Keine Visumspflicht
Nach Ansicht des Ombudsmanns ist mit Bezug auf das Gesetz "Immigration Control Act" jeder Bürger Namibias oder jeder mit dem Status "Domicile" in Namibia von der Visumspflicht bei der Einreise ausgenommen. Das Innenministerium praktiziert die Einforderung von Visumsgebühren illegal. Vor kurzem waren der Ombudsmann und das Zentrum für Rechtsbeistand (Legal Assistance Centre, LAC) in Verhandlungen mit dem Innenministerium. Notfalls wird man einen Antrag für eine Verhandlung beim Obergericht einbringen. Aber auch nach einer späteren Entscheidung wird man seine gezahlten Beträge wohl nicht zurückfordern können (verjährt).
Am 1. Juli 2010 wurde im Regierungsamtsblatt (Government Gazette 4515) die gesenkte Gebühr für ein Wiedereinreise-Visum für 24 Monate bei Bürgern mit Daueraufenthaltsgenehmigung von 3150 N$ auf 690 N$ veröffentlicht. In den Folgemonaten wurde der hohe Gebührensatz in nahezu allen Regionalbüros des Innenministeriums von Antragsstellern verlangt. Der überzahlte Differenzbetrag von 2460 N$ kann nach Aussage des Ombudsmanns mit dem Formular REV 16 - Claim for Refund out of Revenue beim Innenministerium zurückverlangt werden (Das Formular habe ich dem Büro des Ombudsmanns beschafft, es ist auch von mir zu haben).
Auf Anfrage beim Büro des Staatssekretärs im Innenministerium wurde mir am 25. März 2011 erklärt, dass noch keine Rückzahlungsforderungen eingegangen sind. Es wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit dem Antrag der Rückzahlung eine beglaubigte Kopie der Quittung über den zu viel gezahlten Betrag beiliegen muss. Nach Auskunft des Regionalbüros in Grootfontein wird man den Antrag wohl in Windhoek einreichen müssen.
Das obige Thema hat mich im "NBC-Telefonhörer überrascht. Ich war unter dem Eindruck, dass dieses Thema erledigt ist nachdem ich so viele Anrufer zu meinem Leserbrief im Oktober an den Ombudsmann und/oder LAC verwiesen hatte. Es wäre schön zu erfahren, ob ohne das Wissen im Büro des Staatssekretärs von einer anderen Stelle im Innenministerium Geld erstattet wurde oder warum kein Geld erstattet oder beantragt wurde.
Uwe Rathmann, Otavi (Tel./Fax: 067-242899, Mobil: 081-2498960, E-Mail: [email protected])
Am 1. Juli 2010 wurde im Regierungsamtsblatt (Government Gazette 4515) die gesenkte Gebühr für ein Wiedereinreise-Visum für 24 Monate bei Bürgern mit Daueraufenthaltsgenehmigung von 3150 N$ auf 690 N$ veröffentlicht. In den Folgemonaten wurde der hohe Gebührensatz in nahezu allen Regionalbüros des Innenministeriums von Antragsstellern verlangt. Der überzahlte Differenzbetrag von 2460 N$ kann nach Aussage des Ombudsmanns mit dem Formular REV 16 - Claim for Refund out of Revenue beim Innenministerium zurückverlangt werden (Das Formular habe ich dem Büro des Ombudsmanns beschafft, es ist auch von mir zu haben).
Auf Anfrage beim Büro des Staatssekretärs im Innenministerium wurde mir am 25. März 2011 erklärt, dass noch keine Rückzahlungsforderungen eingegangen sind. Es wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit dem Antrag der Rückzahlung eine beglaubigte Kopie der Quittung über den zu viel gezahlten Betrag beiliegen muss. Nach Auskunft des Regionalbüros in Grootfontein wird man den Antrag wohl in Windhoek einreichen müssen.
Das obige Thema hat mich im "NBC-Telefonhörer überrascht. Ich war unter dem Eindruck, dass dieses Thema erledigt ist nachdem ich so viele Anrufer zu meinem Leserbrief im Oktober an den Ombudsmann und/oder LAC verwiesen hatte. Es wäre schön zu erfahren, ob ohne das Wissen im Büro des Staatssekretärs von einer anderen Stelle im Innenministerium Geld erstattet wurde oder warum kein Geld erstattet oder beantragt wurde.
Uwe Rathmann, Otavi (Tel./Fax: 067-242899, Mobil: 081-2498960, E-Mail: [email protected])
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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