Kawana reformiert Strafrecht
Windhoek - Justizminister Albert Kawana hat eingeräumt, dass die bisher gegen die Kriminalität ergriffenen Maßnahmen nicht gegriffen haben. Diese Feststellung liefert ihm gleichzeitig die Begründung eines Gesetzentwurfes, der nach seiner Einschätzung die "radikalste Reform der Rechtssprechung in der Geschichte Namibias" herbeiführen wird.
"In einer Gesellschaft mit hoher Kriminalitätsrate ist kaum wirtschaftliche Entwicklung möglich", sagte Kawana am Mittwoch während seiner Begründung der Novelle im Parlament. Gleichzeitig gab er zu, dass sich vor allem die unteren Gerichte des Landes in einem "bedauernswerten Zustand" befänden, der primär in dem großen Rückstau an Prozessen und der ständigen Vertagung von Verfahren zum Ausdruck komme.
Kawana zufolge müssen sich die Gerichte mit einer wachsenden Anzahl neuer Verfahren befassen. So seien allein im Jahre 2002 landesweit 156297 neue Fälle registriert worden. Ferner habe innerhalb der Gesellschaft eine Toleranz gegenüber der Kriminalität Fuß gefasst. So würden sich für Diebesgut problemlos willige Käufer finden, Straftaten nicht der Polizei gemeldet und Zeugen ihre Zusammenarbeit verweigern.
"Ich bin der Auffassung, dass die Gerichtsbarkeit unseres Landes keine heilige Kuh ist, sondern den Interessen unserer Gesellschaft dienen muss", sagte Kawana. Deshalb müsse es auch erlaubt sein, die Judikative zu kritisieren, wenn diese nicht die Belange der Bevölkerung vertrete.
Kawana zufolge hat er Verständnis für die in Namibia weit verbreitete Meinung, nach der die hiesige Gerichtsbarkeit die Rechte von Angeklagten mehr beachte als jene von Opfern der Kriminalität. Dieser Eindruck werde zusätzlich durch die mitunter "lächerlich milden Strafen" verstärkt, die gegen Verbrecher verhängt würden.
Dieser vermeintliche Missstand soll sich im Zuge der neuen Novelle nun ändern. Der Gesetzentwurf sieht Mindeststrafen für bestimmte Verbrechen (darunter lebenslange Haft) vor und soll Klägern ein Mitspracherecht bei Entscheidungen über Kautionsanträge von Beschuldigten einräumen.
Darüber hinaus sollen sich Opfer von Verbrechen im Zuge der Novelle für eine Entschädigung von den verurteilten Tätern qualifizieren (die AZ berichtete). Der Gesetzentwurf soll ferner die "frustrierende Gewohnheit endloser Prozessvertagungen" ansprechen und Polizisten mehr Befugnisse in ihrer Ermittlungsarbeit zustehen.
Mit diesen Gesetzesinitiativen ist es nach Einschätzung von Kawana jedoch nicht getan. Vielmehr müsse sich die finanzielle Ausstattung staatlicher Instanzen verbessern, die wie das Innenministerium und das Büro des Generalstaatsanklägers an dem Kampf gegen die Kriminalität beteiligt seien. Gleiches gelte für das Justizministerium, das mit 1,4 Prozent des Gesamthaushalts seit Jahren mit dem geringsten Etat aller Ministerien zurechtkommen müsse.
"In einer Gesellschaft mit hoher Kriminalitätsrate ist kaum wirtschaftliche Entwicklung möglich", sagte Kawana am Mittwoch während seiner Begründung der Novelle im Parlament. Gleichzeitig gab er zu, dass sich vor allem die unteren Gerichte des Landes in einem "bedauernswerten Zustand" befänden, der primär in dem großen Rückstau an Prozessen und der ständigen Vertagung von Verfahren zum Ausdruck komme.
Kawana zufolge müssen sich die Gerichte mit einer wachsenden Anzahl neuer Verfahren befassen. So seien allein im Jahre 2002 landesweit 156297 neue Fälle registriert worden. Ferner habe innerhalb der Gesellschaft eine Toleranz gegenüber der Kriminalität Fuß gefasst. So würden sich für Diebesgut problemlos willige Käufer finden, Straftaten nicht der Polizei gemeldet und Zeugen ihre Zusammenarbeit verweigern.
"Ich bin der Auffassung, dass die Gerichtsbarkeit unseres Landes keine heilige Kuh ist, sondern den Interessen unserer Gesellschaft dienen muss", sagte Kawana. Deshalb müsse es auch erlaubt sein, die Judikative zu kritisieren, wenn diese nicht die Belange der Bevölkerung vertrete.
Kawana zufolge hat er Verständnis für die in Namibia weit verbreitete Meinung, nach der die hiesige Gerichtsbarkeit die Rechte von Angeklagten mehr beachte als jene von Opfern der Kriminalität. Dieser Eindruck werde zusätzlich durch die mitunter "lächerlich milden Strafen" verstärkt, die gegen Verbrecher verhängt würden.
Dieser vermeintliche Missstand soll sich im Zuge der neuen Novelle nun ändern. Der Gesetzentwurf sieht Mindeststrafen für bestimmte Verbrechen (darunter lebenslange Haft) vor und soll Klägern ein Mitspracherecht bei Entscheidungen über Kautionsanträge von Beschuldigten einräumen.
Darüber hinaus sollen sich Opfer von Verbrechen im Zuge der Novelle für eine Entschädigung von den verurteilten Tätern qualifizieren (die AZ berichtete). Der Gesetzentwurf soll ferner die "frustrierende Gewohnheit endloser Prozessvertagungen" ansprechen und Polizisten mehr Befugnisse in ihrer Ermittlungsarbeit zustehen.
Mit diesen Gesetzesinitiativen ist es nach Einschätzung von Kawana jedoch nicht getan. Vielmehr müsse sich die finanzielle Ausstattung staatlicher Instanzen verbessern, die wie das Innenministerium und das Büro des Generalstaatsanklägers an dem Kampf gegen die Kriminalität beteiligt seien. Gleiches gelte für das Justizministerium, das mit 1,4 Prozent des Gesamthaushalts seit Jahren mit dem geringsten Etat aller Ministerien zurechtkommen müsse.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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