Keine Kaution für Ex-Richter
Windhoek (ms) • Der Ex-Magistratsrichter Jaco Marius Kennedy, wird vermutlich bis zum Ende seines Verfahrens in Untersuchungshaft bleiben, nachdem ihm auch am Obergericht die gewünschte Kaution verweigert wurde.
Dort hat Richterin Marlene Tommasi gestern ein Urteil ihres Amtskollegen Alfred Siboleka bestätigt, der Kennedy zuvor bereits eine bedingte Freilassung verweigert hatte. Dem Beschuldigten verbleibt nun nur noch die Möglichkeit, sich per Petition ans Oberste Gericht zu wenden und in höchster Instanz erneut Berufungserlaubnis zu beantragen.
Kennedy (29) wird vorgeworfen, jeweils im Januar und Dezember 2015 zwischen dem Zentral- und Staatskrankenhaus in Windhoek jeweils eine Frau vergewaltigt zu haben.
Außerdem muss er sich auf Anklage des versuchten Mordes, der Entführung und der Justizbehinderung verantworten. In einem der Verfahren muss sich in Person des 32-jährigen Ray Cloete ein mutmaßlicher Komplize des Ex-Richters ebenfalls dem Vorwurf stellen, am 3. Januar in der Nähe der beim Zentralhospital gelegenen Medizinfakultät der UNAM die 43-jährige G. vergewaltigt und in den Tagen darauf telefonisch bedroht zu haben.
Dort hat Richterin Marlene Tommasi gestern ein Urteil ihres Amtskollegen Alfred Siboleka bestätigt, der Kennedy zuvor bereits eine bedingte Freilassung verweigert hatte. Dem Beschuldigten verbleibt nun nur noch die Möglichkeit, sich per Petition ans Oberste Gericht zu wenden und in höchster Instanz erneut Berufungserlaubnis zu beantragen.
Kennedy (29) wird vorgeworfen, jeweils im Januar und Dezember 2015 zwischen dem Zentral- und Staatskrankenhaus in Windhoek jeweils eine Frau vergewaltigt zu haben.
Außerdem muss er sich auf Anklage des versuchten Mordes, der Entführung und der Justizbehinderung verantworten. In einem der Verfahren muss sich in Person des 32-jährigen Ray Cloete ein mutmaßlicher Komplize des Ex-Richters ebenfalls dem Vorwurf stellen, am 3. Januar in der Nähe der beim Zentralhospital gelegenen Medizinfakultät der UNAM die 43-jährige G. vergewaltigt und in den Tagen darauf telefonisch bedroht zu haben.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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