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Kandara-Fall ins Obergericht

Das Obergericht soll über einen dringenden Antrag des Polizeianwalts Sisa Namandje entscheiden, ob Maria Mahalie, die Vorsitzende Magistratsrichterin in der Untersuchung des vermeintlichen Selbstmords des Maklers Lazarus Kandara, befangen ist.

Windhoek - Namandje will den Antrag bis morgen beim Obergericht einreichen. Durch seine Anfechtung der Unparteilichkeit Mahalies, wogegen sich die Magistratsrichterin gestern heftig gewehrt hat, muss die seit einer Woche laufende Untersuchung bis auf weiteres abgebrochen worden. Namandjes Vorwurf an Mahalie betrifft ihre Anwesenheit bei der Beerdigung Kandaras im engen Familienkreis in Otjiwarongo.

Nachdem Mahalie und der staatliche Justizbeamte Petrus Grusshaber bisher zwölf Zeugen vernommen haben, den Kugeltod Kandaras vom 24. August 2005 vor der Hauptpolizeiwache von Windhoek zu klären, ist die Untersuchung nunmehr ruckartig zum Stillstand gekommen. Nach der Aussage des Obduktionsarztes Dr. Gonzales am Freitag standen gestern vier Polizisten bereit, die Kandara an jenem 24. August nach dessen Verhaftung zur Wohnung von Anwalt Gerson Hinda, zu Kandaras eigenem Haus in Hochland Park und zurück zur Hauptwache begleitet hatten, wo dann der tödliche Schuss in ihrer Gegenwart gegen 22 Uhr losging. Sie sollten als Hauptzeugen nun die eigentlichen Umstände um Kandaras Tod klären.

Bevor Mahalie und Grusshaber den ersten Polizisten aufrufen konnten, brachte Namandje zwei Anliegen vor. Er beantragte Anerkennung als Rechtsvertreter der Polizisten und hinterfragte die Unparteilichkeit Mahalies. Die Vorsitzende brach daraufhin die Untersuchung zweimal durch längere Beratungspausen ab. Nach der ersten Pause kehrte sie sichtlich erzürnt in den Gerichtssaal zurück und verlas ihre gerade schriftlich abgefasste Stellungnahme zu Namandjes Angriff auf ihre Kompetenz. Mit seiner Funktion als Rechtsvertreter der Polizisten war sie einverstanden, aber auf seinen Einwand, aus ihrer Anwesenheit bei Kandaras Begräbnis Befangenheit und Ablehnung ihrer Rolle als Vorsitzende ableiten zu wollen, so dass die Untersuchung unter einem anderen Magistrat fortgesetzt werden sollte, reagierte sie betroffen und aufgebracht: "Ich werde mich nicht zurückziehen."

Sie habe an der Bestattung teilgenommen, weil es ein Todesfall war, der die ganze Gesellschaft berühre. "Ich versichere Ihnen, dass ich keinerlei Belange habe und lediglich meine amtliche Pflicht verrichte. Auch Emotionen spielen hier keine Rolle. Die Untersuchung muss zur Zufriedenheit der Öffentlichkeit gründlich und fair alle Umstände berücksichtigen." Mahalie beschuldigte Namandje dann der Einmischung in ihre Pflichten. "Sie haben hier nicht das Privileg eines Anwalts wie in einem Strafverfahren", konfrontierte sie ihn. Die Stimmung wurde gereizt, bis sich beide gegenseitig ins Wort fielen und den anderen nicht ausreden ließen.

Nach der zweiten Beratungspause teils mit, teils ohne Namandje ordnete Mahalie schließlich die Vertagung der Untersuchung an, bis das Obergericht Aufschluss gegeben hat.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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