden Auto- und Viehdiebstahl in Namibia vorgehen und durch die Einführung schwerer Mindeststrafen dabei eine Abschreckungswirkung erzielen.
Von Marc Springer
Windhoek - Die Kampagne gründet auf geplante Ergänzungen an bestehenden Gesetzen, die gestern von Innenminister Jerry Ekandjo im Parlament begründet wurden. Dabei wies er zunächst darauf hin, die hohe Anzahl an Autodiebstählen im Lande sei unter anderem darauf zurückzuführen, dass gestohlene Fahrzeuge (oder Teile davon) "relativ einfach" weiterverkauft oder als Neuwagen angemeldet werden könnten. Darüber hinaus würden hierzulande besonders viele Fahrzeuge entwendet, weil vielfach internationale Syndikate am Autodiebstahl beteiligt seien, die "ziemlich einfach mit gestohlenen Wagen aus und nach Namibia kommen können".
Ekandjo zufolge reiche das bislang festgelegte Strafmaß nicht als Abschreckung für Autodiebe aus und müsse deshalb verschärft werden. Die nun vorgesehenen Gesetzesänderungen sehen demnach eine Mindeststrafe von zehn Jahren Haft (ohne alternative Möglichkeit einer Geldbuße) für Personen vor, die sich im Besitz eines gestohlenen Fahrzeugs finden. Wiederholungstätern wird im Rahmen der angestrebten Neuerungen bei einer zweiten Verurteilung wegen Autodiebstahls künftig sogar 30 Jahre Gefängis drohen.
Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen richten sich Ekandjo zufolge ferner gegen Personen, die im Besitz von Fahrzeugen sind, an denen "manipuliert" wurde. So soll es Polizisten künftig erlaubt sei, Autos zu durchsuchen und zu beschlagnahmen, an denen Identifikationsmerkmale wie die Motor- oder Karosserienummer unkenntnlich gemacht oder verändert wurde. Des Weiteren soll im Rahmen der anvisierten Verschärfung bestehender Bestimmungen künftig eine Zulassung für jedes Fahrzeug ausgeschlossen werden, das gestohlen oder an dem manipuliert wurde.
Eine ähnliche Verschärfung hält Ekandjo auch an dem Gesetz gegen Viehdiebstahl für notwendig. So wies er darauf hin, dass diese Form des Verbrechens nicht nur den leidtragenden Farmern, sondern der gesamten Wirtschaft des Landes großen Schaden verursache. Vor allem der Verlust von Rindern führe zu einer existenziellen Bedrohung der Vielzahl verarmter Landwirte in ländlichen Gebieten, deren Überleben direkt von ihrem Vieh abhängig sei.
Da der Verkauf von Rindern für viele Familien die einzige Einnahmequelle sei, ist es Ekandjo zufolge notwendig geworden, die "Geißel des Viehdiebstahl" mit verschärften Strafen zu bekämpfen. Dementsprechend schreiben die angekündigten Gesetzesänderungen eine Mindeststrafe von zwei Jahren Freiheitsentzug für Personen vor, die für den Diebstahl von Vieh im Werte von unter N$ 500 verurteilt wurden. Beträgt der Wert des gestohlenen Viehs mehr als N$ 500 soll künftig sogar eine verbindliche Haftsstrafe von 20 Jahren fällig werden und bei einer zweiten Verurteilung auf nicht weniger als 30 Jahre Gefängnis steigen.
"Mindeststrafen sind in jeder Gesetzgebung umstritten", erklärte Ekandjo abschließend. Angesichts der Tatsache, dass solche Maßnahmen "von einigen als verfassungswidrig angesehen werden", enthielten die beiden von ihm vorgelegten Novellen eine Klausel, die es den Gerichten erlaube, in besonderen Fällen auch eine geringere als die vorgeschriebene Mindeststrafe zu verhängen.
Die Regierung will mit einer weit reichenden Gesetzesinitiative gegen den anhaltenden Auto- und Viehdiebstahl in Namibia vorgehen und durch die Einführung schwerer Mindeststrafen dabei eine Abschreckungswirkung erzielen.
Von Marc Springer
Windhoek - Die Kampagne gründet auf geplante Ergänzungen an bestehenden Gesetzen, die gestern von Innenminister Jerry Ekandjo im Parlament begründet wurden. Dabei wies er zunächst darauf hin, die hohe Anzahl an Autodiebstählen im Lande sei unter anderem darauf zurückzuführen, dass gestohlene Fahrzeuge (oder Teile davon) "relativ einfach" weiterverkauft oder als Neuwagen angemeldet werden könnten. Darüber hinaus würden hierzulande besonders viele Fahrzeuge entwendet, weil vielfach internationale Syndikate am Autodiebstahl beteiligt seien, die "ziemlich einfach mit gestohlenen Wagen aus und nach Namibia kommen können".
Ekandjo zufolge reiche das bislang festgelegte Strafmaß nicht als Abschreckung für Autodiebe aus und müsse deshalb verschärft werden. Die nun vorgesehenen Gesetzesänderungen sehen demnach eine Mindeststrafe von zehn Jahren Haft (ohne alternative Möglichkeit einer Geldbuße) für Personen vor, die sich im Besitz eines gestohlenen Fahrzeugs finden. Wiederholungstätern wird im Rahmen der angestrebten Neuerungen bei einer zweiten Verurteilung wegen Autodiebstahls künftig sogar 30 Jahre Gefängis drohen.
Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen richten sich Ekandjo zufolge ferner gegen Personen, die im Besitz von Fahrzeugen sind, an denen "manipuliert" wurde. So soll es Polizisten künftig erlaubt sei, Autos zu durchsuchen und zu beschlagnahmen, an denen Identifikationsmerkmale wie die Motor- oder Karosserienummer unkenntnlich gemacht oder verändert wurde. Des Weiteren soll im Rahmen der anvisierten Verschärfung bestehender Bestimmungen künftig eine Zulassung für jedes Fahrzeug ausgeschlossen werden, das gestohlen oder an dem manipuliert wurde.
Eine ähnliche Verschärfung hält Ekandjo auch an dem Gesetz gegen Viehdiebstahl für notwendig. So wies er darauf hin, dass diese Form des Verbrechens nicht nur den leidtragenden Farmern, sondern der gesamten Wirtschaft des Landes großen Schaden verursache. Vor allem der Verlust von Rindern führe zu einer existenziellen Bedrohung der Vielzahl verarmter Landwirte in ländlichen Gebieten, deren Überleben direkt von ihrem Vieh abhängig sei.
Da der Verkauf von Rindern für viele Familien die einzige Einnahmequelle sei, ist es Ekandjo zufolge notwendig geworden, die "Geißel des Viehdiebstahl" mit verschärften Strafen zu bekämpfen. Dementsprechend schreiben die angekündigten Gesetzesänderungen eine Mindeststrafe von zwei Jahren Freiheitsentzug für Personen vor, die für den Diebstahl von Vieh im Werte von unter N$ 500 verurteilt wurden. Beträgt der Wert des gestohlenen Viehs mehr als N$ 500 soll künftig sogar eine verbindliche Haftsstrafe von 20 Jahren fällig werden und bei einer zweiten Verurteilung auf nicht weniger als 30 Jahre Gefängnis steigen.
"Mindeststrafen sind in jeder Gesetzgebung umstritten", erklärte Ekandjo abschließend. Angesichts der Tatsache, dass solche Maßnahmen "von einigen als verfassungswidrig angesehen werden", enthielten die beiden von ihm vorgelegten Novellen eine Klausel, die es den Gerichten erlaube, in besonderen Fällen auch eine geringere als die vorgeschriebene Mindeststrafe zu verhängen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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