Keine Cannabis-Legalisierung
Justizminister schließt Entkriminalisierung von Marihuana aus
Von Marc Springer, Windhoek
Wie Shangala vor kurzem im Parlament mitteilte, sei der Besitz und Konsum von Marihuana zu Recht strafbar, weil das Land die „verheerenden Folgen“ einer Legalisierung nicht beherrschen könne. Einer Entkriminalisierung für medizinische Zwecke komme nicht in Frage, weil sich der Verwendungszweck von begrenzt freigegebenem Cannabis nicht prüfen und damit auch nicht verhindern lasse, da es wegen seiner berauschenden Wirkung konsumiert wird.
Dass dies der entscheidende Grund für den Konsum sei, versuchte Shangala mit Hinweis auf Gerichtsstatistiken zu verdeutlichen, wonach bei der absoluten Mehrheit von Cannabis-Fällen keine medizinische Notwendigkeit für den Besitz oder Gebrauch der Substanz bestehe. Ferner machte er darauf aufmerksam, dass andere, in Apotheken erhältliche, Medikamente strengen Tests unterworfen und auf ihre Verträglichkeit bzw. eventuelle Nebenwirkung geprüft würden.
Da dies bei Cannabis nicht der Fall sei und negative Auswirkungen deshalb nicht ausgeschlossen werden könnten, sei generell Vorsicht geboten. Obwohl er einräumte, dass der Wirkstoff von Marihuana bei diversen Krankheiten therapeutisch nützlich sei, hob Shangala gleichzeitig hervor, es habe bisher keine Notwendigkeit bestanden, bereits zugelassene Arzneimittel gegen Cannabis auszutauschen.
Demnach sei deutlich, dass der medizinische Nutzen von Marihuana von den negativen Folgen seines Konsums überlagert werde. Schließlich sei erwiesen, dass Marihuana nicht nur abhängig machen, sondern auch schwere Psychosen wie Schizophrenie auslösen und das Wahrnehmungsvermögen beeinträchtigen könne. Ferner könne Cannabis die Fahrkompetenz von Konsumenten kompromittieren, Halluzinationen auslösen, das Erinnerungsvermögen stören und zu Depressionen führen.
Da hierzulande bereits jetzt ein akuter Mangel an Psychiatern herrsche, sei „nicht auszumalen“. wie das Land eine Zunahme geistiger Störungen beherrschen solle, mit der eine Legalisierung von Marihuana verbunden wäre. Vor diesem Hintergrund sei der Besitz und Konsum von Cannabis zu Recht strafbar, weil Namibia den Folgen seiner Legalisierung nicht gewachsen sei. Anstatt über eine solche Maßnahme zu diskutieren, sollten Namibier deshalb eher erörtern, wie sich der landesweite Alkoholmissbrauch eindämmen lasse.
Shangala reagierte auf eine Anfrage des Swanu-Abgeordneten Tangeni Iyambo, dem zufolge die Kriminalisierung von Cannabis elementare Menschenrechte verletze und bei der Durchsetzung des Verbots teilweise auch die Privatsphäre und kulturelle Normen von Konsumenten tangiere. Der Besitz bzw. Gebrauch von Cannabis ist derzeit mit einer Geldbuße von bis zu 30000 N$ und einer Haftstrafe von bis zu 15 Jahren bedroht.
Wie Shangala vor kurzem im Parlament mitteilte, sei der Besitz und Konsum von Marihuana zu Recht strafbar, weil das Land die „verheerenden Folgen“ einer Legalisierung nicht beherrschen könne. Einer Entkriminalisierung für medizinische Zwecke komme nicht in Frage, weil sich der Verwendungszweck von begrenzt freigegebenem Cannabis nicht prüfen und damit auch nicht verhindern lasse, da es wegen seiner berauschenden Wirkung konsumiert wird.
Dass dies der entscheidende Grund für den Konsum sei, versuchte Shangala mit Hinweis auf Gerichtsstatistiken zu verdeutlichen, wonach bei der absoluten Mehrheit von Cannabis-Fällen keine medizinische Notwendigkeit für den Besitz oder Gebrauch der Substanz bestehe. Ferner machte er darauf aufmerksam, dass andere, in Apotheken erhältliche, Medikamente strengen Tests unterworfen und auf ihre Verträglichkeit bzw. eventuelle Nebenwirkung geprüft würden.
Da dies bei Cannabis nicht der Fall sei und negative Auswirkungen deshalb nicht ausgeschlossen werden könnten, sei generell Vorsicht geboten. Obwohl er einräumte, dass der Wirkstoff von Marihuana bei diversen Krankheiten therapeutisch nützlich sei, hob Shangala gleichzeitig hervor, es habe bisher keine Notwendigkeit bestanden, bereits zugelassene Arzneimittel gegen Cannabis auszutauschen.
Demnach sei deutlich, dass der medizinische Nutzen von Marihuana von den negativen Folgen seines Konsums überlagert werde. Schließlich sei erwiesen, dass Marihuana nicht nur abhängig machen, sondern auch schwere Psychosen wie Schizophrenie auslösen und das Wahrnehmungsvermögen beeinträchtigen könne. Ferner könne Cannabis die Fahrkompetenz von Konsumenten kompromittieren, Halluzinationen auslösen, das Erinnerungsvermögen stören und zu Depressionen führen.
Da hierzulande bereits jetzt ein akuter Mangel an Psychiatern herrsche, sei „nicht auszumalen“. wie das Land eine Zunahme geistiger Störungen beherrschen solle, mit der eine Legalisierung von Marihuana verbunden wäre. Vor diesem Hintergrund sei der Besitz und Konsum von Cannabis zu Recht strafbar, weil Namibia den Folgen seiner Legalisierung nicht gewachsen sei. Anstatt über eine solche Maßnahme zu diskutieren, sollten Namibier deshalb eher erörtern, wie sich der landesweite Alkoholmissbrauch eindämmen lasse.
Shangala reagierte auf eine Anfrage des Swanu-Abgeordneten Tangeni Iyambo, dem zufolge die Kriminalisierung von Cannabis elementare Menschenrechte verletze und bei der Durchsetzung des Verbots teilweise auch die Privatsphäre und kulturelle Normen von Konsumenten tangiere. Der Besitz bzw. Gebrauch von Cannabis ist derzeit mit einer Geldbuße von bis zu 30000 N$ und einer Haftstrafe von bis zu 15 Jahren bedroht.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen