Kinderhandel mit Haft bestraft
Pädophiler aus Swakopmund muss acht Jahre ins Gefängnis
Windhoek (ms) - Ein Pädophiler aus Swakopmund, ist gestern wegen Kinderhandels und sexueller Nötigung Minderjähriger zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Ein längerer Freiheitsentzug blieb ihm unter anderem wegen seiner Aids-Erkrankung erspart.
Der Angeklagte Bertus Koch (42) wurde vor drei Wochen von Oberrichter Petrus Damaseb zwar von dem Vorwurf der mehrfachen Vergewaltigung freigesprochen, dafür aber wegen Kinderhandels und Nötigung in fünf Fällen verurteilt. Zur Begründung hatte Damaseb ausgeführt, dass dem Beschuldigten aufgrund unzuverlässiger und widersprüchlicher Angaben der fünf mutmaßlichen Opfer zwar kein sexueller Missbrauch hätte nachgewiesen werden können. Die Staatsanwaltschaft habe aber dennoch belegt, dass er die aus verarmten Elternhäusern stammenden Kinder zwischen November 2015 und Mai 2016 in der Absicht zu sich nach Hause bestellt und mit Geschenken gefügig gemacht habe, sexuelle Handlungen an ihnen vorzunehmen.
In seiner Strafmaßverkündung wertete es Damaseb gestern als erschwerenden Faktor, dass die Opfer erst zwischen neun und 13 Jahren alt gewesen seien und dem Täter vertraut hätten. Schließlich sei dieser nicht nur mit ihren Eltern bekannt gewesen sondern habe die Kinder auch mit kleinen Geldbeträgen und Nahrungsmitteln beschenkt. Deshalb seien die Mädchen mehrmals zu seiner Wohnung zurückgekehrt, obwohl der Angeklagte sie dort bereits zuvor unsittlich berührt, bzw. sich vor ihnen entblößt habe.
Damaseb legte es dem Angeklagten ferner zum Nachteil aus, dass jener während seiner Vernehmung jegliche Übergriffe bestritten und keinerlei Reue gezeigt habe. Als mildernder Umstand könne folglich nur die Tatsache gelten, dass Koch aufgrund seiner Aids-Krankheit eine „verminderte Lebenserwartung“ habe.
Koch hatte zu Beginn seines Verfahrens zugegeben, die fünf Mädchen gelegentlich mit Besorgungen beauftragt und in seiner Behausung im Armenviertel DRC vorübergehend beherbergt zu haben. Er hatte jedoch energisch bestritten, von ihnen sexuelle Gefälligkeiten dafür verlangt oder sie in irgendeiner Weise bedrängt zu haben.
Die fünf Mädchen hatten übereinstimmend ausgesagt, Koch habe sie bei sich eingesperrt und bedroht weshalb sie aus Furcht vor möglicher Vergeltung mehrmals zu ihm zurückgekehrt seien und sich ihm hingegeben hätten. Damaseb zufolge seien ihre Schilderungen ihrem Alter entsprechend jedoch derart ungenau, vage, widersprüchlich und unzuverlässig, dass sich der Vorwurf der Vergewaltigung nicht halten lasse.
Der Angeklagte Bertus Koch (42) wurde vor drei Wochen von Oberrichter Petrus Damaseb zwar von dem Vorwurf der mehrfachen Vergewaltigung freigesprochen, dafür aber wegen Kinderhandels und Nötigung in fünf Fällen verurteilt. Zur Begründung hatte Damaseb ausgeführt, dass dem Beschuldigten aufgrund unzuverlässiger und widersprüchlicher Angaben der fünf mutmaßlichen Opfer zwar kein sexueller Missbrauch hätte nachgewiesen werden können. Die Staatsanwaltschaft habe aber dennoch belegt, dass er die aus verarmten Elternhäusern stammenden Kinder zwischen November 2015 und Mai 2016 in der Absicht zu sich nach Hause bestellt und mit Geschenken gefügig gemacht habe, sexuelle Handlungen an ihnen vorzunehmen.
In seiner Strafmaßverkündung wertete es Damaseb gestern als erschwerenden Faktor, dass die Opfer erst zwischen neun und 13 Jahren alt gewesen seien und dem Täter vertraut hätten. Schließlich sei dieser nicht nur mit ihren Eltern bekannt gewesen sondern habe die Kinder auch mit kleinen Geldbeträgen und Nahrungsmitteln beschenkt. Deshalb seien die Mädchen mehrmals zu seiner Wohnung zurückgekehrt, obwohl der Angeklagte sie dort bereits zuvor unsittlich berührt, bzw. sich vor ihnen entblößt habe.
Damaseb legte es dem Angeklagten ferner zum Nachteil aus, dass jener während seiner Vernehmung jegliche Übergriffe bestritten und keinerlei Reue gezeigt habe. Als mildernder Umstand könne folglich nur die Tatsache gelten, dass Koch aufgrund seiner Aids-Krankheit eine „verminderte Lebenserwartung“ habe.
Koch hatte zu Beginn seines Verfahrens zugegeben, die fünf Mädchen gelegentlich mit Besorgungen beauftragt und in seiner Behausung im Armenviertel DRC vorübergehend beherbergt zu haben. Er hatte jedoch energisch bestritten, von ihnen sexuelle Gefälligkeiten dafür verlangt oder sie in irgendeiner Weise bedrängt zu haben.
Die fünf Mädchen hatten übereinstimmend ausgesagt, Koch habe sie bei sich eingesperrt und bedroht weshalb sie aus Furcht vor möglicher Vergeltung mehrmals zu ihm zurückgekehrt seien und sich ihm hingegeben hätten. Damaseb zufolge seien ihre Schilderungen ihrem Alter entsprechend jedoch derart ungenau, vage, widersprüchlich und unzuverlässig, dass sich der Vorwurf der Vergewaltigung nicht halten lasse.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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