Keine Änderungen für die Jagdsaison
Windhoek - Auf wildsicher eingezäunten kommerziellen Farmen, die nicht kleiner als 1000 Hektar sind und auf registrierten kommunalen Hegegebieten, die eine entsprechende Quote für bestimmte jagdbare Wildarten bekommen haben, gilt die Jagdsaison für jagdbare Wildarten (Kudu, Oryxantilope, Springbock und Warzenschwein) vom 1. Mai bis zum 31. August dieses Jahres. Kommerzielle Farmen, größer als 1000 Hektar, die mit einem normalen viehsicheren Zaun (fünf Drähte) umgeben sind, dürfen vom 1. Juni bis zum 31. Juli für die Fleischjagd genutzt werden.
Für die beim Ministerium für Umwelt und Tourismus registrierten Wildfarmen mit entsprechender Einzäunung gilt keine Einschränkung der Anzahl Tiere die als jagdbares Wild klassifiziert sind. Für den einzelnen Jäger wird wie in den vergangenen Jahren vorgeschrieben wie viele Tiere er/sie in der diesjährigen Jagdsaison erlegen darf. Pro Jäger sind maximal drei Stück Großwild (Kudu und/oder Oryxantilope) oder zwei Stück Großwild und vier Stück Kleinwild (Springbock und/oder Warzenschwein) oder ein Stück Großwild und acht Stück Kleinwild oder zwölf Stück Kleinwild. Dies gilt in allen kommunalen Hegegebieten und Farmen, die NICHT wildsicher eingezäunt sind. Auf registrierten wildsicher eingezäunten Farmen darf ein Jäger so viele Tiere erlegen, wie es der Farmeigentümer oder Wildfarm-Manager zulässt, erklärte der Direktor der Naturschutzbehörde Ben Beytell.
Jäger die Fleisch von Warzenschweinen von einer Farm transportieren wollen, müssen zuvor von der Veterinärbehörde die entsprechende Genehmigung erhalten. Für die Ausfuhr von Fleisch von allen vier jagdbaren Wildarten ist ebenfalls ein Permit der Veterinärbehörde zu beantragen. Jäger aus dem Ausland dürfen keine automatischen Gewehre oder Handfeuerwaffen nach Namibia einführen oder auf der Jagd benutzen. Eine Genehmigung zur Einfuhr von Jagdgewehren und Schrotflinten durch die namibische Polizei wird nur erteilt, wenn eine schriftliche Einladung des Farmers oder Hegegebietsvorstandes vorliegt. Eine solche schriftliche Einladung muss dem Jäger rechtzeitig zugestellt werden.
Jagdpermits werden nur an Farmer, Pächter oder Hegegebietsvorstände ausgereicht, wenn diese eine schriftliche Einladung an die entsprechenden Jäger beim Ministerium für Umwelt und Tourismus vorlegen und die Permits beantragen. Keine Trophäen dürfen mit diesen Permits ausgeführt werden. Farmer oder Hegegebietsvorstände müssen die weiße Kopie des Permits dem Jagdgast übergeben und die blaue Kopie mit den nötigen Informationen über die Abschusszahl an das Ministerium zurückschicken. Permits für die Fleischjagd sind während der normalen Bürostunden beim Permitbüro in Windhoek, an den Grenzübergängen Noordoewer und Ariamsvlei sowie Keetmanshoop und Karasburg für Farmen in der Karas-Region, in Mariental (Hardap-Region), Gobabis (Omaheke-Region), Otjiwarongo (Otjozondjupa-, Oshikoto- und Kunene-Region), Outjo (Otjozongjupa- und Kunene-Region), Grootfontein (Otjozondjupa- und Oshikoto-Region), Swakopmund (Erongo-Region) und Walvis Bay (Erongo-Region) erhältlich.
Für die beim Ministerium für Umwelt und Tourismus registrierten Wildfarmen mit entsprechender Einzäunung gilt keine Einschränkung der Anzahl Tiere die als jagdbares Wild klassifiziert sind. Für den einzelnen Jäger wird wie in den vergangenen Jahren vorgeschrieben wie viele Tiere er/sie in der diesjährigen Jagdsaison erlegen darf. Pro Jäger sind maximal drei Stück Großwild (Kudu und/oder Oryxantilope) oder zwei Stück Großwild und vier Stück Kleinwild (Springbock und/oder Warzenschwein) oder ein Stück Großwild und acht Stück Kleinwild oder zwölf Stück Kleinwild. Dies gilt in allen kommunalen Hegegebieten und Farmen, die NICHT wildsicher eingezäunt sind. Auf registrierten wildsicher eingezäunten Farmen darf ein Jäger so viele Tiere erlegen, wie es der Farmeigentümer oder Wildfarm-Manager zulässt, erklärte der Direktor der Naturschutzbehörde Ben Beytell.
Jäger die Fleisch von Warzenschweinen von einer Farm transportieren wollen, müssen zuvor von der Veterinärbehörde die entsprechende Genehmigung erhalten. Für die Ausfuhr von Fleisch von allen vier jagdbaren Wildarten ist ebenfalls ein Permit der Veterinärbehörde zu beantragen. Jäger aus dem Ausland dürfen keine automatischen Gewehre oder Handfeuerwaffen nach Namibia einführen oder auf der Jagd benutzen. Eine Genehmigung zur Einfuhr von Jagdgewehren und Schrotflinten durch die namibische Polizei wird nur erteilt, wenn eine schriftliche Einladung des Farmers oder Hegegebietsvorstandes vorliegt. Eine solche schriftliche Einladung muss dem Jäger rechtzeitig zugestellt werden.
Jagdpermits werden nur an Farmer, Pächter oder Hegegebietsvorstände ausgereicht, wenn diese eine schriftliche Einladung an die entsprechenden Jäger beim Ministerium für Umwelt und Tourismus vorlegen und die Permits beantragen. Keine Trophäen dürfen mit diesen Permits ausgeführt werden. Farmer oder Hegegebietsvorstände müssen die weiße Kopie des Permits dem Jagdgast übergeben und die blaue Kopie mit den nötigen Informationen über die Abschusszahl an das Ministerium zurückschicken. Permits für die Fleischjagd sind während der normalen Bürostunden beim Permitbüro in Windhoek, an den Grenzübergängen Noordoewer und Ariamsvlei sowie Keetmanshoop und Karasburg für Farmen in der Karas-Region, in Mariental (Hardap-Region), Gobabis (Omaheke-Region), Otjiwarongo (Otjozondjupa-, Oshikoto- und Kunene-Region), Outjo (Otjozongjupa- und Kunene-Region), Grootfontein (Otjozondjupa- und Oshikoto-Region), Swakopmund (Erongo-Region) und Walvis Bay (Erongo-Region) erhältlich.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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