Keine Zukunft
Betr.: Homo-Ehe beschäftigt Gericht (AZ, 26.6.2019)
Lieber Herr Springer, im Rechtsstreit vor dem Hohen Gericht klagen zwei Frauen ein Recht zur gleichgeschlechtlichen „Ehe“ gegen die Regierung ein. Könnte es sein, egal wie das Urteil im Obergericht ausfällt, dass ein höheres Gericht einmal ein Urteil fällt, dessen Gesetze nicht auf Papier, sondern im Herzen eines jeden Menschen geschrieben sind? Wer gibt dem Menschen von heute ein Recht, sein Geschlecht zu bestimmen oder zu manipulieren? Woher glaubt jemand, ein Recht auf „sexuelle Orientierung“ zu haben? Wer ist bei gleichgeschlechtlichen (Ehe-)Paaren eine Ehefrau und wer ein Ehemann? Woher nimmt der Mensch das Recht, so zu leben, wie es ihm gefällt und Gesetze als von gestern zu disqualifizieren, weil sie mit unserem Zeitgeist kollidieren?
Es gibt Menschen, die unabhängig vom Geschlecht in einer freiwilligen Verbindung gemeinschaftlich ihr Leben teilen wollen, weil sie zueinander in Freundschaft oder Partnerschaft verbunden sind; aber eine Ehe-Gemeinschaft ist eine natürlicherweise, unlösliche Verbindung zweier Menschen unterschiedlichen Geschlechts, die nur der Tod trennen kann. Die EHE ist seit Anfang der Menschheitsgeschichte eine unveränderbare, eindeutig festgelegte und nicht verhandelbare Lebensgemeinschaft von Mann und Frau, obgleich ihre Größe kulturgeschichtlich geschwankt hat. König Salomo hatte z.B. 750 Frauen. Die EHE gibt es nur in dem für sie vorgesehenen Raum, einem öffentlichen wie geistlichen Schutzraum, jeweils für einen Mann und einer Frau. Wer die EHE, die lebenserhaltende und lebensspendende Formation unter einem lebenslang anhaltenden Siegel, für sich beansprucht, muss seine Konditionen einhalten, die nicht von unseren Gesetzen gestiftet worden sind.
Wer das nicht beachten, sondern sich ausleben will, unter welchen Verhältnissen und Vorwänden und Volksmehrheiten auch immer, lebt vermessen und sich am Ende aus. Vor unserem Schöpfer gibt es nicht Gleichberechtigung, sondern Gleichbedürftigkeit. Er schuf den Menschen zu seinem Bilde, er schuf sie als Mann und Frau, dass sie fruchtbar seien und sich mehren. Das sind die Richtlinien für ihn und sie.
Es gibt ein höheres Recht. Es ist das Recht dessen, der das Leben ist und auf dem Leben beruht. Gleichgeschlechtliche Menschen geben kein Leben und Tod ist das Ende des Lebens. Das Recht, das der Mensch in diesem Fall verwirft, lässt sogar Eigensinn zu. Üblicherweise liegt das Geschlecht fest, wenn ein Mensch ins Leben gerufen wird bis zum Zeitpunkt, wo er aus dem Leben abgerufen wird. Keineswegs „spielt das Ministerium mit dem Leben“ und die Menschenwürde verletzt es auch nicht. Beides geschieht eher durch die Gesinnung (Antrag) der Klägerinnen. Ihre Verbindung ist keine Heirat und keine Ehe, sondern eine Herausforderung dessen, der ihnen, wie allen Geschöpfen, das Leben gegeben hat. Der Angeklagte, der namibische Gesetzgeber, ist auf dem richtigen Weg gegen den Strom der Welt (Ankläger).
Wem hilft es, nach eigenem Sinn gelebt zu haben und (aus) zu sterben? Gleichheit bedeutet Ende der Gerechtigkeit, Gleichheit bedeutet Tod, der aber ist des Lebens Feind. Dass die EHE keine Gabe von gestern ist, wird sich heutigen Zweiflern noch zeigen. Dass die erlaubte Homo-Ehe kein Morgen hat, ist bereits sicher.
Mit herzlichen Grüßen, Bernd Seefeldt
Es gibt Menschen, die unabhängig vom Geschlecht in einer freiwilligen Verbindung gemeinschaftlich ihr Leben teilen wollen, weil sie zueinander in Freundschaft oder Partnerschaft verbunden sind; aber eine Ehe-Gemeinschaft ist eine natürlicherweise, unlösliche Verbindung zweier Menschen unterschiedlichen Geschlechts, die nur der Tod trennen kann. Die EHE ist seit Anfang der Menschheitsgeschichte eine unveränderbare, eindeutig festgelegte und nicht verhandelbare Lebensgemeinschaft von Mann und Frau, obgleich ihre Größe kulturgeschichtlich geschwankt hat. König Salomo hatte z.B. 750 Frauen. Die EHE gibt es nur in dem für sie vorgesehenen Raum, einem öffentlichen wie geistlichen Schutzraum, jeweils für einen Mann und einer Frau. Wer die EHE, die lebenserhaltende und lebensspendende Formation unter einem lebenslang anhaltenden Siegel, für sich beansprucht, muss seine Konditionen einhalten, die nicht von unseren Gesetzen gestiftet worden sind.
Wer das nicht beachten, sondern sich ausleben will, unter welchen Verhältnissen und Vorwänden und Volksmehrheiten auch immer, lebt vermessen und sich am Ende aus. Vor unserem Schöpfer gibt es nicht Gleichberechtigung, sondern Gleichbedürftigkeit. Er schuf den Menschen zu seinem Bilde, er schuf sie als Mann und Frau, dass sie fruchtbar seien und sich mehren. Das sind die Richtlinien für ihn und sie.
Es gibt ein höheres Recht. Es ist das Recht dessen, der das Leben ist und auf dem Leben beruht. Gleichgeschlechtliche Menschen geben kein Leben und Tod ist das Ende des Lebens. Das Recht, das der Mensch in diesem Fall verwirft, lässt sogar Eigensinn zu. Üblicherweise liegt das Geschlecht fest, wenn ein Mensch ins Leben gerufen wird bis zum Zeitpunkt, wo er aus dem Leben abgerufen wird. Keineswegs „spielt das Ministerium mit dem Leben“ und die Menschenwürde verletzt es auch nicht. Beides geschieht eher durch die Gesinnung (Antrag) der Klägerinnen. Ihre Verbindung ist keine Heirat und keine Ehe, sondern eine Herausforderung dessen, der ihnen, wie allen Geschöpfen, das Leben gegeben hat. Der Angeklagte, der namibische Gesetzgeber, ist auf dem richtigen Weg gegen den Strom der Welt (Ankläger).
Wem hilft es, nach eigenem Sinn gelebt zu haben und (aus) zu sterben? Gleichheit bedeutet Ende der Gerechtigkeit, Gleichheit bedeutet Tod, der aber ist des Lebens Feind. Dass die EHE keine Gabe von gestern ist, wird sich heutigen Zweiflern noch zeigen. Dass die erlaubte Homo-Ehe kein Morgen hat, ist bereits sicher.
Mit herzlichen Grüßen, Bernd Seefeldt
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Allgemeine Zeitung
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