Keine Strafe für Verschmutzer
Windhoek Die Stadtverwaltung Windhoek hat dem Bauunternehmer Josef Gaeb die Räumungskosten zur Entfernung einer wilden Müllkippe auf dessen städtische Rechnung gesetzt.
Die AZ hatte am 2. Januar die Verschmutzung an der Südseite des Goreangab-Dammes durch illegale Abfallentsorgung dokumentiert und dies gleichzeitig der zuständigen städtischen Abteilung (solid waste management) gemeldet.
Zahlreiche Kontoauszüge, Einkaufsrechnungen und Schulübungshefte zeugten namentlich zwischen dem Müll von ihrem Ursprung aus dem Haushalt Josef Gaebs. Der Schuldige ist jedoch glimpflich davongekommen, weil die Stadt Windhoek eine zusätzliche Strafe noch nicht anwenden kann.
Bei nachweislicher Müllstreuerei sei eine Geldstrafe in Höhe von N$ 2000 (oder sechs Monate Freiheitsentzug) fällig, zusätzlich zu den Räumungskosten, hatte Stadtsprecherin Elizabeth Sibindi mitgeteilt. Laut Sibindi stellte sich nun heraus, dass das Bußgeld (alternativ Gefängnisstrafe) zwar im städtischen Regelwerk steht, diese Strafe aber nicht verhängt werden kann, weil die Stadt sie in der Praxis noch nicht zur gültigen Verordnung erhoben hat. Am 3.
Januar hatte die Stadt die illegale Müllkippe entfernen lassen (AZ berichtete) und zudem weitere Verschmutzungen in diesem Gebiet bereinigt. An den anderen Stellen konnten jedoch keine Hinweise auf den Verursacher gefunden werden, teilte Poppy Ngunovandu der AZ mit.
Die AZ hatte am 2. Januar die Verschmutzung an der Südseite des Goreangab-Dammes durch illegale Abfallentsorgung dokumentiert und dies gleichzeitig der zuständigen städtischen Abteilung (solid waste management) gemeldet.
Zahlreiche Kontoauszüge, Einkaufsrechnungen und Schulübungshefte zeugten namentlich zwischen dem Müll von ihrem Ursprung aus dem Haushalt Josef Gaebs. Der Schuldige ist jedoch glimpflich davongekommen, weil die Stadt Windhoek eine zusätzliche Strafe noch nicht anwenden kann.
Bei nachweislicher Müllstreuerei sei eine Geldstrafe in Höhe von N$ 2000 (oder sechs Monate Freiheitsentzug) fällig, zusätzlich zu den Räumungskosten, hatte Stadtsprecherin Elizabeth Sibindi mitgeteilt. Laut Sibindi stellte sich nun heraus, dass das Bußgeld (alternativ Gefängnisstrafe) zwar im städtischen Regelwerk steht, diese Strafe aber nicht verhängt werden kann, weil die Stadt sie in der Praxis noch nicht zur gültigen Verordnung erhoben hat. Am 3.
Januar hatte die Stadt die illegale Müllkippe entfernen lassen (AZ berichtete) und zudem weitere Verschmutzungen in diesem Gebiet bereinigt. An den anderen Stellen konnten jedoch keine Hinweise auf den Verursacher gefunden werden, teilte Poppy Ngunovandu der AZ mit.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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