Keine direkte Entschädigung
Berlin zur Sammelklage: Deutschland verhandelt mit Regierung, nicht mit Herero-Häuptling / Polenz: Entschuldigung dauert länger
Von Stefan Fischer
Windhoek/Berlin
Es kann nicht um persönliche Geldentschädigung an Nachfahren früherer Opfer gehen“, sagte der Sonderbeauftragte der Bundesregierung für den Genozid-Dialog, Ruprecht Polenz, am Wochenende dem Evangelischen Pressedienst (epd) zu dem Versuch von Namibiern, Zahlungen gerichtlich einzuklagen. Er schließt eine direkte Entschädigung für Nachkommen der Opfer des Kolonialkrieges 1904-08 aus. „Wir haben es in Namibia mit der Ururenkel-Generation zu tun“, wird Polenz weiter zitiert.
Indes wiederholte Dr. Martin Schäfer, Sprecher des deutschen Auswärtigen Amtes, am Freitag auf der Regierungspressekonferenz in Berlin die Position der Bundesregierung. Dabei stellte er klar: „Wir verhandeln (...) zwischen Regierungen, ohne dass wir dabei zivilgesellschaftliche Organisationen aus dem Verhandlungsprozess ausschließen würden; aber unser Verhandlungspartner sind nicht die Nachfahren oder die jetzigen Anführer der Hereros, sondern ist die namibische Regierung.“ Außerdem führte er aus: „Es gibt gute Gründe dafür, weshalb wir es bewusst unterlassen haben, direkte Gespräche mit direkten Vertretern der betroffenen Volksgruppen zu führen. Wenn ich das richtig verstehe, ist es ja nicht etwa der namibische Staat, der hier geklagt hätte; (...). Vielmehr scheint es (...) ein Vertreter, ein Häuptling der Volksgruppe der Herero zu sein, der jetzt diesen Schritt einer Class Action (Sammelklage, die Red.) gegangen ist.“
Schäfer räumte ein, dass er zu diesem Zeitpunkt nur durch Nachrichtenagenturen über die Klage informiert sei. Mit Verweis auf mehrere Treffen beider Sondervermittler seit Ende 2015 sagte er: „Die Verhandlungen und die Gespräche mit der namibischen Seite laufen aus unserer Sicht gut. Die Gespräche sind nicht einfach, weil das Thema (...) ein schwieriges ist; aber sie laufen auf der Grundlage von Vertrauen und gegenseitigem Verständnis für die jeweiligen Positionen.“
Von Medien zu einer Aussage von Mitte 2016 befragt, dass der Verhandlungsprozess „ziemlich weit fortgeschritten“ sei und nun der Eindruck einer Verzögerung herrsche, antwortete Schäfer: „Weit fortgeschritten ist weit fortgeschritten; das war im Juni richtig, und das, was ich heute gesagt habe, ist genauso richtig.“
Sondervermittler Polenz räumte indes ein, dass es zu der zunächst erwogenen Entschuldigung durch Bundespräsident Joachim Gauck, der am 17. März aus dem Amt scheidet, nicht mehr kommen werde. „Nun wird es doch etwas länger dauern als die Amtszeit von Bundespräsident Gauck“, sagte Polenz zum epd.
Die Entschädigungsklage von Herero- und Nama-Vertretern bezeichnete er als nicht überraschend. Die Initiatoren seien schon zwei Mal mit ähnlichen Vorstößen gescheitert. In den USA sind solche Klagen zulässig. „Es wäre eine Überraschung, wenn die Klage angenommen würde“, wird Polenz zitiert. Denn es fehle eine Rechtsgrundlage für Kriegsverbrechen zu Anfang des 20. Jahrhunderts. Die 1951 in Kraft getretene Völkermord-Konvention gelte nicht rückwirkend.
Negative Folgen für die Gespräche mit der namibischen Regierung befürchtet Polenz indes nicht: „Wir werden die Verhandlungen (...) in dem guten Klima fortsetzen, das wir bei unseren bisher fünf Treffen hatten. Wir wollen zügig verhandeln.“
Windhoek/Berlin
Es kann nicht um persönliche Geldentschädigung an Nachfahren früherer Opfer gehen“, sagte der Sonderbeauftragte der Bundesregierung für den Genozid-Dialog, Ruprecht Polenz, am Wochenende dem Evangelischen Pressedienst (epd) zu dem Versuch von Namibiern, Zahlungen gerichtlich einzuklagen. Er schließt eine direkte Entschädigung für Nachkommen der Opfer des Kolonialkrieges 1904-08 aus. „Wir haben es in Namibia mit der Ururenkel-Generation zu tun“, wird Polenz weiter zitiert.
Indes wiederholte Dr. Martin Schäfer, Sprecher des deutschen Auswärtigen Amtes, am Freitag auf der Regierungspressekonferenz in Berlin die Position der Bundesregierung. Dabei stellte er klar: „Wir verhandeln (...) zwischen Regierungen, ohne dass wir dabei zivilgesellschaftliche Organisationen aus dem Verhandlungsprozess ausschließen würden; aber unser Verhandlungspartner sind nicht die Nachfahren oder die jetzigen Anführer der Hereros, sondern ist die namibische Regierung.“ Außerdem führte er aus: „Es gibt gute Gründe dafür, weshalb wir es bewusst unterlassen haben, direkte Gespräche mit direkten Vertretern der betroffenen Volksgruppen zu führen. Wenn ich das richtig verstehe, ist es ja nicht etwa der namibische Staat, der hier geklagt hätte; (...). Vielmehr scheint es (...) ein Vertreter, ein Häuptling der Volksgruppe der Herero zu sein, der jetzt diesen Schritt einer Class Action (Sammelklage, die Red.) gegangen ist.“
Schäfer räumte ein, dass er zu diesem Zeitpunkt nur durch Nachrichtenagenturen über die Klage informiert sei. Mit Verweis auf mehrere Treffen beider Sondervermittler seit Ende 2015 sagte er: „Die Verhandlungen und die Gespräche mit der namibischen Seite laufen aus unserer Sicht gut. Die Gespräche sind nicht einfach, weil das Thema (...) ein schwieriges ist; aber sie laufen auf der Grundlage von Vertrauen und gegenseitigem Verständnis für die jeweiligen Positionen.“
Von Medien zu einer Aussage von Mitte 2016 befragt, dass der Verhandlungsprozess „ziemlich weit fortgeschritten“ sei und nun der Eindruck einer Verzögerung herrsche, antwortete Schäfer: „Weit fortgeschritten ist weit fortgeschritten; das war im Juni richtig, und das, was ich heute gesagt habe, ist genauso richtig.“
Sondervermittler Polenz räumte indes ein, dass es zu der zunächst erwogenen Entschuldigung durch Bundespräsident Joachim Gauck, der am 17. März aus dem Amt scheidet, nicht mehr kommen werde. „Nun wird es doch etwas länger dauern als die Amtszeit von Bundespräsident Gauck“, sagte Polenz zum epd.
Die Entschädigungsklage von Herero- und Nama-Vertretern bezeichnete er als nicht überraschend. Die Initiatoren seien schon zwei Mal mit ähnlichen Vorstößen gescheitert. In den USA sind solche Klagen zulässig. „Es wäre eine Überraschung, wenn die Klage angenommen würde“, wird Polenz zitiert. Denn es fehle eine Rechtsgrundlage für Kriegsverbrechen zu Anfang des 20. Jahrhunderts. Die 1951 in Kraft getretene Völkermord-Konvention gelte nicht rückwirkend.
Negative Folgen für die Gespräche mit der namibischen Regierung befürchtet Polenz indes nicht: „Wir werden die Verhandlungen (...) in dem guten Klima fortsetzen, das wir bei unseren bisher fünf Treffen hatten. Wir wollen zügig verhandeln.“
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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