Kampfansage an Kriminelle
Windhoek - "Dieser Gesetzentwurf stellt eine Kriegserklärung gegen die Kriminalität dar, der kein Waffenstillstand folgen wird."
Mit diesen Worten beendete Justizminister Albert Kawana gestern im Parlament die Begründung eines Gesetzentwurfes, der das Strafrecht in Namibia radikal reformieren soll. Die 223 Seiten starke Novelle, die aus 38 Kapiteln und 373 Absätzen besteht, definiert Mindeststrafen für bestimmte Verbrechen und soll Kawana zufolge damit eine Abschreckungswirkung erzielen.
So sieht die Gesetzvorlage beispielsweise lebenslange Haftstrafen ohne Möglichkeit der Bewährung oder vorzeitigen Entlassung für eine Reihe von Gewaltverbrechen vor. Dazu zählt nach Angaben von Kawana unter anderem Hochverrat in Fällen, wo "Personen ermordet bzw. schwer verletzt wurden, oder wo schwerer Sachschaden entstanden ist". Darüber hinaus schreibt die Gesetzvorlage lebenslangen Freiheitsentzug für Mörder vor, die einen Polizisten oder einen Staatszeugen umgebracht haben, der gegen Angeklagte in Fällen des Hochverrats, Mordes, Betruges, Waffenschmuggels und ähnlichem ausgesagt hat.
Kriminelle, die im Verlauf eines Raubes oder einer Vergewaltigung einen Mord begehen, sollen im Rahmen der Novelle ebenfalls zu lebenslanger Haft verurteilt werden. Dasselbe gilt für gemeinschaftlichen Mord und Notzucht mit erschwerenden Umständen, sowie in Fällen des Raubes, bei dem Waffen eingesetzt, Personen verletzt, oder Autos entwendet werden.
Der Gesetzentwurf soll es ferner Opfern von Verbrechen ermöglichen, eine Entschädigung von dem Täter einzufordern. Des Weiteren soll die Novelle jenen Klägern zu einer Rückerstattung von unnötig entstandenen Kosten verhelfen, deren Verfahren auf Grund von "vermeidbaren Fehlern der Staatsanwaltschaft oder der Verteidigung unnötig verzögert wurde".
Mit diesen Worten beendete Justizminister Albert Kawana gestern im Parlament die Begründung eines Gesetzentwurfes, der das Strafrecht in Namibia radikal reformieren soll. Die 223 Seiten starke Novelle, die aus 38 Kapiteln und 373 Absätzen besteht, definiert Mindeststrafen für bestimmte Verbrechen und soll Kawana zufolge damit eine Abschreckungswirkung erzielen.
So sieht die Gesetzvorlage beispielsweise lebenslange Haftstrafen ohne Möglichkeit der Bewährung oder vorzeitigen Entlassung für eine Reihe von Gewaltverbrechen vor. Dazu zählt nach Angaben von Kawana unter anderem Hochverrat in Fällen, wo "Personen ermordet bzw. schwer verletzt wurden, oder wo schwerer Sachschaden entstanden ist". Darüber hinaus schreibt die Gesetzvorlage lebenslangen Freiheitsentzug für Mörder vor, die einen Polizisten oder einen Staatszeugen umgebracht haben, der gegen Angeklagte in Fällen des Hochverrats, Mordes, Betruges, Waffenschmuggels und ähnlichem ausgesagt hat.
Kriminelle, die im Verlauf eines Raubes oder einer Vergewaltigung einen Mord begehen, sollen im Rahmen der Novelle ebenfalls zu lebenslanger Haft verurteilt werden. Dasselbe gilt für gemeinschaftlichen Mord und Notzucht mit erschwerenden Umständen, sowie in Fällen des Raubes, bei dem Waffen eingesetzt, Personen verletzt, oder Autos entwendet werden.
Der Gesetzentwurf soll es ferner Opfern von Verbrechen ermöglichen, eine Entschädigung von dem Täter einzufordern. Des Weiteren soll die Novelle jenen Klägern zu einer Rückerstattung von unnötig entstandenen Kosten verhelfen, deren Verfahren auf Grund von "vermeidbaren Fehlern der Staatsanwaltschaft oder der Verteidigung unnötig verzögert wurde".
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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