Kein Urteil im Fall Roux
Abraham Jacobus Roux erschien am Freitag zur Urteilsverkündung im Windhoeker Obergericht. Als er den Gerichtsaal C wieder verließ, bestand jedoch noch keine Klarheit über sein künftiges Schicksal. Sein Arzt brachte im Zeugenstand neue Aspekte in den Fall.
Windhoek - Die für Roux Fall verantwortliche Staatsanwältin Ruth Herunga war kurzfristig erkrankt, deshalb wurde die Urteilsverkündung von der Oberrichterin Kato van Niekerk auf den heutigen Montag vertagt.
Roux, in insgesamt zehn Fällen angeklagt, hatte sich in mehreren Fällen schuldig bekannt, gegen das Gesetz zur Bekämpfung von Vergewaltigungen aus dem Jahr 2000 und gegen das Gesetz gegen die Verführung Minderjähriger aus dem Jahr 1980 verstoßen zu haben. Weiterhin habe er versucht, die Justiz zu behindern.
Er sei außerdem des "ungesetzlichen und beabsichtigten fleischlichen Verkehrs mit einer männlichen Person, wider der Natur, per Anus" schuldig, heißt es in der Anklageschrift.
Roux, ein etwa 40 km von Gobabis entfernt lebender Farmer, besuchte Gobabis nach eigenen Aussagen ein bis zwei Mal im Monat. Dort sei er wiederholt von Jugendlichen angebettelt worden, denen er Geld gegeben habe, was "nur dazu geführt habe, dass das Betteln stärker wurde", so der Angeklagte in seinem Schuldbekenntnis. Im Jahr 2000 seien einige der Beschwerdeführer auf die Ladefläche seines Bakkie gestiegen und wären mit ihm ins Veld gefahren. Dort sei es zur "Stimulierung seiner Genitalien und zu sexuellen Handlungen gekommen". Dies hätte sich bis 2004 wiederholt. Einer der Beteiligten sei jünger als 14 Jahre gewesen.
Der Farmer hatte ihnen N$10 oder N$20, später bis zu N$200 gegeben. Diese Handlungen hätten wiederholt stattgefunden, wobei die Jugendlichen drohten, zur Polizei zu gehen, wenn er ihnen nicht mehr Geld geben würde. Am 6. April des Jahres 2004 schlugen fünf der jetzigen Kläger vor, dass Roux ihnen jeweils N$6000 zahlen sollte, dann würden sie die Handlungen nicht melden. Roux habe eingewilligt. "Meine Absicht war es dabei, die Justiz zu behindern", so Roux.
Louis du Pisani, der Anwalt von Roux, hatte den behandelnden Arzt des Angeklagten, Dr. Louw aus Gobabis, als Zeuge einbestellt und befragte ihn nach dem gesundheitlichen Zustand des 71-Jährigen. "Abraham Roux leidet an Rheuma, hohem Blutdruck und hat eine Knieprothese", so Louw. Er habe 2004 wegen Blasenkrebses operiert werden müssen und deshalb heute einen künstlichen Blasenausgang (Stoma) am Bauch. Du Pisani wollte wissen, wie die hygienischen Zustände im Gefängnis sind und deren mögliche Auswirkungen auf Roux' Zustand: "Ich kann nur aus meiner ärztlichen Erfahrung vor 1990 am Staatskrankenhaus sprechen. Damals hatten wir eine Schwester, die regelmäßig ins Gefängnis ging, um die Häftlinge zu sehen. Sie verwies Erkrankte dann ins Krankenhaus. Zu den heutigen Zuständen kann ich nichts sagen", so der Arzt. "Das Stoma und der Urinbeutel müssen regelmäßig unter hygienischen Umständen gereinigt werden. Fällt eines der Utensilien beim Wechseln des Beutels auf den Boden, so kann der Angeklagte es kaum aufheben." Die Toiletten im Gefängnis bestünden seines Wissens manchmal nur aus einem Loch im Boden, und "der Angeklagte kann nicht hocken".
Für die Oberrichterin tut sich damit ein Dilemma auf. Das Urteil soll heute gefällt werden.
Windhoek - Die für Roux Fall verantwortliche Staatsanwältin Ruth Herunga war kurzfristig erkrankt, deshalb wurde die Urteilsverkündung von der Oberrichterin Kato van Niekerk auf den heutigen Montag vertagt.
Roux, in insgesamt zehn Fällen angeklagt, hatte sich in mehreren Fällen schuldig bekannt, gegen das Gesetz zur Bekämpfung von Vergewaltigungen aus dem Jahr 2000 und gegen das Gesetz gegen die Verführung Minderjähriger aus dem Jahr 1980 verstoßen zu haben. Weiterhin habe er versucht, die Justiz zu behindern.
Er sei außerdem des "ungesetzlichen und beabsichtigten fleischlichen Verkehrs mit einer männlichen Person, wider der Natur, per Anus" schuldig, heißt es in der Anklageschrift.
Roux, ein etwa 40 km von Gobabis entfernt lebender Farmer, besuchte Gobabis nach eigenen Aussagen ein bis zwei Mal im Monat. Dort sei er wiederholt von Jugendlichen angebettelt worden, denen er Geld gegeben habe, was "nur dazu geführt habe, dass das Betteln stärker wurde", so der Angeklagte in seinem Schuldbekenntnis. Im Jahr 2000 seien einige der Beschwerdeführer auf die Ladefläche seines Bakkie gestiegen und wären mit ihm ins Veld gefahren. Dort sei es zur "Stimulierung seiner Genitalien und zu sexuellen Handlungen gekommen". Dies hätte sich bis 2004 wiederholt. Einer der Beteiligten sei jünger als 14 Jahre gewesen.
Der Farmer hatte ihnen N$10 oder N$20, später bis zu N$200 gegeben. Diese Handlungen hätten wiederholt stattgefunden, wobei die Jugendlichen drohten, zur Polizei zu gehen, wenn er ihnen nicht mehr Geld geben würde. Am 6. April des Jahres 2004 schlugen fünf der jetzigen Kläger vor, dass Roux ihnen jeweils N$6000 zahlen sollte, dann würden sie die Handlungen nicht melden. Roux habe eingewilligt. "Meine Absicht war es dabei, die Justiz zu behindern", so Roux.
Louis du Pisani, der Anwalt von Roux, hatte den behandelnden Arzt des Angeklagten, Dr. Louw aus Gobabis, als Zeuge einbestellt und befragte ihn nach dem gesundheitlichen Zustand des 71-Jährigen. "Abraham Roux leidet an Rheuma, hohem Blutdruck und hat eine Knieprothese", so Louw. Er habe 2004 wegen Blasenkrebses operiert werden müssen und deshalb heute einen künstlichen Blasenausgang (Stoma) am Bauch. Du Pisani wollte wissen, wie die hygienischen Zustände im Gefängnis sind und deren mögliche Auswirkungen auf Roux' Zustand: "Ich kann nur aus meiner ärztlichen Erfahrung vor 1990 am Staatskrankenhaus sprechen. Damals hatten wir eine Schwester, die regelmäßig ins Gefängnis ging, um die Häftlinge zu sehen. Sie verwies Erkrankte dann ins Krankenhaus. Zu den heutigen Zuständen kann ich nichts sagen", so der Arzt. "Das Stoma und der Urinbeutel müssen regelmäßig unter hygienischen Umständen gereinigt werden. Fällt eines der Utensilien beim Wechseln des Beutels auf den Boden, so kann der Angeklagte es kaum aufheben." Die Toiletten im Gefängnis bestünden seines Wissens manchmal nur aus einem Loch im Boden, und "der Angeklagte kann nicht hocken".
Für die Oberrichterin tut sich damit ein Dilemma auf. Das Urteil soll heute gefällt werden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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