Kanime zurück in seinem Büro
Windhoek (cev) – Nach 14 Monaten bezahlten Urlaub hat der Befehlshaber der Windhoeker Stadtpolizei, Abraham Kanime, gestern seinen Dienst wieder angetreten. „Das war längst überfällig, aber ich bin froh zurück zu sein“, erklärte der hochrangige Ordnungshüter auf AZ-Nachfrage.
Allerdings ist noch nicht klar, ob damit auch das schwebende Disziplinarverfahren gegen Kanime eingestellt wird. Auf Nachfrage bei der Stadtverwaltung hieß es lediglich, dass sich „nur der Stadtrat“ dazu äußern könne. „Heute Morgen erhielt ich das Schreiben, dass ich mich binnen der nächsten 72 Stunden wieder zum Dienst melden soll“, sagte der Befehlshaber gestern gegenüber der AZ, der eigenen Angaben zufolge um zehn Uhr im Büro war.
Stadtdirektor Robert Kahimise hatte Kanime im März 2018 beurlaubt, nachdem Vorwürfe des Fehlverhaltens in 69 Fällen laut wurden, wonach jener unerlaubt „von Eigentum oder Finanzen der Stadtverwaltung Gebrauch gemacht“ habe. Doch weil es nie zu einem Disziplinarverfahren gekommen war, wandte sich Kanime an das Obergericht. Richter Harald Geier verfügte, dass der Stadtrat bis zum 22. Mai entscheiden muss, ob die Suspendierung aufgehoben oder fortgesetzt wird (AZ berichtete).
Allerdings ist noch nicht klar, ob damit auch das schwebende Disziplinarverfahren gegen Kanime eingestellt wird. Auf Nachfrage bei der Stadtverwaltung hieß es lediglich, dass sich „nur der Stadtrat“ dazu äußern könne. „Heute Morgen erhielt ich das Schreiben, dass ich mich binnen der nächsten 72 Stunden wieder zum Dienst melden soll“, sagte der Befehlshaber gestern gegenüber der AZ, der eigenen Angaben zufolge um zehn Uhr im Büro war.
Stadtdirektor Robert Kahimise hatte Kanime im März 2018 beurlaubt, nachdem Vorwürfe des Fehlverhaltens in 69 Fällen laut wurden, wonach jener unerlaubt „von Eigentum oder Finanzen der Stadtverwaltung Gebrauch gemacht“ habe. Doch weil es nie zu einem Disziplinarverfahren gekommen war, wandte sich Kanime an das Obergericht. Richter Harald Geier verfügte, dass der Stadtrat bis zum 22. Mai entscheiden muss, ob die Suspendierung aufgehoben oder fortgesetzt wird (AZ berichtete).
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Allgemeine Zeitung
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