Keine Furcht vor Kündigungswelle
Windhoek (ms) – Der Arbeitgeberverband (NEF) ist fest überzeugt, dass die juristische Annullierung des vorübergehend geltenden Entlassungsverbots für Unternehmer nicht zu einer Kündigungswelle führen werde.
Wie der Verband in einer Presseerklärung klarstellte, bestehe für Erwerbstätige kein Grund, mögliche Massenentlassungen zu befürchten, nachdem das Obergericht einige von Präsident Hage Geingob erlassene Regularien für verfassungswidrig erklärt hat, die es Arbeitgebern untersagt hatten, willkürlich Stellen zu streichen und dies mit den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu begründen (AZ berichtete).
Schließlich habe eine aktuelle Studie ergeben, dass 70 Prozent aller Arbeitgeber ungeachtet der Corona-Krise kein Personal abgebaut hätten und dies auch nicht beabsichtigen würden. Der NEF sei also weiterhin überzeugt, dass bereits vollzogene Entlassungen aus wirtschaftlicher Notwendigkeit erfolgt seien und Unternehmer nicht die Corona-Epidemie als Vorwand genutzt hätten, ihre Belegschaft zu verkleinern und dabei die Tarifpartner zu umgehen.
Wie der Verband in einer Presseerklärung klarstellte, bestehe für Erwerbstätige kein Grund, mögliche Massenentlassungen zu befürchten, nachdem das Obergericht einige von Präsident Hage Geingob erlassene Regularien für verfassungswidrig erklärt hat, die es Arbeitgebern untersagt hatten, willkürlich Stellen zu streichen und dies mit den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu begründen (AZ berichtete).
Schließlich habe eine aktuelle Studie ergeben, dass 70 Prozent aller Arbeitgeber ungeachtet der Corona-Krise kein Personal abgebaut hätten und dies auch nicht beabsichtigen würden. Der NEF sei also weiterhin überzeugt, dass bereits vollzogene Entlassungen aus wirtschaftlicher Notwendigkeit erfolgt seien und Unternehmer nicht die Corona-Epidemie als Vorwand genutzt hätten, ihre Belegschaft zu verkleinern und dabei die Tarifpartner zu umgehen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen