Kindervergewaltiger verknackt
Windhoek - Zu 15 Jahren Freiheitsentzug wurde Immanuel Heita am Mittwoch am Regionalgericht in Katutura verurteilt. Heita hatte im Januar 2003 zwei engverwandte minderjährige Mädchen (neun und 13 Jahre alt) vergewaltigt.
Heita (laut Anklageschrift 24 Jahre alt) wurde am 27. Januar 2003 verhaftet. Zunächst wurden ihm die Vergewaltigung in fünf Fällen sowie Körperverletzung vorgeworfen. Wenige Monate darauf wurde ihm Kaution in Höhe von 1000 Namibia-Dollar gewährt. Er hatte zur Tatzeit über die Ferien bei einem Familienmitglied im Windhoeker Stadtteil Rocky Crest gewohnt. Einmal hatte er ein neunjähriges Familienmitglied in sein Schlafzimmer gezwungen und es dort vergewaltigt. Das gleiche hatte er mit der Schwester des ersten Opfers gemacht. Er hatte beide Mädchen ermahnt, dass sie niemandem - besonders nicht ihrer Mutter - von dem Geschehen erzählen sollten, sonst würde er sie umbringen. Heita hatte die 13-Jährige auch einmal ins Gesicht geschlagen. In ihrer eidesstattlichen Erklärung schreibt das neunjährige Opfer: "Ich habe es nicht gemocht, was der Angeklagte mit mir gemacht hat." Im Detail erklärt sie, wie Heita sie einmal am Nachmittag und einmal am Abend sexuell missbraucht hat. "Er hat uns (ihr und ihrer Schwester) gesagt, dass wir niemanden davon erzählen sollen. Er hat uns mit dem Tod gedroht", so das Opfer.
Zu Prozessauftakt stritt der Kinderschänder die Tat vollends ab. Es sei ein Komplott gewesen, weil die Mutter der Opfer ihm Geld geschuldet habe, sagte er vor Gericht. Die Mutter schilderte jedoch, dass Heita ihr gegenüber die Tat gestanden habe. "Er hat mich um Vergebung gebeten", so die Mutter.
Richterin Dinnah Usiku sagte in dem Urteil, dass die Aussagen der Opfer glaubwürdig und zuverlässig gewesen seien. Dass die Mutter dem Angeklagten Geld in Höhe von 3000 Namibia-Dollar geschuldet habe, sei eine erfundene Geschichte. "Es könnte wahr sein, doch der Angeklagte gab etliche weitere Gründe, die zum Teil absurd waren", so Usiku. Zudem konnte Heita keinen Grund nennen, warum die Jungfernhaut der Opfer nicht mehr intakt gewesen sei. "Es gibt genügend Beweise, dass die neun- und 13-Jährige wahrhaftig vergewaltigt wurden" sagte die Richterin.
Sie schickte Heita wegen der Kindervergewaltigung in zwei Fällen für 15 Jahre in den Knast. Für die Körperverletzung und den anderen Vergewaltigungsanklagepunkten hat es ihr zufolge nicht genügend Beweise gegeben, deshalb sprach sie Heita in den Anklagepunkten frei.
Heita (laut Anklageschrift 24 Jahre alt) wurde am 27. Januar 2003 verhaftet. Zunächst wurden ihm die Vergewaltigung in fünf Fällen sowie Körperverletzung vorgeworfen. Wenige Monate darauf wurde ihm Kaution in Höhe von 1000 Namibia-Dollar gewährt. Er hatte zur Tatzeit über die Ferien bei einem Familienmitglied im Windhoeker Stadtteil Rocky Crest gewohnt. Einmal hatte er ein neunjähriges Familienmitglied in sein Schlafzimmer gezwungen und es dort vergewaltigt. Das gleiche hatte er mit der Schwester des ersten Opfers gemacht. Er hatte beide Mädchen ermahnt, dass sie niemandem - besonders nicht ihrer Mutter - von dem Geschehen erzählen sollten, sonst würde er sie umbringen. Heita hatte die 13-Jährige auch einmal ins Gesicht geschlagen. In ihrer eidesstattlichen Erklärung schreibt das neunjährige Opfer: "Ich habe es nicht gemocht, was der Angeklagte mit mir gemacht hat." Im Detail erklärt sie, wie Heita sie einmal am Nachmittag und einmal am Abend sexuell missbraucht hat. "Er hat uns (ihr und ihrer Schwester) gesagt, dass wir niemanden davon erzählen sollen. Er hat uns mit dem Tod gedroht", so das Opfer.
Zu Prozessauftakt stritt der Kinderschänder die Tat vollends ab. Es sei ein Komplott gewesen, weil die Mutter der Opfer ihm Geld geschuldet habe, sagte er vor Gericht. Die Mutter schilderte jedoch, dass Heita ihr gegenüber die Tat gestanden habe. "Er hat mich um Vergebung gebeten", so die Mutter.
Richterin Dinnah Usiku sagte in dem Urteil, dass die Aussagen der Opfer glaubwürdig und zuverlässig gewesen seien. Dass die Mutter dem Angeklagten Geld in Höhe von 3000 Namibia-Dollar geschuldet habe, sei eine erfundene Geschichte. "Es könnte wahr sein, doch der Angeklagte gab etliche weitere Gründe, die zum Teil absurd waren", so Usiku. Zudem konnte Heita keinen Grund nennen, warum die Jungfernhaut der Opfer nicht mehr intakt gewesen sei. "Es gibt genügend Beweise, dass die neun- und 13-Jährige wahrhaftig vergewaltigt wurden" sagte die Richterin.
Sie schickte Heita wegen der Kindervergewaltigung in zwei Fällen für 15 Jahre in den Knast. Für die Körperverletzung und den anderen Vergewaltigungsanklagepunkten hat es ihr zufolge nicht genügend Beweise gegeben, deshalb sprach sie Heita in den Anklagepunkten frei.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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