Loading svg Please wait while we translate the article
Keine Entschädigung für Ex-Angeklagte
Keine Entschädigung für Ex-Angeklagte

Keine Entschädigung für Ex-Angeklagte

Zu Unrecht als Separatisten verdächtigte Männer verlieren Anspruch
Marc Springer
Windhoek (ms) • Nachdem das Oberste Gericht bereits zwei Wiedergutmachungsforderungen wegen mutmaßlich böswilliger Strafverfolgung verworfen und den Ex-Angeklagten damit vermutlich die letzte Hoffnung geraubt hat, auf diesem Wege Schmerzensgeld zu erlangen, ist nun auch die erste Verfassungsklage von einem von ihnen gescheitert. In diesem Alternativ-Anspruch argumentieren die Männer, sie hätten eine Entschädigung dafür verdient, dass sich der Prozess gegen sie derart lange hingezogen habe und dabei ihr Recht auf ein zügiges Verfahren verletzt worden sei.

Mit dieser Beweisführung ist nun in Person von Richwell Kulisesa Mahupelo erstmals einer der Antragsteller gescheitert. Er gehört zu einer Gruppe von über 40 Leidensgenossen, die sein Schicksal teilen und ebenfalls Entschädigungsklagen angekündigt bzw. bereits eingereicht haben, die sich zusammen auf über 1,2 Milliarden N$ summieren.

Böswillige Strafverfolgung

Mahupelo war am 13. März 2000 in der Nähe von Katima Mulilo festgenommen und am 11. Februar 2013 freigesprochen worden, nachdem er zuvor 13 Jahre in Untersuchungshaft verbracht hatte. Eine anschließend eingereichte Entschädigungsklage in Höhe von 15 Millionen N$ hatte er damit begründet, das Verfahren gegen ihn sei eingeleitet bzw. fortgesetzt worden, obwohl es keine Hinweise dafür gegeben habe, dass er an dem Caprivi-Aufstand vom 2. August 1999 beteiligt gewesen sei, bei dem diverse Einrichtungen in und um Katima Mulilo von Separatisten angegriffen und neun Menschen getötet wurden.

Abgesehen davon, dass er nie hätte verhaftet oder angeklagt werden dürfen, hätte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen ihn spätestens im März 2006 einstellen müssen, als der letzte für ihn relevante Belastungszeuge vernommen worden sei, ihn aber nicht habe identifizieren können. Die Staatsanwaltschaft habe das Verfahren jedoch wider besseres Wissen fortgesetzt und selbst im September 2011 nicht beendet, als sie ihre Beweisführung gegen sämtliche der damals über 120 Angeklagten abgeschlossen habe, ohne dabei belastbare Indizien für seine Täterschaft zu liefern. Weil dies nicht geschehen sei, habe er insgesamt 4716 Tage unschuldig in Untersuchungshaft verbracht und dafür eine Wiedergutmachung verdient.

Begründeter Anfangsverdacht

Dieses Gesuch wurde in höchster Instanz abgewiesen, weil die Staatsanwaltschaft laut Oberstem Gericht einem „begründeten Anfangsverdacht gefolgt” und damit nicht nur befugt gewesen sei, gegen Mahupelo Anklage zu erheben, sondern auch das gegen ihn eingeleitete Verfahren bis zum Abschluss ihrer Beweisführung fortzusetzen. Schließlich habe es konkrete Erkenntnisse gegeben, wonach Mahupelo über den geplanten Aufstand informiert gewesen sei, ohne die Behörden einzuweihen. Weil ihn dies zumindest zum Mitwisser gemacht habe, sei es auch legitim gewesen, ihn des Hochverrats anzuklagen und lasse sein Freispruch nicht zwangsläufig auf eine böswillige Strafverfolgung schließen.

Nachdem Mahupelo als erster der Ex-Angeklagten mit einer auf mutwilliger Strafverfolgung basierten Entschädigungsforderung gescheitert ist, wurde er vergangene Woche auch zum ersten der Antragsteller, dessen mit mutmaßlicher Verletzung seines Rechts auf ein Zügiges Verfahren bergründete Alternativ-Forderung verworfen wurde.

Mammutverfahren

Zur Begründung führt Richter Nate Ndauendapo unter Berufung auf Staatsanwalt Taswald July an, der Hochverrats-Prozess sei in seiner „Dimension einmalig“ gewesen, weil eine Gruppe von 126 Beschuldigten mit jeweils 278 Anklagepunkten konfrontiert gewesen seien. Darüber hinaus hätte die ungewöhnlich hohe Anzahl von 379 Zeugen befragt und über 900 eidesstattliche Erklärungen ausgewertet werden müssen. Ferner sei die Verhandlung durch zahlreiche Anträge der Angeklagten unterbrochen worden, von denen viele mehrmals ihre Anwälte entpflichtet und die Beweisführung damit weiter verzögert hätten.

Außerdem sei die Verhandlung mehrmals von Verteidigern vertagt oder durch krankheitsbedingte Ausfälle von Zeugen und Angeklagten verzögert worden. Abgesehen davon hätten zusätzliche Zeugen im Caprivi (heute Sambesi-Region) geortet und nach Windhoek gebracht werden müssen und sei der Prozess durch einen Verkehrsunfall lange Zeit zum Stillstand gezwungen worden, bei dem ein Staatsanwalt getötet und einige Kollegen verletzt worden seien. Des Weiteren seien die Beschuldigten nach dem Prinzip der gemeinschaftlichen Absicht angeklagt worden und hätte jeder von ihnen deshalb warten müssen, bevor die Beweisführung gegen sämtliche der Angeklagten abgeschlossen war.

Prozessverschleppung

Demnach kommt Ndauendapo zu dem Ergebnis, es könne der Staatsanwaltschaft keine böswillige Prozessverschleppung nachgewiesen werden. Außerdem hätten Mahupelo andere „Mechanismen“ nutzen und z.B. einen Antrag auf Kaution stellen können. Weil er dies nie getan und der Anklage keine unlautere Prozessführung nachgewiesen hätte, müsse seine Alternativklage auf Entschädigung scheitern.

Mahupelo war einer von 44 mutmaßlichen Rebellen, die am 11. Februar 2013 von Richter Elton Hoff vorzeitig freigesprochen wurden. Eine weitere Gruppe von 35 Angeklagten wurde im September 2015 zum Abschluss des 2003 begonnenen Prozesses freigesprochen und 30 weitere Beschuldigte wegen Hochverrats, neunfachen Mordes und versuchten Mordes in 91 Fällen verurteilt.

Diese wurden von Hoff während der Strafmaßverkündung am 8. Dezember 2015 in Anführern, Soldaten, Unterstützern und Mitwissern unterteilt und je nach der daraus abgeleiteten Schwere ihrer Schuld mit Haftstrafen zwischen 3 und 18 Jahren belegt.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-15

Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen

Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen

Katima Mulilo: 20° | 31° Rundu: 20° | 34° Eenhana: 21° | 34° Oshakati: 23° | 33° Ruacana: 20° | 30° Tsumeb: 21° | 33° Otjiwarongo: 20° | 31° Omaruru: 25° | 34° Windhoek: 20° | 31° Gobabis: 21° | 33° Henties Bay: 16° | 24° Swakopmund: 16° | 17° Walvis Bay: 16° | 23° Rehoboth: 22° | 34° Mariental: 23° | 37° Keetmanshoop: 22° | 38° Aranos: 23° | 36° Lüderitz: 16° | 28° Ariamsvlei: 23° | 40° Oranjemund: 13° | 21° Luanda: 25° | 26° Gaborone: 20° | 34° Lubumbashi: 18° | 33° Mbabane: 16° | 31° Maseru: 14° | 30° Antananarivo: 13° | 32° Lilongwe: 19° | 32° Maputo: 19° | 33° Windhoek: 20° | 31° Cape Town: 16° | 21° Durban: 18° | 27° Johannesburg: 16° | 29° Dar es Salaam: 25° | 31° Lusaka: 19° | 29° Harare: 16° | 26° #REF! #REF!