Keine "No-go"-Zonen für Opposition
Windhoek - Nach der erzwungenen Absage einer RDP-Wahlkampfveranstaltung in der Oshikoto-Region hat die Nationale Gesellschaft für Menschenrechte (NGfM) das Vorgehen der regierenden SWAPO einmal mehr scharf kritisiert. "Wir verurteilen die andauernden Versuche verschiedener SWAPO-Führer im Landesnorden, gewisse Gegenden zu 'No-Go'-Zonen für Oppositionsparteien zu erklären", heißt es jetzt in einer Stellungnahme der NGfM. Eine entsprechende Verlautbarung hatte Josef Mupetami, ein SWAPO-Rat in der Oshana-Region, im oshiwambosprachigen Dienst der NBC gemacht. Er äußerte, dass es in Absprache mit den traditionellen Führern der Region für "andere politische Parteien", die "Verwirrung stifteten", bestimmte vorgeschrieben Gegenden gebe, in denen sie Veranstaltungen abhalten dürften. Lediglich der SWAPO stehe die freie Ortswahl zu.
Untersuchungen der NGfM hätten ergeben, dass sich Mupetami dabei auf eine RDP-Veranstaltung am Samstag, 20. Juni, im Dorf Ondjamba bezog. Daraufhin hatte die SWAPO eine Krisensitzung einberufen, bei der NGfM-Informanten zugegen gewesen seien. Dabei hätten die SWAPO-Vertreter Oppositionelle auf Übelste verbal beschimpft und beleidigt. Zudem sei beschlossen worden, eine bevorstehende Kundgebung der RDP am Samstag, den 27. Juni, zu torpedieren.
Lokalreporter angegriffen
Diese Kundgebung sei von der Polizei und dem Kreisrat genehmigt worden, trotzdem habe die SWAPO am Stichtag in den Privatfahrzeugen dreier Lehrer zahlreiche Anhänger nach Omuntele gebracht, wo die Kundgebung stattfinden sollte. Als dann nicht nur die Anwesenden belästigt, sondern auch noch der Lokalreporter des Republikein angegriffen und beleidigt wurde, sagte die RDP die Kundgebung ab.
Die NGfM weist in diesem Zusammenhang nochmals eindringlich auf die in der Verfassung festgeschriebene Versammlungsfreiheit hin. Außerdem gebe die Konstitution keinem traditionellen Führer das Recht, Gegenden für politische Kundgebungen abzugrenzen. Das Vorgehen sei daher verfassungswidrig und müsse "von allen friedliebenden Namibiern mit der angemessenen Verachtung gestraft werden", so NGfM-Sprecherin Dorkas Phillemon abschließend.
Untersuchungen der NGfM hätten ergeben, dass sich Mupetami dabei auf eine RDP-Veranstaltung am Samstag, 20. Juni, im Dorf Ondjamba bezog. Daraufhin hatte die SWAPO eine Krisensitzung einberufen, bei der NGfM-Informanten zugegen gewesen seien. Dabei hätten die SWAPO-Vertreter Oppositionelle auf Übelste verbal beschimpft und beleidigt. Zudem sei beschlossen worden, eine bevorstehende Kundgebung der RDP am Samstag, den 27. Juni, zu torpedieren.
Lokalreporter angegriffen
Diese Kundgebung sei von der Polizei und dem Kreisrat genehmigt worden, trotzdem habe die SWAPO am Stichtag in den Privatfahrzeugen dreier Lehrer zahlreiche Anhänger nach Omuntele gebracht, wo die Kundgebung stattfinden sollte. Als dann nicht nur die Anwesenden belästigt, sondern auch noch der Lokalreporter des Republikein angegriffen und beleidigt wurde, sagte die RDP die Kundgebung ab.
Die NGfM weist in diesem Zusammenhang nochmals eindringlich auf die in der Verfassung festgeschriebene Versammlungsfreiheit hin. Außerdem gebe die Konstitution keinem traditionellen Führer das Recht, Gegenden für politische Kundgebungen abzugrenzen. Das Vorgehen sei daher verfassungswidrig und müsse "von allen friedliebenden Namibiern mit der angemessenen Verachtung gestraft werden", so NGfM-Sprecherin Dorkas Phillemon abschließend.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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