Keine CO2-Abgabe auf Importwagen fällig
Windhoek - Namibische Automobilhändler und Vertreter sollen dafür sorgen, dass die südafrikanische Kohlenstoff-Dioxid-Steuer nicht auf namibische Autokäufer übertragen wird. So lautet die Anweisung des Finanzministeriums vom 1. September 2010. Eine erste Mitteilung darüber habe im Automobilhandel zu Unsicherheit geführt, heißt es in einer Nachfolgeerklärung des Ministeriums, worin mehr Hintergrund zur CO2-Abgabe in Südafrika geboten wird.
Die Mitglieder der Zollunion des Südlichen (SACU) unterscheiden nach ihrem Zoll- und Tarifsystem bei Konsumgütern wie Tabakartikel, Treibstoff und alkoholische Getränken zwischen Verbrauchsteuer (excise duties) einerseits und Mehrwertsteuer (ad valorem excise duties) bei Automobilen, elektronischem Gerät, Parfüm usw. andererseits. Die Finanzminister der verschiedenen Mitgliedsstaaten kündigen den Prozentsatz solcher Verbrauchersteuern jeweils in ihren Haushaltsvoranschlägen für ihre Länder an. Dieser Steuersatz ist laut Staatssekretärin Ericah Shafudah vom namibischen Ressort Finanzen in allen SACU-Ländern gleich. Jeweilige nationale Abgaben kommen jedoch nicht den SACU-Topf und sind auch nicht übertragbar.
Die Mitglieder der Zollunion des Südlichen (SACU) unterscheiden nach ihrem Zoll- und Tarifsystem bei Konsumgütern wie Tabakartikel, Treibstoff und alkoholische Getränken zwischen Verbrauchsteuer (excise duties) einerseits und Mehrwertsteuer (ad valorem excise duties) bei Automobilen, elektronischem Gerät, Parfüm usw. andererseits. Die Finanzminister der verschiedenen Mitgliedsstaaten kündigen den Prozentsatz solcher Verbrauchersteuern jeweils in ihren Haushaltsvoranschlägen für ihre Länder an. Dieser Steuersatz ist laut Staatssekretärin Ericah Shafudah vom namibischen Ressort Finanzen in allen SACU-Ländern gleich. Jeweilige nationale Abgaben kommen jedoch nicht den SACU-Topf und sind auch nicht übertragbar.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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