Keine Tiere für Südafrika
Windhoek - Gut eine Woche nach dem Ausbruch des Rifftalfiebers in den Regionen Karas und Hardap hat das Landwirtschaftsministerium das geltende Transportverbot teilweise gelockert. Ab sofort dürfen Rinder, Schafe, Ziegen, Kamele und Wild innerhalb der beiden Regionen wieder von Farm zu Farm, zu Auktionen und Schlachthöfen gebracht werden. Für eine Ausfuhr von Tieren aus den genannten Regionen heraus ist eine seit mindestens 21 Tagen gültige Impfung nötig.
Für den Handel mit Südafrika gelten zahlreiche Auflagen, die der Veterinärmedizinische Dienst mit den südafrikanischen Behörden ausgehandelt hat. Verboten ist die Ausfuhr von Rohmilch sowie von lebenden Wiederkäuern. Fleisch darf nur exportiert werden, wenn es von für den Export nach Südafrika zugelassenen Schlachthöfen stammt. Zudem ist hierfür ein tierärztliches Zertifikat nötig, ebenso für pasteurisierte Milch, Biltong und Trockenwurst. Als zusätzliche Maßnahme muss das Fleisch für 24 Stunden bei +2"°C gelagert werden.
Allen namibischen Farmern wird empfohlen, ihre Tiere vor Beginn der Regenzeit im Oktober präventiv impfen zu lassen. Weitere Informationen erteilt das nächste staatliche Tierarztbüro.
Für den Handel mit Südafrika gelten zahlreiche Auflagen, die der Veterinärmedizinische Dienst mit den südafrikanischen Behörden ausgehandelt hat. Verboten ist die Ausfuhr von Rohmilch sowie von lebenden Wiederkäuern. Fleisch darf nur exportiert werden, wenn es von für den Export nach Südafrika zugelassenen Schlachthöfen stammt. Zudem ist hierfür ein tierärztliches Zertifikat nötig, ebenso für pasteurisierte Milch, Biltong und Trockenwurst. Als zusätzliche Maßnahme muss das Fleisch für 24 Stunden bei +2"°C gelagert werden.
Allen namibischen Farmern wird empfohlen, ihre Tiere vor Beginn der Regenzeit im Oktober präventiv impfen zu lassen. Weitere Informationen erteilt das nächste staatliche Tierarztbüro.
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Allgemeine Zeitung
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