Kautions-Krimi dauert an
Von Marc Springer, Windhoek
Seine Kautionsverhandlung wurde am Freitag mit der Vernehmung des leitenden Polizeiermittlers Sosthenes Nghinamundova fortgesetzt, der an Magistratsrichterin Ndapewa Celma Amadhila appellierte, den Kautionsantrag abzulehnen. Schließlich gebe es erdrückende Beweise für eine Täterschaft Shaninguas und würde mit der Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung damit auch die Gefahr einer Flucht des Angeklagten steigen.
Nghinamundova berief sich dabei auf angeblich vorhandenes Videomaterial einer Überwachungskamera. Dieses würde eindeutig zeigen, dass Shaningua (44) in der Nacht zum 8. August dieses Jahres vor dem Nachtclub Jokers in der Bell-Straße in Windhoek den 42-jährigen Finnen Ronni Marco Kristian Uolevi in dessen Geländewagen erschossen habe, nachdem sein Wagen zuvor von dem Fahrzeug des Opfers gerammt worden sei.
Nghinamundova zufolge würde das Bildmaterial ferner dokumentieren, dass Shaningua den Finnen durch insgesamt neun Schüsse „im Stile einer Exekution hingerichtet“ und somit „in vorsätzlicher Tötungsabsicht“ gehandelt habe. Außerdem kündigte er an, es hätten drei Augenzeugen eidesstattliche Erklärungen abgegeben und den von Überwachungskameras aufgezeichneten Tathergang bestätigt.
Nach Darstellung des Ermittlungsbeamten hätten seine Untersuchungen ergeben, dass Shaningua in jüngster Vergangenheit regelmäßig nach Südafrika gereist und nach eigenen Angaben sehr vermögend sei. Obwohl er seinen Pass hätte abgeben müssen, sei es ihm folglich problemlos möglich, z.B. über die nur ungenügend gesicherte Grenze nach Angola zu fliehen und sich damit seinem Prozess zu entziehen. Daran würde ihn eine hohe Kautionssumme ebenso wenig hindern, wie die Auflage, sich regelmäßig bei der Polizei zu melden.
Nghinamundova verwies ferner auf mögliche Verdunkelungsgefahr, die bei Shaningua besonders ausgeprägt sei. Schließlich habe jener nach dem Zwischenfall nicht nur den Tatort verlassen und sein Mobiltelefon ausgeschaltet, sondern auch die Nummernschilder und Lizenz seines Fahrzeuges entfernt. Es sei also wahrscheinlich, dass er andauernde Ermittlungen behindern und Staatszeugen beeinflussen werde, falls er auf Kaution freikommen sollte.
Auf Nachfragen von Verteidiger Vetu Uanivi räumte Nghinamundova jedoch auch ein, Shaningua sei ihm dabei behilflich gewesen, seinen Wagen bei ihm zu Hause zu orten. Außerdem stimmte er Uanivi darin zu, dass Shaningu eine emotionale und materielle Bindung an Namibia habe und im Falle einer Flucht nicht nur den Kontakt zu seiner Frau und den sechs Kinder, sondern auch die Kontrolle über seine Firmen, rund 600 Stück Vieh auf seiner Farm und Immobilien im Werte von angeblich 15 Millionen N$ verlieren würde.
Der Ermittler gab ferner zu, dass Shaningua keine öffentliche Bedrohung darstelle und eine Wiederholungsgefahr nicht bestehe. Er gab dem Verteidiger auch darin Recht, dass Shaningua wegen seiner Diabetes-Erkrankung medizinischer Behandlung bedürfe und seine Unterbringung in den Polizeizellen am Hosea-Kutako-Flughafen deshalb „suboptimal“ sei.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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