Keine Kaution für Unternehmer
Angebliche Beihilfe für Wilderei-Syndikat hat Konsequenzen
Windhoek (Namps/ms) Ein prominenter Geschäftsmann aus Ondangwa, der mit der Wilderei von Nashörnern auf einer privaten Wildfarm nahe des Etoscha-Nationalparks in Zusammenhang gebracht wird, ist gestern am Magistratsgericht in Outjo mit seinem Kautionsantrag gescheitert.
Der 35-jährigen Petrus Shihepo Shimuningeni, der verschiedene Unternehmen in der Oshana-Region betreibt, wurde am 10. Februar verhaftet. Ihm wird vorgeworfen, ein Syndikat finanziert zu haben, das im Dezember 2018 angeblich zwei Nashörner auf der Farm gewildert hat, die zum Schutz der verbleibenden Rhinozerosse nicht namentlich genannt werden soll.
Staatsanwalt Johannes Kalipi teilte dem Gericht mit, der angeklagte Unternehmer habe Geld an drei weitere Beschuldigte überwiesen, die beschuldigt seien, die zwei Rhinozerosse gewildert und ihre Hörner entfernt zu haben. Kalipi zufolge wird Shimuningeni ferner verdächtigt, den drei Wilderern ein Jagdgewehr samt 17 Stück Munition zur Verfügung gestellt zu haben.
Angesichts der Beweislage sei eine Verurteilung des Angeklagten wahrscheinlich und steige damit auch die Gefahr, dass er im Falle einer Freilassung gegen Kaution andauernde Ermittlungen behindern, sich seinem Prozess durch Flucht entziehen, oder einem vierten Verdächtigen helfen werde, der derzeit gesucht werde.
Der 35-jährigen Petrus Shihepo Shimuningeni, der verschiedene Unternehmen in der Oshana-Region betreibt, wurde am 10. Februar verhaftet. Ihm wird vorgeworfen, ein Syndikat finanziert zu haben, das im Dezember 2018 angeblich zwei Nashörner auf der Farm gewildert hat, die zum Schutz der verbleibenden Rhinozerosse nicht namentlich genannt werden soll.
Staatsanwalt Johannes Kalipi teilte dem Gericht mit, der angeklagte Unternehmer habe Geld an drei weitere Beschuldigte überwiesen, die beschuldigt seien, die zwei Rhinozerosse gewildert und ihre Hörner entfernt zu haben. Kalipi zufolge wird Shimuningeni ferner verdächtigt, den drei Wilderern ein Jagdgewehr samt 17 Stück Munition zur Verfügung gestellt zu haben.
Angesichts der Beweislage sei eine Verurteilung des Angeklagten wahrscheinlich und steige damit auch die Gefahr, dass er im Falle einer Freilassung gegen Kaution andauernde Ermittlungen behindern, sich seinem Prozess durch Flucht entziehen, oder einem vierten Verdächtigen helfen werde, der derzeit gesucht werde.
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Allgemeine Zeitung
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