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Klage gegen Landnahme
Klage gegen Landnahme

Klage gegen Landnahme

Gericht soll Räumungsbefehl gegen „Invasoren“ erteilen
Marc Springer
Von Marc Springer, Windhoek

Zur Begründung eines Eilantrags, dessen Verhandlung gestern von Richter Shafimana Ueitele vertagt wurde, führt der Kläger Erastus Johannes in einer eidesstattlichen Erklärung an, er würde seit 2007 die im Kavango-West gelegene Farm 1805 bewirtschaften und hätte dort seither eine große Summe Geld in die Renovierung des Haupthauses, den Bau von Unterkünften für Personal, die Erschließung von Bohrlöchern und die Installierung von Wasserpumpen investiert. Obwohl er selbst in Oshakati sesshaft sei, würde er die Farm wöchentlich besuchen und sich dort mitunter mehrere Monate kontinuierlich aufhalten.

Da er nicht dauerhaft anwesend sei, würden zwei Angestellte permanent auf der Farm verweilen und dort auf seine 300 Rinder, 200 Ziegen, 9 Esel und 3 Pferde achten. Am 21. November habe ihn einer der Mitarbeiter in Oshakati angerufen und informiert, dass einige bewaffnete Männer auf die Farm eingedrungen seien und verlangt hätten, dass er (Johannes) dieselbe verlasse. Außerdem hätten sie die Rinder von der Farm getrieben und die Wasserpumpe deaktiviert.

Daraufhin sei er sofort zu der im Kommunalgebiet liegenden Farm gefahren, deren Eingangstor durch ein Schloss verriegelt gewesen sei, vor dem sich einige seiner offenbar zuvor nach draußen getriebenen Rinder befunden hätten. Dort hätten die drei Männer, von denen einer mit einem Gewehr bewaffnet gewesen sei, informiert, sie hätten die Farm im Auftrag der Beklagten Stefanus und Heike Kandjeke besetzt und er solle jene bis zum 29. November räumen.

Nachdem er die Polizei in Nkurenkuru über dieses Ultimatum informiert und drei Tage auf der Farm verbracht hätte, sei er nach Oshakati zurückgekehrt. Dort sei er wenige Tage später von seinen Angestellten erneut telefonisch darüber verständigt worden, dass dieselben drei Männer, diesmal in Begleitung von weiteren sieben Unbekannten abermals ihre Aufwartung gemacht und dort nicht nur sämtliche Wohnungen zerstört, sondern auch einen der Angestellten tätlich angegriffen hätten.

Daraufhin habe er seinen Anwalt Norman Tjombe verständigt, der ein Unterlassungsschreiben an die beiden Hauptbeklagten gerichtet und eine Abschrift davon an die Polizei in Nkurenkuru geschickt habe. Ungeachtet dessen würden die Männer (inklusive der beiden Antragsgegner) weiterhin die Farm besetzen, von der sie seine beiden Angestellten vertrieben hätten. Diese würden seither auf der Zugangsstraße zur Farm übernachten und dort die von der Farm gejagten Rinder hüten.

Auf der Farm gebe es keine Unterkunft mehr für seine Mitarbeiter, nachdem die „Invasoren“ dort vier Hütten niedergebrannt und sämtliche Häuser zerstört hätten. Er habe bisher kein Schreiben erhalten, dass sein Nutzungsrecht über die Farm in Zweifel ziehe oder die Landbesetzer zu ihrer „Selbsthilfe“ ermächtige. Da die Polizei bisher nicht interveniert habe, setzte er sämtliche Hoffnung auf das Gericht, der illegalen Landnahme per Räumungsbefehl ein Ende zu bereiten.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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