Keine Entschuldigung ohne Geld
Herero und Nama ziehen Deutschland vors Gericht - Vergleich zu Holocaust
Von Stefan Fischer, Windhoek/New York
Die Herero und Nama beanspruchen Geld sowie die Teilnahme an den Verhandlungen zwischen Namibia und Deutschland zur Bewertung des Kolonialkrieges 1904-08, den sie sowie die beiden Regierungen Völkermord nennen. Nun wollen sie ihre Forderungen juristisch durchsetzen und haben deshalb am Donnerstag (Ortstzeit) in New York eine Sammelklage gegen Deutschland eingereicht. Darüber berichteten am Freitag Nachrichtenagenturen in den USA sowie in Namibia.
Als Klageführer werden Herero-Chef Vekuii Rukoro und Nama-Chef David Frederick genannt, die angeben, dass sie im Namen „aller Herero und Nama weltweit“ auftreten. Sie verlangen „Entschädigung für den Völkermord“. Rukoro bestätigte am Freitag den Sachverhalt , berichtete die Agentur Nampa.
In der Klage heißt es, in der Zeit der deutschen Kolonialherrschaft sei zwischen 1885 und 1903 ein Viertel des Landes der Herero und Nama mit Einverständnis der Kolonialbehörden von deutschen Siedlern enteignet worden. Geduldet von den Kolonialbehörden hätten die Siedler Frauen und Mädchen vergewaltigt und der Bevölkerung Zwangsarbeit auferlegt. Nach dem Aufstand von 1904 habe General Lothar von Trotha einen Vernichtungsfeldzug geführt, in dem 100000 Herero und Nama getötet worden seien.
Rukoro hatte im Oktober 2016 bei einem Aufenthalt in Berlin angekündigt, dass die namibischen Volksgruppen von der Bundesregierung Entschädigungszahlungen verlangen würden. Weder die Herero noch die Nama würden eine Entschuldigung akzeptieren, die keine Reparationen vorsehe, sagte der Herero-Chef. Das lehnen die Regierungen Namibias und Deutschlands allerdings ab. Seit Ende 2015 führen zwei Sondervermittler der Regierungen Gespräche wechselnd in Windhoek und Berlin. Inzwischen ist die Bundesrepublik bereit, die Geschehnisse von damals als Völkermord einzustufen und sich offiziell dafür zu entschuldigen. Allerdings hatte die deutsche Regierung vergangenes Jahr deutlich gemacht, dass es keine Entschädigung und auch keinen juristischen Anspruch darauf gebe. Der deutsche Botschafter in Windhoek, Christian Schlaga, sagte dazu vor kurzem im AZ-Gespräch, dass es sich bei dem deutschen Angebot weder um „Entschädigung“ noch „Wiedergutmachung“ handele, sondern um „Maßnahmen zur Heilung und Entwicklung“.
Vertreten werden die Herero und Nama von der US-Anwaltskanzlei McCallion & Associates, die bereits im September 2016 im Namen der Gruppen einen Brief an das UN-Sekretariat und an das Büro des Hochkommissars für Menschenrechte geschickt hatte (AZ berichtete). Darin wird beiden Regierungen Versagen vorgeworfen, weil sie Rukoro und Fredericks als Repräsentanten ihrer Gruppen nicht in die Gespräche einbezogen hätten. Und: Der Kolonialkrieg von 1904-08 erfülle die klassische Definition des Völkermordes mit engen Parallelen zum Juden-Holocaust, erklärte Kenneth F. McCallion.
Eine ähnliche Klage, eingereicht von Herero-Repräsentanten vor mehr als zehn Jahren bei einem Gericht in Washington, wurde von diesem mit Verweis auf Nichtzuständigkeit abgelehnt. Es wurde nie offiziell genannt, welchen Betrag die Opfergruppen fordern; damals kursierte die Summe zwei bis drei Milliarden US-Dollar, heute sollen die Forderungen angeblich zehnmal so hoch sein.
Die Herero und Nama beanspruchen Geld sowie die Teilnahme an den Verhandlungen zwischen Namibia und Deutschland zur Bewertung des Kolonialkrieges 1904-08, den sie sowie die beiden Regierungen Völkermord nennen. Nun wollen sie ihre Forderungen juristisch durchsetzen und haben deshalb am Donnerstag (Ortstzeit) in New York eine Sammelklage gegen Deutschland eingereicht. Darüber berichteten am Freitag Nachrichtenagenturen in den USA sowie in Namibia.
Als Klageführer werden Herero-Chef Vekuii Rukoro und Nama-Chef David Frederick genannt, die angeben, dass sie im Namen „aller Herero und Nama weltweit“ auftreten. Sie verlangen „Entschädigung für den Völkermord“. Rukoro bestätigte am Freitag den Sachverhalt , berichtete die Agentur Nampa.
In der Klage heißt es, in der Zeit der deutschen Kolonialherrschaft sei zwischen 1885 und 1903 ein Viertel des Landes der Herero und Nama mit Einverständnis der Kolonialbehörden von deutschen Siedlern enteignet worden. Geduldet von den Kolonialbehörden hätten die Siedler Frauen und Mädchen vergewaltigt und der Bevölkerung Zwangsarbeit auferlegt. Nach dem Aufstand von 1904 habe General Lothar von Trotha einen Vernichtungsfeldzug geführt, in dem 100000 Herero und Nama getötet worden seien.
Rukoro hatte im Oktober 2016 bei einem Aufenthalt in Berlin angekündigt, dass die namibischen Volksgruppen von der Bundesregierung Entschädigungszahlungen verlangen würden. Weder die Herero noch die Nama würden eine Entschuldigung akzeptieren, die keine Reparationen vorsehe, sagte der Herero-Chef. Das lehnen die Regierungen Namibias und Deutschlands allerdings ab. Seit Ende 2015 führen zwei Sondervermittler der Regierungen Gespräche wechselnd in Windhoek und Berlin. Inzwischen ist die Bundesrepublik bereit, die Geschehnisse von damals als Völkermord einzustufen und sich offiziell dafür zu entschuldigen. Allerdings hatte die deutsche Regierung vergangenes Jahr deutlich gemacht, dass es keine Entschädigung und auch keinen juristischen Anspruch darauf gebe. Der deutsche Botschafter in Windhoek, Christian Schlaga, sagte dazu vor kurzem im AZ-Gespräch, dass es sich bei dem deutschen Angebot weder um „Entschädigung“ noch „Wiedergutmachung“ handele, sondern um „Maßnahmen zur Heilung und Entwicklung“.
Vertreten werden die Herero und Nama von der US-Anwaltskanzlei McCallion & Associates, die bereits im September 2016 im Namen der Gruppen einen Brief an das UN-Sekretariat und an das Büro des Hochkommissars für Menschenrechte geschickt hatte (AZ berichtete). Darin wird beiden Regierungen Versagen vorgeworfen, weil sie Rukoro und Fredericks als Repräsentanten ihrer Gruppen nicht in die Gespräche einbezogen hätten. Und: Der Kolonialkrieg von 1904-08 erfülle die klassische Definition des Völkermordes mit engen Parallelen zum Juden-Holocaust, erklärte Kenneth F. McCallion.
Eine ähnliche Klage, eingereicht von Herero-Repräsentanten vor mehr als zehn Jahren bei einem Gericht in Washington, wurde von diesem mit Verweis auf Nichtzuständigkeit abgelehnt. Es wurde nie offiziell genannt, welchen Betrag die Opfergruppen fordern; damals kursierte die Summe zwei bis drei Milliarden US-Dollar, heute sollen die Forderungen angeblich zehnmal so hoch sein.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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