Klage abgewiesen
Windhoek (ms) - Das Bauunternehmen Rivoli Namibia ist bei dem Versuch gescheitert, von dem Konkurrenzunternehmen Salini Namibia, das für die inzwischen abgeschlossene Errichtung des Neckartal-Damms zuständig war, eine Summe von 3,8 Millionen N$ einzuklagen.
Zur Begründung hatten die Kläger angeführt, sie hätten auf Grundlage eines im Februar 2016 geschlossenen Vertrags den Antragsgegner einige Maschinen und Nutzfahrzeuge ausgeliehen, darunter Kompressor, Lastwagen, Kipplader, Zementmischer, hydraulische Hämmer, Walzen und Bodenverdichter.
Im Zuge der Abmachung sei die Firma Salini verpflichtet gewesen, das zwischen Februar 2016 und Juni 2017 benutzte Gerät in funktionstüchtigem Zustand zurückzugeben. Gegen diese Auflage habe Salini im Falle eines Schaufelbaggers verstoßen, den sie in stark lädiertem Zustand zurückgegeben hätten und bei dem die Hydraulik ebenso beschädigt gewesen sei, wie der Lack und einige Teile der Maschine. Diese Defekte seien während der Nutzung des Baggers durch Salini aufgetreten und die Firma deshalb für die fälligen Reparaturkosten von 3,8 Millionen N$ haftbar.
Die Beklagten hatten dem entgegengehalten, der Bagger sei bereits beschädigt gewesen und von ihnen auf eigene Kosten repariert worden, bevor er habe eingesetzt werden können. Ihre Forderung die Klage vorzeitig abzuweisen, wurde nun von Ersatzrichterin Eileen Rakow entsprochen. Zur Begründung wies sie darauf hin, der Vertrag zwischen Rivoli und Salini sehe bei eventuellen Disputen ein Schlichtungsverfahren vor. Dies habe Rivoli jedoch umgangen und direkt das Gericht eingeschaltet, was gemäß der Vereinbarung verfrüht und unzulässig gewesen sei.
Zur Begründung hatten die Kläger angeführt, sie hätten auf Grundlage eines im Februar 2016 geschlossenen Vertrags den Antragsgegner einige Maschinen und Nutzfahrzeuge ausgeliehen, darunter Kompressor, Lastwagen, Kipplader, Zementmischer, hydraulische Hämmer, Walzen und Bodenverdichter.
Im Zuge der Abmachung sei die Firma Salini verpflichtet gewesen, das zwischen Februar 2016 und Juni 2017 benutzte Gerät in funktionstüchtigem Zustand zurückzugeben. Gegen diese Auflage habe Salini im Falle eines Schaufelbaggers verstoßen, den sie in stark lädiertem Zustand zurückgegeben hätten und bei dem die Hydraulik ebenso beschädigt gewesen sei, wie der Lack und einige Teile der Maschine. Diese Defekte seien während der Nutzung des Baggers durch Salini aufgetreten und die Firma deshalb für die fälligen Reparaturkosten von 3,8 Millionen N$ haftbar.
Die Beklagten hatten dem entgegengehalten, der Bagger sei bereits beschädigt gewesen und von ihnen auf eigene Kosten repariert worden, bevor er habe eingesetzt werden können. Ihre Forderung die Klage vorzeitig abzuweisen, wurde nun von Ersatzrichterin Eileen Rakow entsprochen. Zur Begründung wies sie darauf hin, der Vertrag zwischen Rivoli und Salini sehe bei eventuellen Disputen ein Schlichtungsverfahren vor. Dies habe Rivoli jedoch umgangen und direkt das Gericht eingeschaltet, was gemäß der Vereinbarung verfrüht und unzulässig gewesen sei.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen