Kautionsantrag gescheitert
Richterin: Öffentlichkeit „schützen“ – Lichtenstrasser bleibt in Haft
Von Erwin Leuschner, Swakopmund
In ihrer fast eine Stunde langen Urteilsbegründung kam Haftrichterin Conchita Olivier zu dem Schluss, dass es weder im Interesse der Öffentlichkeit noch der Rechtspflege sei, Lichtenstrasser eine Freilassung auf Kaution zu gewähren. „Die Öffentlichkeit muss geschützt werden und darf nicht Verbrechern ausgeliefert sein, die derartige gefühllose und brutale Morde begehen“, sagte sie. Gestern haben vor dem Magistratsgericht in Swakopmund erneut gut 50 Personen gegen die Kaution aber demonstriert.
Lichtenstrasser wurde im April dieses Jahres verhaftet. Er steht unter dringendem Tatverdacht, zuvor die beiden NIMT-Führungskräfte Eckhart Mueller und Heimo Hellwig im Stile einer Hinrichtung erschossen haben soll. Mueller wurde mit vier Schüssen in die Brust und einem Kopfschuss niedergestreckt, während Hellwig drei Schussverletzungen erlitten habe – zwei in die Brust und eine ebenfalls in den Kopf. Nichts war vom Tatort entwendet worden (AZ berichtete). Nach seiner Festnahme hatte Lichtenstrasser einen Antrag gegen die Freilassung einer Kaution gestellt. Der Angeklagte behauptete stets, er sei unschuldig, und betonte, dass er im Zuge der Verhandlung weiterhin „ein produktives Mitglied der Gemeinschaft sein“ wolle.
„Das Gericht ist der Meinung, dass es in der Tat viele belastende Indizien gibt und der Angeklagte daher mit einem möglichen Schuldspruch rechnen kann“, erklärte Olivier. Sie ergänzte, dass sie nicht nur das Mordgeständnis des Angeklagten beachtet sondern sämtliche anderen Beweise ebenfalls erwägt habe: „Die Staatsanwaltschaft verfügt über eine schwerwiegende Beweislage.“
Darüber hinaus sagte Olivier, dass der Fall von „beachtlichen öffentlichen Interesses“ sei. Abgesehen davon, dass der Gerichtssaal stets bis zum letzten Platz gefüllt gewesen sei, hätten mehrfach Personen vor dem Gericht demonstriert. Ferner sei auch eine Petition mit mehr als 2000 Unterschriften gegen eine Freilassung auf Kaution eingereicht worden. Allerdings wurde der Richterin zufolge auch eine zweite Petition mit 300 Stimmen vorgelegt worden, die sich zugunsten Lichtenstrassers für eine Kaution aussprechen.
Es sei eindeutig, dass es sich um zwei „grausame Morde“ handele, womit es nicht im Interesse der Öffentlichkjeit sei, eine bedingte Freilassung zu gestatten, sagte Olivier. In Namibia seien Morde keine Seltenheit und daher sei das Gericht gezwungen, ein Exempel zu statuieren. „Die beiden Opfer waren auf dem Weg zur Arbeit, als sie brutal ermordet wurden“, fügte sie hinzu. „Jede Person hat das Recht auf Leben und das Gericht muss sich dafür einsetzen.“
In ihrem Urteil ging Olivier im Detail auf Lichtenstrassers Zeugenaussage ein und schlussfolgerte, dass es in seiner Schilderung „Diskrepanzen“ gegeben habe. So habe Lichtenstrasser zunächst behauptet, er habe am Sonntag (14. April) – am Tag vor der Tat – seiner Frau infolge eines ehelichen Streits „eine Lehre“ erteilen wollen, weswegen er in Richtung Arandis gefahren sei. Er hätte ihr gesagt, er wolle „wegfahren“, ohne aber ein Ziel zu nennen. Später habe er dann vor Gericht allerdings behauptet, dass er ihr gesagt habe, er werde einen Freund in Swakopmund aufsuchen.
Ferner sagte Olivier, dass Lichtenstrasser im Falle eines Schuldspruchs mit einer „sehr langen Haftstrafe“ rechnen könne. Es bestehe daher die Befürchtung, dass er die Flucht ergreifen könne, sollte ihm Kaution gewährt werden. Dies sei vor allem in Namibia möglich, dass die Landesgrenzen „sehr groß“ seien. „Das ist ein Risiko, das dieses Gericht nicht eingehen will“, sagte sie dazu.
Eine weitere Befürchtung sei, dass der Tatverdächtige sich in die Polizeiarbeit behindern und Zeugenaussagen beeinflussen könnte. Dabei hob Olivier Lichtenstrassers 14 Jahre alten Sohn hervor, der ein „bedeutender Staatszeuge“ sei. Zudem seien drei NIMT-Mitarbeiter als Staatszeugen geladen, die um ihre Sicherheit fürchten müssten, sollte Lichtenstrassers auf freien Fuß kommen. „Die Behauptungen des Angeklagten, dass er die Zeugen nicht beeinflussen wird und auf seine Unschuld pocht, beruhigen mich nicht. Die Kaution ist daher verweigert“, sagte sie.
Der Fall wurde zwecks weiterer polizeilicher Ermittlungen auf den 27. September vertagt. Lichtentrasser wurde während der Kautionsverhandlung von Anwalt Trevor Brockerhoff verteidigt. Staatsanwältin war Antonia Verhoef.
In ihrer fast eine Stunde langen Urteilsbegründung kam Haftrichterin Conchita Olivier zu dem Schluss, dass es weder im Interesse der Öffentlichkeit noch der Rechtspflege sei, Lichtenstrasser eine Freilassung auf Kaution zu gewähren. „Die Öffentlichkeit muss geschützt werden und darf nicht Verbrechern ausgeliefert sein, die derartige gefühllose und brutale Morde begehen“, sagte sie. Gestern haben vor dem Magistratsgericht in Swakopmund erneut gut 50 Personen gegen die Kaution aber demonstriert.
Lichtenstrasser wurde im April dieses Jahres verhaftet. Er steht unter dringendem Tatverdacht, zuvor die beiden NIMT-Führungskräfte Eckhart Mueller und Heimo Hellwig im Stile einer Hinrichtung erschossen haben soll. Mueller wurde mit vier Schüssen in die Brust und einem Kopfschuss niedergestreckt, während Hellwig drei Schussverletzungen erlitten habe – zwei in die Brust und eine ebenfalls in den Kopf. Nichts war vom Tatort entwendet worden (AZ berichtete). Nach seiner Festnahme hatte Lichtenstrasser einen Antrag gegen die Freilassung einer Kaution gestellt. Der Angeklagte behauptete stets, er sei unschuldig, und betonte, dass er im Zuge der Verhandlung weiterhin „ein produktives Mitglied der Gemeinschaft sein“ wolle.
„Das Gericht ist der Meinung, dass es in der Tat viele belastende Indizien gibt und der Angeklagte daher mit einem möglichen Schuldspruch rechnen kann“, erklärte Olivier. Sie ergänzte, dass sie nicht nur das Mordgeständnis des Angeklagten beachtet sondern sämtliche anderen Beweise ebenfalls erwägt habe: „Die Staatsanwaltschaft verfügt über eine schwerwiegende Beweislage.“
Darüber hinaus sagte Olivier, dass der Fall von „beachtlichen öffentlichen Interesses“ sei. Abgesehen davon, dass der Gerichtssaal stets bis zum letzten Platz gefüllt gewesen sei, hätten mehrfach Personen vor dem Gericht demonstriert. Ferner sei auch eine Petition mit mehr als 2000 Unterschriften gegen eine Freilassung auf Kaution eingereicht worden. Allerdings wurde der Richterin zufolge auch eine zweite Petition mit 300 Stimmen vorgelegt worden, die sich zugunsten Lichtenstrassers für eine Kaution aussprechen.
Es sei eindeutig, dass es sich um zwei „grausame Morde“ handele, womit es nicht im Interesse der Öffentlichkjeit sei, eine bedingte Freilassung zu gestatten, sagte Olivier. In Namibia seien Morde keine Seltenheit und daher sei das Gericht gezwungen, ein Exempel zu statuieren. „Die beiden Opfer waren auf dem Weg zur Arbeit, als sie brutal ermordet wurden“, fügte sie hinzu. „Jede Person hat das Recht auf Leben und das Gericht muss sich dafür einsetzen.“
In ihrem Urteil ging Olivier im Detail auf Lichtenstrassers Zeugenaussage ein und schlussfolgerte, dass es in seiner Schilderung „Diskrepanzen“ gegeben habe. So habe Lichtenstrasser zunächst behauptet, er habe am Sonntag (14. April) – am Tag vor der Tat – seiner Frau infolge eines ehelichen Streits „eine Lehre“ erteilen wollen, weswegen er in Richtung Arandis gefahren sei. Er hätte ihr gesagt, er wolle „wegfahren“, ohne aber ein Ziel zu nennen. Später habe er dann vor Gericht allerdings behauptet, dass er ihr gesagt habe, er werde einen Freund in Swakopmund aufsuchen.
Ferner sagte Olivier, dass Lichtenstrasser im Falle eines Schuldspruchs mit einer „sehr langen Haftstrafe“ rechnen könne. Es bestehe daher die Befürchtung, dass er die Flucht ergreifen könne, sollte ihm Kaution gewährt werden. Dies sei vor allem in Namibia möglich, dass die Landesgrenzen „sehr groß“ seien. „Das ist ein Risiko, das dieses Gericht nicht eingehen will“, sagte sie dazu.
Eine weitere Befürchtung sei, dass der Tatverdächtige sich in die Polizeiarbeit behindern und Zeugenaussagen beeinflussen könnte. Dabei hob Olivier Lichtenstrassers 14 Jahre alten Sohn hervor, der ein „bedeutender Staatszeuge“ sei. Zudem seien drei NIMT-Mitarbeiter als Staatszeugen geladen, die um ihre Sicherheit fürchten müssten, sollte Lichtenstrassers auf freien Fuß kommen. „Die Behauptungen des Angeklagten, dass er die Zeugen nicht beeinflussen wird und auf seine Unschuld pocht, beruhigen mich nicht. Die Kaution ist daher verweigert“, sagte sie.
Der Fall wurde zwecks weiterer polizeilicher Ermittlungen auf den 27. September vertagt. Lichtentrasser wurde während der Kautionsverhandlung von Anwalt Trevor Brockerhoff verteidigt. Staatsanwältin war Antonia Verhoef.
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Allgemeine Zeitung
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