Kein Kavaliersdelikt
Der Disput zwischen vier Touristen und vermeintlichen Angestellten des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz am Kreuzkap (AZ berichtete gestern) hat Emotionen hochkochen lassen. Eine Welle der Entrüstung ging bereits durch die Öffentlichkeit, als der Vorfall im deutschen Hörfunk - wenn auch einseitig - thematisiert wurde.
Jede Geschichte hat, vor allem wenn sie so kontrovers ist wie diese, bekanntlich zwei Seiten. Eine gewisse Mitschuld, zumindest an der Entstehung des Streits, müssen die Touristen tragen. Während man aber das Mitführen eines Hundes in einen Naturschutz-Park noch als Bagatelle bezeichnen und allenfalls mit einer Geldstrafe ahnden kann - was auch geschehen ist -, ist das Verhalten der vermeintlichen Naturschutz-Mitarbeiter, die Schusswaffen auf die Touristen gerichtet haben sollen, alles andere als ein Kavaliersdelikt.
Hunde haben in einem Naturschutz-Park nichts zu suchen. So sagt es das Gesetz und so ist es am Kreuzkap sowie an den Eingängen anderer Parks durch Hinweisschilder bekannt gemacht. Die Begründung der Touristen, sie hätten kein Schild gesehen und den Hund - nachdem sie auf das Verbot aufmerksam gemacht wurden - sofort ins Auto gebracht, kann nur bedingt als Ausrede gelten. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, sagt der Volksmund, und in diesem Fall hätten die Besucher lediglich auf auf Verständnis der Beamten hoffen, dieses aber nicht einfordern können. Offenbar lag hier das Problem, denn nach ihren Aussagen sei es sehr schnell zu einem Wortgefecht gekommen. Dass dann Behördenmitarbeiter - zumal sie im Recht sind - auf stur schalten, ist nur allzuleicht nachzuvollziehen.
Überhaupt nicht verständlich ist, was danach geschah, nämlich dass in Zivil gekleidete Männer aus einem Regierungsfahrzeug aggressiv werden und zeitweilig die Läufe ihrer Maschinengewehre auf die Touristen richten. Soweit die Darstellung des Quartetts. Zunächst stellt sich die Frage, warum sie ihre Uniformen nicht getragen haben. Viel wichtiger, weil schlimmer ist aber der Umstand, dass sie Zivilisten mit Schusswaffen bedroht haben. Und als Bedrohung darf es gelten, wenn der Lauf eines Maschinengewehrs auf eine Person gerichtet wird.
Solch ein Verhalten zeugt von Willkür und darf nicht toleriert werden. Es macht leider auch die Lücken deutlich, die es in der Ausbildung der Regierungsmitarbeiter gibt. Ein Naturschutz-Park mit Touristen ist kein Ort, wo Drohgebärden Platz haben dürfen und der Stärkere sich mit Hilfe von Waffen Recht verschafft. Wo bleibt hier das Training, wo bleiben Normen, wo die Kommunikationsfähigkeit in Streitsituationen? Wahrscheinlich haben die meisten Staatsdiener davon nie etwas gehört.
Umso peinlicher ist es, dass der Fall am Kreuzkap inzwischen eine gewisse politische Dimension angenommen hat. Der namibische Botschafter in Deutschland ist darüber informiert und versucht Wogen zu glätten, die sich nicht auftürmen hätten dürfen. Die Rechnung dafür zahlt das Tourismusgewerbe, denn das Image von Namibia leidet unter Vorfällen wie diesen. Deshalb ist das Ministerium gut beraten, die Untersuchungen dieses Falls - wie angekündigt - so schnell wie möglich abzuschließen und Konsequenzen zu ziehen.
Jede Geschichte hat, vor allem wenn sie so kontrovers ist wie diese, bekanntlich zwei Seiten. Eine gewisse Mitschuld, zumindest an der Entstehung des Streits, müssen die Touristen tragen. Während man aber das Mitführen eines Hundes in einen Naturschutz-Park noch als Bagatelle bezeichnen und allenfalls mit einer Geldstrafe ahnden kann - was auch geschehen ist -, ist das Verhalten der vermeintlichen Naturschutz-Mitarbeiter, die Schusswaffen auf die Touristen gerichtet haben sollen, alles andere als ein Kavaliersdelikt.
Hunde haben in einem Naturschutz-Park nichts zu suchen. So sagt es das Gesetz und so ist es am Kreuzkap sowie an den Eingängen anderer Parks durch Hinweisschilder bekannt gemacht. Die Begründung der Touristen, sie hätten kein Schild gesehen und den Hund - nachdem sie auf das Verbot aufmerksam gemacht wurden - sofort ins Auto gebracht, kann nur bedingt als Ausrede gelten. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, sagt der Volksmund, und in diesem Fall hätten die Besucher lediglich auf auf Verständnis der Beamten hoffen, dieses aber nicht einfordern können. Offenbar lag hier das Problem, denn nach ihren Aussagen sei es sehr schnell zu einem Wortgefecht gekommen. Dass dann Behördenmitarbeiter - zumal sie im Recht sind - auf stur schalten, ist nur allzuleicht nachzuvollziehen.
Überhaupt nicht verständlich ist, was danach geschah, nämlich dass in Zivil gekleidete Männer aus einem Regierungsfahrzeug aggressiv werden und zeitweilig die Läufe ihrer Maschinengewehre auf die Touristen richten. Soweit die Darstellung des Quartetts. Zunächst stellt sich die Frage, warum sie ihre Uniformen nicht getragen haben. Viel wichtiger, weil schlimmer ist aber der Umstand, dass sie Zivilisten mit Schusswaffen bedroht haben. Und als Bedrohung darf es gelten, wenn der Lauf eines Maschinengewehrs auf eine Person gerichtet wird.
Solch ein Verhalten zeugt von Willkür und darf nicht toleriert werden. Es macht leider auch die Lücken deutlich, die es in der Ausbildung der Regierungsmitarbeiter gibt. Ein Naturschutz-Park mit Touristen ist kein Ort, wo Drohgebärden Platz haben dürfen und der Stärkere sich mit Hilfe von Waffen Recht verschafft. Wo bleibt hier das Training, wo bleiben Normen, wo die Kommunikationsfähigkeit in Streitsituationen? Wahrscheinlich haben die meisten Staatsdiener davon nie etwas gehört.
Umso peinlicher ist es, dass der Fall am Kreuzkap inzwischen eine gewisse politische Dimension angenommen hat. Der namibische Botschafter in Deutschland ist darüber informiert und versucht Wogen zu glätten, die sich nicht auftürmen hätten dürfen. Die Rechnung dafür zahlt das Tourismusgewerbe, denn das Image von Namibia leidet unter Vorfällen wie diesen. Deshalb ist das Ministerium gut beraten, die Untersuchungen dieses Falls - wie angekündigt - so schnell wie möglich abzuschließen und Konsequenzen zu ziehen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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