Klage gegen AZ fallengelassen
Einen Tag vor dem Gerichtstermin, an dem die Allgemeine Zeitung sich wegen Verleumdung des Asco-Geschäftsführers Patrick Geyzen verantworten sollte, hat sich der Kläger außergerichtlich mit AZ-Anwalt Peter Koep geeinigt. Am Montag wurde die Klage zurückgezogen.
Windhoek - Der Kläger, ein Geschäftsführer der Autoverleihfirma Asco Car Hire, trägt die Vorbereitungskosten für die geplatzte Gerichtsverhandlung, die für zwei Tage, gestern und heute, anberaumt war. Laut Koep belaufen sich die Kosten für Anwalt und Advokat allein für die Verleumdungsklage auf rund N$ 48000. Bei dem ursprünglich verlangten Schadensersatz in Höhe von fünf Millionen Namibia-Dollar für angebliche Verleumdung handelt es sich vermutlich um die höchste Entschädigung, die jemals in einem namibischen Presseverfahren eingeklagt werden sollte. Als Medienfall hatte die Klage in Berufskreisen sofort Aufsehen erweckt.
Der AZ-Titelbericht "Angestellte im Büro blutig geschlagen" vom 4. Oktober 2002 aus der Feder des AZ-Journalisten Dirk Heinrich hatte zunächst zu einer schriftlichen Aufforderung durch einen Anwalt geführt, dass die AZ die Reportage bedingungslos widerrufen und sich gegenüber Patrick Geyzen und der Firma Asco Car Hire an gleicher Stelle in der Zeitung entschuldigen solle. Die Recherche der AZ beruhte auf Aussagen der betroffenen Angestellten, einer Kollegin sowie eidesstattlichen Erklärungen zweier deutscher Touristen. Geyzen, der ebenfalls von der AZ befragt worden war, hatte keine Auskunft gegeben. Aufgrund der Tatsache, dass gegen Geyzen wegen Körperverletzung vor Gericht bereits eine Klage eingegangen war, konnte die AZ der Aufforderung nach Widerrufung und einer Entschuldigung nicht nachkommen. Die Redaktion hatte Geyzens Anwalt allerdings vorgeschlagen, in der Zeitung eine Stellungnahme beziehungsweise Bemerkungen des Betroffenen (Geyzen) zur Reportage vom 4. Oktober 2002 in der AZ zu veröffentlichen. Die AZ wollte noch weitere Zeugenaussagen dazustellen, die sich in ihrem Besitz befanden. Auf dieses Angebot ging Geyzen nicht ein.
Dagegen reichten Asco Car Hire und Geyzen am 25. Oktober 2002 am Obergericht die besagte Klage mit Entschädigungsanspruch über N$ 5 Mio. ein. Die AZ und das Verlagshaus Democratic Media Holdings waren darauf vorbereitet.
Unabhängig von der Verleumdungsklage hatte Magistratsrichterin Elina Nandago Geyzen am 24. Juli 2003 indessen wegen "illegaler und vorsätzlicher Körperverletzung" von Joyce Ebenau, einer ehemaligen Angestellten von Asco Car Hire, zu einer Geldstrafe von N$ 500 oder 120 Tagen Freiheitsentzug verurteilt. Geyzen legte sofort gegen das Magistratsurteil am Obergericht Berufung ein. Die Richter J. Mainga und A. Angula lehnten Geyzens Berufungsantrag jedoch am 27. September 2004 ab und begründeten ihre Entscheidung später in einer 19 Seiten zählenden Erläuterung. "Das Urteil (des Magistratsgerichts) wird bestätigt und der Antrag auf Revision abgelehnt", endet ihr Entscheid. Trotz dieser Ablehnung wollte der Antragsteller zunächst mit der Verleumdungsklage fortfahren, die er jedoch am Montag fallengelassen hat.
Die misshandelte Frau hat Geyzen noch getrennt auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagt, derweil Geyzen Joyce Ebenau ebenfalls verklagt hat. Diese Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.
Windhoek - Der Kläger, ein Geschäftsführer der Autoverleihfirma Asco Car Hire, trägt die Vorbereitungskosten für die geplatzte Gerichtsverhandlung, die für zwei Tage, gestern und heute, anberaumt war. Laut Koep belaufen sich die Kosten für Anwalt und Advokat allein für die Verleumdungsklage auf rund N$ 48000. Bei dem ursprünglich verlangten Schadensersatz in Höhe von fünf Millionen Namibia-Dollar für angebliche Verleumdung handelt es sich vermutlich um die höchste Entschädigung, die jemals in einem namibischen Presseverfahren eingeklagt werden sollte. Als Medienfall hatte die Klage in Berufskreisen sofort Aufsehen erweckt.
Der AZ-Titelbericht "Angestellte im Büro blutig geschlagen" vom 4. Oktober 2002 aus der Feder des AZ-Journalisten Dirk Heinrich hatte zunächst zu einer schriftlichen Aufforderung durch einen Anwalt geführt, dass die AZ die Reportage bedingungslos widerrufen und sich gegenüber Patrick Geyzen und der Firma Asco Car Hire an gleicher Stelle in der Zeitung entschuldigen solle. Die Recherche der AZ beruhte auf Aussagen der betroffenen Angestellten, einer Kollegin sowie eidesstattlichen Erklärungen zweier deutscher Touristen. Geyzen, der ebenfalls von der AZ befragt worden war, hatte keine Auskunft gegeben. Aufgrund der Tatsache, dass gegen Geyzen wegen Körperverletzung vor Gericht bereits eine Klage eingegangen war, konnte die AZ der Aufforderung nach Widerrufung und einer Entschuldigung nicht nachkommen. Die Redaktion hatte Geyzens Anwalt allerdings vorgeschlagen, in der Zeitung eine Stellungnahme beziehungsweise Bemerkungen des Betroffenen (Geyzen) zur Reportage vom 4. Oktober 2002 in der AZ zu veröffentlichen. Die AZ wollte noch weitere Zeugenaussagen dazustellen, die sich in ihrem Besitz befanden. Auf dieses Angebot ging Geyzen nicht ein.
Dagegen reichten Asco Car Hire und Geyzen am 25. Oktober 2002 am Obergericht die besagte Klage mit Entschädigungsanspruch über N$ 5 Mio. ein. Die AZ und das Verlagshaus Democratic Media Holdings waren darauf vorbereitet.
Unabhängig von der Verleumdungsklage hatte Magistratsrichterin Elina Nandago Geyzen am 24. Juli 2003 indessen wegen "illegaler und vorsätzlicher Körperverletzung" von Joyce Ebenau, einer ehemaligen Angestellten von Asco Car Hire, zu einer Geldstrafe von N$ 500 oder 120 Tagen Freiheitsentzug verurteilt. Geyzen legte sofort gegen das Magistratsurteil am Obergericht Berufung ein. Die Richter J. Mainga und A. Angula lehnten Geyzens Berufungsantrag jedoch am 27. September 2004 ab und begründeten ihre Entscheidung später in einer 19 Seiten zählenden Erläuterung. "Das Urteil (des Magistratsgerichts) wird bestätigt und der Antrag auf Revision abgelehnt", endet ihr Entscheid. Trotz dieser Ablehnung wollte der Antragsteller zunächst mit der Verleumdungsklage fortfahren, die er jedoch am Montag fallengelassen hat.
Die misshandelte Frau hat Geyzen noch getrennt auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagt, derweil Geyzen Joyce Ebenau ebenfalls verklagt hat. Diese Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.
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Allgemeine Zeitung
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