Kindergarten muss Eltern entschädigen
Vergewaltigung von Minderjähriger führt zu Haftungsanspruch gegen Vorschule in Rehoboth
Von Marc Springer, Windhoek
Die Entschädigungssumme ist Teil einer außergerichtlichen Einigung, die gestern von Richterin Marlene Tommasi angenommen und damit rechtskräftig wurde. Der Abmachung war eine Klage von Louisa und Jerome M. vorausgegangen, die sich gegen die als Kindergarten beschriebene Einrichtung Blinkogies Edu-care Center richtete, in der die Kläger ihre Tochter L. im März 2019 eingeschult hatten.
Nach Angaben der Eltern sei damals konkret vereinbart worden, dass nur sie oder ihre Tochter das junge Mädchen zum Kindergarten bringen, oder von dort abholen würden. Ferner sei abgemacht worden, dass der Kindergarten telefonisch verständigt werden würde, falls die Eltern oder Schwester des Mädchens verhindert sein sollten und jemand anderes das Kind zu der Vorschule bringen, oder von dort abholen würde. Des Weiteren habe man sich darauf verständigt, dass die Erziehungsberechtigten dem Kinderkarten im Voraus die Personalien desjenigen mitteilen würden, der das Mädchen abholen werde und die Angestellten der Beklagten die Identität dieser Person überprüfen würden, bevor sie das Mädchen in deren Obhut übergeben.
Ungeachtet dessen habe eine als Nebenbeklagte geführte und bei den Antragsgegnern angestellte Lehrerin im August 2019 das Mädchen einem Fremden anvertraut, obwohl deren Eltern zuvor nicht angekündigt hätten, das jemand anderes das Kind abholen würde. Dass L. anschließend von dem in der Klageschrift nicht identifizierten Fremden vergewaltigt wurde, sei allein darauf zurückzuführen, dass die Lehrerin ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt bzw. der Kindergarten seine Fürsorgepflicht für L. verletzt habe.
Deshalb seien sie auch für das körperliche und psychologische Leid haftbar, das L. durch die Misshandlung entstanden sei und für die das Mädchen bis heute behandelt werden müsse. Dementsprechend hatten die Eltern eine Entschädigung von 900000 N$ dafür berechnet, dass das Kind durch den Übergriff schwer traumatisiert worden sei und sie für die medizinische und psychologische Behandlung des Mädchens 300000 N$ hätten ausgeben müssen.
Ferner hatten die Eltern geltend gemacht, dass sie selbst aufgrund der Vergewaltigung ihrer Tochter ebenfalls einen schweren Schock erlitten und dafür eine Wiedergutmachung von 500000 N$ verdient hätten. Die Forderung der Kläger war, wie bei Zivilverfahren dieser Art üblich, an einen Schlichter verwiesen und bei dem anschließenden Vermittlungsverfahren die nun rechtskräftige Entschädigungssumme von 500000 N$ vereinbart worden.
Die Entschädigungssumme ist Teil einer außergerichtlichen Einigung, die gestern von Richterin Marlene Tommasi angenommen und damit rechtskräftig wurde. Der Abmachung war eine Klage von Louisa und Jerome M. vorausgegangen, die sich gegen die als Kindergarten beschriebene Einrichtung Blinkogies Edu-care Center richtete, in der die Kläger ihre Tochter L. im März 2019 eingeschult hatten.
Nach Angaben der Eltern sei damals konkret vereinbart worden, dass nur sie oder ihre Tochter das junge Mädchen zum Kindergarten bringen, oder von dort abholen würden. Ferner sei abgemacht worden, dass der Kindergarten telefonisch verständigt werden würde, falls die Eltern oder Schwester des Mädchens verhindert sein sollten und jemand anderes das Kind zu der Vorschule bringen, oder von dort abholen würde. Des Weiteren habe man sich darauf verständigt, dass die Erziehungsberechtigten dem Kinderkarten im Voraus die Personalien desjenigen mitteilen würden, der das Mädchen abholen werde und die Angestellten der Beklagten die Identität dieser Person überprüfen würden, bevor sie das Mädchen in deren Obhut übergeben.
Ungeachtet dessen habe eine als Nebenbeklagte geführte und bei den Antragsgegnern angestellte Lehrerin im August 2019 das Mädchen einem Fremden anvertraut, obwohl deren Eltern zuvor nicht angekündigt hätten, das jemand anderes das Kind abholen würde. Dass L. anschließend von dem in der Klageschrift nicht identifizierten Fremden vergewaltigt wurde, sei allein darauf zurückzuführen, dass die Lehrerin ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt bzw. der Kindergarten seine Fürsorgepflicht für L. verletzt habe.
Deshalb seien sie auch für das körperliche und psychologische Leid haftbar, das L. durch die Misshandlung entstanden sei und für die das Mädchen bis heute behandelt werden müsse. Dementsprechend hatten die Eltern eine Entschädigung von 900000 N$ dafür berechnet, dass das Kind durch den Übergriff schwer traumatisiert worden sei und sie für die medizinische und psychologische Behandlung des Mädchens 300000 N$ hätten ausgeben müssen.
Ferner hatten die Eltern geltend gemacht, dass sie selbst aufgrund der Vergewaltigung ihrer Tochter ebenfalls einen schweren Schock erlitten und dafür eine Wiedergutmachung von 500000 N$ verdient hätten. Die Forderung der Kläger war, wie bei Zivilverfahren dieser Art üblich, an einen Schlichter verwiesen und bei dem anschließenden Vermittlungsverfahren die nun rechtskräftige Entschädigungssumme von 500000 N$ vereinbart worden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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