Keine Kaution für Hans-Jürgen Koch
Windhoek - Der mutmaßliche deutsche Millionenbetrüger Hans-Jürgen Koch bleibt in Haft.
Der Einspruch des am Tsumeber Magistratsgericht abgelehnten Kautionsantrages wurde gestern am Windhoeker Obergericht in nächst höherer Instanz abgelehnt. Die Vorsitzenden Richter, Gerhard Maritz und Peter Shivute, begründeten ihre Entscheidung mit der latenten Fluchtgefahr Kochs.
Derzeit befindet sich der Angeklagte im Grootfonteiner Gefängnis. Dort muss der 53-jährige ehemalige Finanzberater in Bad Heilbrunn und Ex-Honorarkonsul Namibias, dem 203-facher Betrug in Höhe von 45 Millionen Euro vorgeworfen wird, somit bis zur Anhörung des Auslieferungsbegehrens bleiben. Heute wird am Tsumeber Magistratsgericht der Termin für diese Verhandlung bekannt gegeben. Koch, der auf der Jagd- und Gästefarm La Rochelle bei Tsumeb wohnhaft war, wurde nach einem Auslieferungsantrag der deutschen Regierung am 14. Oktober verhaftet.
Der Einspruch des am Tsumeber Magistratsgericht abgelehnten Kautionsantrages wurde gestern am Windhoeker Obergericht in nächst höherer Instanz abgelehnt. Die Vorsitzenden Richter, Gerhard Maritz und Peter Shivute, begründeten ihre Entscheidung mit der latenten Fluchtgefahr Kochs.
Derzeit befindet sich der Angeklagte im Grootfonteiner Gefängnis. Dort muss der 53-jährige ehemalige Finanzberater in Bad Heilbrunn und Ex-Honorarkonsul Namibias, dem 203-facher Betrug in Höhe von 45 Millionen Euro vorgeworfen wird, somit bis zur Anhörung des Auslieferungsbegehrens bleiben. Heute wird am Tsumeber Magistratsgericht der Termin für diese Verhandlung bekannt gegeben. Koch, der auf der Jagd- und Gästefarm La Rochelle bei Tsumeb wohnhaft war, wurde nach einem Auslieferungsantrag der deutschen Regierung am 14. Oktober verhaftet.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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