Keine Ausnahmen im Bergbau
Ministerium fordert pünktliche Lizenzanträge
Windhoek (ste) - In einer Mitteilung des namibischen Bergbauministeriums weißt Bergbaudirektor Erasmus Shivolo darauf hin, dass Bergwerke und Bergbaukonzessionsbesitzer wiederholt ihre Lizenzerneuerung verspätet beim Ministerium beantragen.
„Anhand dieser Mitteilung informieren wir alle Bergbau-Lizenzbesitzer, dass wir ab dem 1. Januar 2019 keine Verspätungen mehr dulden werden“, mahnt das Ministerium in seinem Schreiben. Laut den Paragrafen 38 (2), 72 (2) und 84 (2) der Bergbauverordnung aus dem Jahre 1992, müssten Anträge für die Erneuerung von Minen- und Prospektier-Konzessionen sowie Exklusiv-Rechten auf Mineralvorkommen mindestens 90 Tage vor dem Verfalldatum der vorigen Lizenz eingereicht werden. Im Falle einer Bergbaulizenz schreibe Paragraf 96 (2) vor, dass der Antrag für eine Erneuerung der bestehenden Lizenz sogar 12 Monate vor dem Verfalldatum der vorigen Zulassung eingereicht werde.
Shivolo weist ausdrücklich darauf hin, dass dies keine Änderung des Gesetzes ist, sondern ein Hinweis darauf, dass sich die Konzessionsbesitzer an die bestehenden Regeln halten sollten. Das Bergbauministerium hat seinen Hauptsitz in Windhoek, unterhält aber Filialen in Tsumeb, Swakopmund Lüderitzbucht und Oranjemund.
„Anhand dieser Mitteilung informieren wir alle Bergbau-Lizenzbesitzer, dass wir ab dem 1. Januar 2019 keine Verspätungen mehr dulden werden“, mahnt das Ministerium in seinem Schreiben. Laut den Paragrafen 38 (2), 72 (2) und 84 (2) der Bergbauverordnung aus dem Jahre 1992, müssten Anträge für die Erneuerung von Minen- und Prospektier-Konzessionen sowie Exklusiv-Rechten auf Mineralvorkommen mindestens 90 Tage vor dem Verfalldatum der vorigen Lizenz eingereicht werden. Im Falle einer Bergbaulizenz schreibe Paragraf 96 (2) vor, dass der Antrag für eine Erneuerung der bestehenden Lizenz sogar 12 Monate vor dem Verfalldatum der vorigen Zulassung eingereicht werde.
Shivolo weist ausdrücklich darauf hin, dass dies keine Änderung des Gesetzes ist, sondern ein Hinweis darauf, dass sich die Konzessionsbesitzer an die bestehenden Regeln halten sollten. Das Bergbauministerium hat seinen Hauptsitz in Windhoek, unterhält aber Filialen in Tsumeb, Swakopmund Lüderitzbucht und Oranjemund.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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