Kein Gang vors Gericht
Swakopmund - Das Komitee betroffener Bürger und Geschäftsleute in Swakopmund hat sich dagegen entschieden, die am 27. September 2001 durch den Stadtrat abgesegnete Umbenennung von mehr als einem Dutzend Straßen juristisch anzufechten. Dennoch geht das Komitee davon aus, dass es vor Gericht gute Chancen gehabt hätte, den kontroversen Entschluss rückgängig machen zu lassen.
Bei einer öffentlichen Sitzung Ende Oktober vergangenen Jahres hatten sich entrüstete Einwohner von Swakopmund entschlossen, ein Anwaltsgutachten anzufordern, bevor man sich zu möglichen juristischen Schritten entschließen werde. Das Gutachten wurde dem Stadtrat am 14. März vorgelegt. "Aus der Antwort, die unser Anwalt am 17. Mai vom Stadtrat erhielt, war deutlich zu erkennen, dass die Mehrheit der Stadträte weder daran interessiert sind noch es jemals waren, über die Straßenumbenennung zu diskutieren", heißt es in einer Presseverlautbarung des Komitees.
Die gleiche Haltung wirft die Bürgerinitiative den Mitgliedern des "so genannten Straßenumbenennungs-Komitees" vor, das dem Stadtrat Vorschläge der umzubenennenden Straßen unterbreitet hatte. "Dieses Komitee bestand nicht aus Antragstellern wie vorgeschrieben, ganz im Gegenteil: Vertreter betroffener Organisationen blieben unberücksichtigt, ohne darüber vom Stadtrat informiert worden zu sein", lautet der Vorwurf des Komitees. "Die Nominierung des Umbenennungskomitees war folglich weder fair noch transparent oder vernünftig, da die Mehrheit des Komitees eine angemessene Debatte verhindert oder durch ihr zahlenmäßiges Übergewicht ihre Vorschläge durchgeboxt hat." Aus dem Anwaltsgutachten gehe ferner hervor, dass die Mitglieder des Umbenennungsgremiums "unzeremoniell vom städtischen Management-Komitee nominiert und auf ebenso fragwürdige Weise vom Stadtrat abgesegnet wurden".
Dem Stadtrat wird auch vorgeworfen, einen von ihm selbst vor mehreren Jahren gefassten Beschluss missachtet zu haben, demzufolge der Stadtkern, in dem sich eine Reihe der umbenannten Straßen befindet, zur historischen Stätte erklärt wurde. Mit der Umbenennung würden nicht zuletzt die durch die Verfassung geschützten kulturellen Rechte gewisser Segmente der Bevölkerung verletzt.
Diese und andere Argumente hätten wahrscheinlich ausgereicht, um den Stadtratsbeschluss vom 27. September 2001 vor Gericht rückgängig machen zu lassen, ist das Komitee besorgter Bürger und Geschäftsleute überzeugt. Um seine Mitglieder und nicht zuletzt auch die Stadtverwaltung und damit den Steuerzahler vor enormen Ausgaben in Form von Gerichts- und Anwaltskosten zu schützen, habe man sich entschlossen, den Stadtratsbeschluss nicht vor Gericht anzufechten.
Bei einer öffentlichen Sitzung Ende Oktober vergangenen Jahres hatten sich entrüstete Einwohner von Swakopmund entschlossen, ein Anwaltsgutachten anzufordern, bevor man sich zu möglichen juristischen Schritten entschließen werde. Das Gutachten wurde dem Stadtrat am 14. März vorgelegt. "Aus der Antwort, die unser Anwalt am 17. Mai vom Stadtrat erhielt, war deutlich zu erkennen, dass die Mehrheit der Stadträte weder daran interessiert sind noch es jemals waren, über die Straßenumbenennung zu diskutieren", heißt es in einer Presseverlautbarung des Komitees.
Die gleiche Haltung wirft die Bürgerinitiative den Mitgliedern des "so genannten Straßenumbenennungs-Komitees" vor, das dem Stadtrat Vorschläge der umzubenennenden Straßen unterbreitet hatte. "Dieses Komitee bestand nicht aus Antragstellern wie vorgeschrieben, ganz im Gegenteil: Vertreter betroffener Organisationen blieben unberücksichtigt, ohne darüber vom Stadtrat informiert worden zu sein", lautet der Vorwurf des Komitees. "Die Nominierung des Umbenennungskomitees war folglich weder fair noch transparent oder vernünftig, da die Mehrheit des Komitees eine angemessene Debatte verhindert oder durch ihr zahlenmäßiges Übergewicht ihre Vorschläge durchgeboxt hat." Aus dem Anwaltsgutachten gehe ferner hervor, dass die Mitglieder des Umbenennungsgremiums "unzeremoniell vom städtischen Management-Komitee nominiert und auf ebenso fragwürdige Weise vom Stadtrat abgesegnet wurden".
Dem Stadtrat wird auch vorgeworfen, einen von ihm selbst vor mehreren Jahren gefassten Beschluss missachtet zu haben, demzufolge der Stadtkern, in dem sich eine Reihe der umbenannten Straßen befindet, zur historischen Stätte erklärt wurde. Mit der Umbenennung würden nicht zuletzt die durch die Verfassung geschützten kulturellen Rechte gewisser Segmente der Bevölkerung verletzt.
Diese und andere Argumente hätten wahrscheinlich ausgereicht, um den Stadtratsbeschluss vom 27. September 2001 vor Gericht rückgängig machen zu lassen, ist das Komitee besorgter Bürger und Geschäftsleute überzeugt. Um seine Mitglieder und nicht zuletzt auch die Stadtverwaltung und damit den Steuerzahler vor enormen Ausgaben in Form von Gerichts- und Anwaltskosten zu schützen, habe man sich entschlossen, den Stadtratsbeschluss nicht vor Gericht anzufechten.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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