Keine Korrekturen
Windhoek - Der Arbeitsminister Alpheus !Naruseb hat betont, die Regierung werde keine Nachbesserungen an dem Arbeitsgesetz in Erwägung ziehen, das bereits am 13. Oktober vergangenen Jahres verabschiedet, aber bisher nicht in Kraft gesetzt wurde.
"Es besteht keine juristische oder verfassungsrechtliche Grundlage, auf der das bereist beschlossene Gesetz an die Nationalversammlung zurückverwiesen werden könnte", hob !Naruseb gestern während einer Lagebesprechung mit Vertretern seines Ministeriums hervor. Gleichzeitig stellte er klar, die Forderung nach Korrekturen an dem Gesetz, wie sie der Beirat für Arbeitsfragen (Labour Advisory Council - LAC) und der Namibische Arbeitgeberverband (NEF) vorgebracht hatten, könne dem Parlament "nicht aufgezwungen" werden.
Die beiden Gremien hatten Vorbehalte gegen das Arbeitsgesetz geäußert, an deren Erstellung sie angeblich nicht beteiligt wurden. Die zwei Körperschaften beanstanden vor allem, dass im Zuge des neuen Arbeitsgesetzes erstmals fünf zusätzliche Urlaubstage für hiesige Angestellte "im Krankheits- oder Trauerfall eines direkten Familienmitglieds" vorgesehen sind.
Nach Einschätzung des LAC und NEF könne diese Regelung zu Produktions- und Steuerausfällen führen und damit steigende Arbeitskosten verursachen. Deshalb müsse das Arbeitsgesetz dringend überarbeitet und dabei auch jene Klauseln präzisiert werden, bei denen noch Klärungsbedarf bestehe.
Das Gesetz sieht unter anderem Mechanismen zur außergerichtlichen Schlichtung von Arbeitsdisputen vor, um die überforderten Arbeitsgerichte des Landes zu entlasten. Diese Neuerung hält !Naruseb für derart wichtig, dass das Gesetz im Interesse gesunder Arbeitsbeziehungen "ohne unnötige Verzögerungen" in Kraft gesetzt werden müsse.
"Es besteht keine juristische oder verfassungsrechtliche Grundlage, auf der das bereist beschlossene Gesetz an die Nationalversammlung zurückverwiesen werden könnte", hob !Naruseb gestern während einer Lagebesprechung mit Vertretern seines Ministeriums hervor. Gleichzeitig stellte er klar, die Forderung nach Korrekturen an dem Gesetz, wie sie der Beirat für Arbeitsfragen (Labour Advisory Council - LAC) und der Namibische Arbeitgeberverband (NEF) vorgebracht hatten, könne dem Parlament "nicht aufgezwungen" werden.
Die beiden Gremien hatten Vorbehalte gegen das Arbeitsgesetz geäußert, an deren Erstellung sie angeblich nicht beteiligt wurden. Die zwei Körperschaften beanstanden vor allem, dass im Zuge des neuen Arbeitsgesetzes erstmals fünf zusätzliche Urlaubstage für hiesige Angestellte "im Krankheits- oder Trauerfall eines direkten Familienmitglieds" vorgesehen sind.
Nach Einschätzung des LAC und NEF könne diese Regelung zu Produktions- und Steuerausfällen führen und damit steigende Arbeitskosten verursachen. Deshalb müsse das Arbeitsgesetz dringend überarbeitet und dabei auch jene Klauseln präzisiert werden, bei denen noch Klärungsbedarf bestehe.
Das Gesetz sieht unter anderem Mechanismen zur außergerichtlichen Schlichtung von Arbeitsdisputen vor, um die überforderten Arbeitsgerichte des Landes zu entlasten. Diese Neuerung hält !Naruseb für derart wichtig, dass das Gesetz im Interesse gesunder Arbeitsbeziehungen "ohne unnötige Verzögerungen" in Kraft gesetzt werden müsse.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen