Keine Chance - Der Erste Weltkrieg in Namibia (Folge 19)
Eine Nama-Einheit, die Bersebaner Kompanie, wurde bei Kriegsausbruch im Gebiet von Berseba, 25 Kilometer südlich des Brukkaros, rekrutiert. Ihre Funktion bestand im Wesentlichen darin, das eigene Stammesgebiet zu schützen. Die Ausbildung der Kompanie übernahm Leutnant Ferse, der bisherige Beauftragte für die eingeborene Bevölkerung.
Der Kaptein der Bersebaner betrachtete die Gründung der Kompanie als Belohnung für seine Loyalität während der Aufstände früherer Jahre. Die Kompanie bestand aus 70 Mann und war mit dem alten Mauser Gewehr Model 1871 bewaffnet. Schon bald bewährte sie sich: Sie griff einige sogenannte Cape Boys (Farbige aus der Kapkolonie) auf, die sich zur UDF abzusetzen versuchten. Die Cape Boys gehörten zum Wartungstrupp an der Bahnlinie zwischen Lüderitzbucht und Keetmanshoop.
Ende März 1915 erhielt die Kompanie Order von Major Bauszus, in Berseba den Frieden ihres Stammesgebietes zu wahren und für dessen Schutz zu sorgen. Außerdem sollte die Kompanie mit der Abteilung Hensel in Kontakt bleiben und den Vormarsch der UDF im Auge behalten. Notfalls sollten die Bersebaner, und auch die bei Fahlgras ansässigen Hereros, über den Schwarzrand nach Maltahöhe eskortiert werden. Zur Sicherung des Rückzugs wurde die Kompanie dem Befehl von Hauptmann von Kleist unterstellt und zum Schutz von Besondermaid eingesetzt.
Eine Patrouille der Einheit, die am 15. April zwischen Wasserfall und Uiamas auf eine 50 Mann starke UDF Patrouille gestoßen war, wurde zwei Tage später im Dunkeln bei Besondermaid angegriffen. Dabei wurde Feldwebel Schwarzoth schwer verletzt. Wegen der Unruhe unter den Bastern wurde die Bersebaner Kompanie am 18. April bereits wieder aufgelöst. Die Bersebaner und ihr Kaptein nahmen die Auflösung ohne Protest hin. Der verwundete Feldwebel Schwarzoth wurde am gleichen Tag von seinen eingeborenen Soldaten durch das schwierige Gelände nach Berseba zurückgebracht.
Eine recht ungewöhnliche Einheit, die zu Beginn des Krieges von der Schutztruppe mobilisiert wurde, war zweifellos die Kameruner Kompanie. Ihr gehörten 24 Mann an, die in der westafrikanischen Kolonie im Dienste der Schutztruppe gestanden hatten. Wegen ihrer Teilnahme an einer Meuterei in Banjo waren sie im April 1910 nach Deutsch-Südwestafrika deportiert worden. Die übrigen Mitglieder der Kompanie waren sogenannte Krujungen, die geschickten Landungshelfer vom Stamme der Kru in Liberia. Die Kompanie wurde am 26. Oktober 1914 in Omaruru gebildet.
Im November wurde sie nach Klein Nabas entsandt, um die Truppenpräsenz am Rande der Kalahari zu verstärken. Später bewachte sie eingeborene Soldaten, die im Dezember bei Sandfontein in der Nähe von Walvis Bay von einer Patrouille aufgegriffen und zum Gemüseanbau bei Nabas im Auob Tal eingesetzt wurden. Die Kameruner Kompanie war ebenfalls mit dem Mauser Gewehr Model 71 bewaffnet. Angesichts ihrer guten militärischen Führung versprach ihnen Gouverneur Seitz, dass es ihnen nach Kriegsende freistehe, in ihre Heimat zurückzukehren.
Leutnant Kund war der Befehlshaber der Kameruner Kompanie. Er hatte zuvor bei der Schutztruppe in Kamerun gedient, weshalb ihm diese Einheit wohlmöglich unterstellt wurde. Zuvor hatte er außerdem dabei geholfen, Afrikaner für andere Einheiten zu rekrutieren. Vor allem Hereros meldeten sich als Freiwillige zum Dienst. Leutnant Kunds Antrag, Eingeborenen-Einheiten aufstellen zu dürfen, wurde am Ende jedoch abgelehnt. Zum einen, weil in Friedenszeiten keine militärische Ausbildung stattgefunden hatte, zum anderen, weil die Haltung überwog, dass solchen Einheiten nicht vertraut werden könne.
1915 arbeitete der Großteil der Kameruner Kompanie an der Bahnlinie von Keetmanshoop nach Windhoek, die durch heftige Regenfälle beschädigt worden war. Auf Ersuchen von Leutnant Kund wurde die Kompanie am 24. März aufgelöst. Einige ihrer Mitglieder wurden zum Grasmähen nach Tsumis geschickt, die Kameruner kehrten nach Klein Nabas zurück und setzten die Bewachung der Kriegsgefangenen beim Gemüseanbau fort. Einen Monat später wurde der Anbau eingestellt, weil die UDF im Anmarsch war.
Brigadegeneral Lukin meldete am 22. Juli aus Otavifontein nach Windhoek, dass eine Einheit aus afrikanischen Soldaten in sein Hauptquartier gebracht worden sei. Die Einheit sei per Zug aus Grootfontein gekommen. Wie sich herausgestellt habe, stammten die Männer aus Kamerun. Was mit ihnen geschehen solle, wollte Lukin wissen. Von Oberst de Jager kam die Anweisung, dass sie in das Kriegsgefangenenlager bei Aus geschickt werden sollten. Und so kam es, dass 24 Kameruner am 2. August als Kriegsgefangene in Aus interniert wurden.
Nach einiger Zeit bestanden sie darauf, als politische Gefangene behandelt zu werden, da sie gezwungenermaßen auf deutscher Seite gekämpft hätten. Nachfragen ergaben, dass sie zu fünf Jahren Zwangsarbeit verurteilt worden waren, als sie im April 1910 von Kamerun nach Deutsch-Südwestafrika deportiert wurden. Ein fieberhafter Briefwechsel brachte das Ergebnis, dass 23 Kameruner Kriegsgefangene am 5. Oktober 1917 das Lager in Aus verlassen konnten, um in ihre Heimat zurückzukehren. Mit ihnen reisten zehn Frauen und ein Kind. Den Frauen war sieben Jahre zuvor gestattet worden, die Männer nach Deutsch-Südwestafrika zu begleiten.
Zwei Jahre nach der Gründung der Union von Südafrika war das erste Verteidigungsgesetz erlassen worden: Gesetz Nr. 13 von 1912. Im Juli bezog die UDF ihr Hauptquartier in Pretoria. Zwar schloss das neue Gesetz die afrikanische Bevölkerung nicht ausdrücklich vom Militärdienst aus, aber im Kriege konnten nur Personen europäischer Herkunft zur Verteidigung des Landes verpflichtet werden. Das neue Parlament der Union verabschiedete Paragraph 7 des Gesetzes nach den ersten Verteidigungsdebatten. Dieser Paragraph sah für die künftige militärische Rolle von Nicht-Europäern keinen Kampfeinsatz vor. Im Falle eines Krieges konnte er jedoch aufgehoben werden.
Die Ausklammerung der nicht-europäischen Bevölkerung entsprach ihren insgesamt eingeschränkten politischen Rechten. Fast hatte es den Anschein, als ob sich der Wandel in der politischen Großwetterlage auf das nationale Bewusstsein und die öffentliche Meinung auswirken und die Regierung dazu bewegen könnte, eine integriertere Rolle für die afrikanische Bevölkerung zu erwägen und Paragraph 7 tatsächlich außer Kraft zu setzen. Doch die südafrikanische Regierung hatte keine Absicht, Eingeborene als Soldaten für den Südwestafrika-Feldzug zu rekrutieren. Zu tief saßen vermutlich die alten Ängste, dass sich Afrikaner gegen die weiße Herrschaft erheben würden, sobald sie eine Waffe in der Hand hielten. Der Großteil der weißen Bevölkerung war zwar damit einverstanden, dass Eingeborene am Feldzug in Deutsch-Südwestafrika teilnahmen, jedoch ausdrücklich mit Aufgaben ohne Kampfeinsatz.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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