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Kindsmörder gesteht Gräueltat

Windhoek - In dem Geständnis, das von seinem Anwalt Hipura Ujaha verlesen wurde, gibt Gaweseb zu, am 25. Februar 2006 in Henties Bay seinen Stiefsohn Clearance Enrico Xoagub in einem Wassereimer ertränkt zu haben. Außerdem räumt er ein, dabei vorsätzlich gehandelt und die Absicht gehabt zu haben, das Kleinkind zu töten.
In dem Schuldbekenntnis bestätigt Gaweseb ferner den Vorwurf der Staatsanwaltschaft, wonach er den Leichnam des Jungen anschließend ins Meer geworfen hat um seine Tat zu kaschieren. Des Weiteren gibt er zu, bei der Polizei falsche Angaben über das Verschwinden des Kindes gemacht zu haben. Konkret gesteht er dabei, gegenüber der Ermittlungsbeamtin Lucia Goabas ausgesagt zu haben, das Kind sei entführt worden.
In seinem Geständnis räumt der verurteilte Mörder auch ein, dass er mit dieser Falschaussage von der eigenen Schuld habe ablenken und den Tod des Kleinkindes habe verbergen wollen. Gleichzeitig gibt er zu, er habe sich durch die Falschaussage einer Strafverfolgung entziehen wollen und damit der Justizbehinderung schuldig gemacht.
Das schriftliche Geständnis schließt mit einem Gnadenappell an das Gericht ab. Diese Bitte versucht Gaweseb mit dem Hinweis darauf zu stützen, dass ihm sein Verbrechen Leid täte, er "eine Lektion gelernt" habe und "nie wieder eine solche Tat begehen" werde.
Nach dem Geständnis wurde Gaweseb von Richter Alfred Siboleka wegen Mordes und versuchter Justizbehinderung schuldig gesprochen. Anschließend wurde der Prozess auf den 13. Oktober vertagt. Dann sollen die Schlussplädoyers und Strafanträge der Staatsanwaltschaft und Verteidigung folgen. Dieser Teil der Verhandlung ist für drei Tage angesetzt und soll auch die Vernehmung des Angeklagten beinhalten, bei der er angeblich strafmildernde Umstände für seine Tat vorbringen will.
Richter Siboleka ordnete ferner an, die Kaution des Beschuldigten aufzuheben und ihn bis zur Fortsetzung seines Verfahrens in Gewahrsam zu nehmen. Er folgte damit dem Antrag von Staatsanwältin Constance Moyo, die angesichts der nun erfolgten Verurteilung des Mörders auf "dringende Fluchtgefahr" hinwies. Moyo widersprach damit der Darstellung von Verteidiger Ujaha, wonach bei seinem Mandanten keine Fluchtgefahr bestehe. Schließe habe dieser freiwillig gestanden, obwohl er damit eine langjährige Haftstrafe riskiere.
Nach Angaben der anwesenden Ex-Freundin Magdalena Xoagus, hat der Angeklagte nach einer später wieder aufgehobenen Verurteilung wegen Vergewaltigung zwei Jahre in Haft verbracht. Während dieser Zeit habe sie ein Verhältnis zu einem anderen Mann gepflegt und mit ihm ein Kind gezeugt. Nach seiner Haftentlassung habe sich Gaweseb zunächst sehr "fürsorglich" gegenüber dem Kind verhalten, den kleinen Jungen aber während ihrer Abwesenheit "offenbar aus Eifersucht" ermordet.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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