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Klage gegen MVA gescheitert
Klage gegen MVA gescheitert

Klage gegen MVA gescheitert

Oberstes Gericht befindet Entschädigungs-Deckelung für rechtens
Marc Springer
Von Marc Springer, Windhoek

Hintergrund ist eine Berufung des Klägers Alfred Visser, der am 28. November 2004 im Alter von damals 16 Jahren auf seinem Motorrad von einem deutschen Touristen überfahren wurde. Bei der durch Fahrlässigkeit des Unfallgegners verursachten Kollision wurde Visser schwer verletzt und seines Augenlichts beraubt.

Die unter anderem mit seiner Erblindung begründete Entschädigungsforderung in Höhe von 9 Millionen N$ wurde vom MVA nur teilweise beglichen, was Visser zu der Klage gegen die Begrenzung der vom MVA erstatteten Folgekosten von Unfällen veranlasste. Dies begründete er unter anderem damit, die Deckelung sei verfassungswidrig, weil sie in seinem Falle eine Diskriminierung gegen Körperbehinderte darstelle. Des Weiteren attackierte er die Entschädigungstarife auf der Grundlage, dass diese vom Finanzminister festgelegt würden, der sich damit eine Befugnis des Parlaments angeeignet habe.

Diese Argumentation wurde vom Obersten Gericht mit Hinweis darauf verworfen, dass der Finanzminister durch das MVA-Gesetz nicht nur befugt, sondern verpflichtet sei, Entschädigungstarife zu bestimmen. Ferner heben die Richter hervor, dass er dies nicht nach eigenem Gutdünken, sondern nur auf Empfehlung des MVA-Vorstandes tun dürfe. Es könne folglich nicht behauptet werden, der MVA habe seine Entscheidungsgewalt an den Finanzminister abgetreten und dieser dürfe im Alleingang verfügen, wie viel Entschädigung Unfallopfern maximal für Hospital- und Behandlungskosten oder Verdienstausfall durch verletzungsbedingte Arbeitsunfähigkeit zustehen würden.

Die Richter heben ferner hervor, dass die Deckelung der Entschädigungszahlungen ebenso sinnvoll wie unvermeidbar sei. Schließlich verfüge der Fonds nur über begrenzte Finanzreserven und müsse deshalb Prioritäten setzen. Demnach sei zu Recht entschieden worden, eher vielen Unfallopfern eine Teilentschädigung zu gewähren, als einigen wenigen den von ihnen erlittenen Schaden komplett zu erstatten und damit zu riskieren, dass der Fonds bereits früh im Finanzjahr erschöpft sei. Die Entschädigungstarife seien demnach eine notwendige Intervention, um Entschädigungszahlungen „möglichst weit zu verteilen“, anstatt sich damit abzufinden, dass einige wenige ihren Schaden komplett erstattet bekämen und andere gänzlich leer ausgingen.

Ferner stellen die Richter fest, dass die festgelegten Entschädigungstarife allgemeingültig für alle Unfallopfer unabhängig von Geschlecht, Alter, Religion oder gesellschaftlichem Stand gelten würden und deshalb ausdrücklich nicht diskriminierend seien. Außerdem heben sie hervor, dass es in Fällen wie dem des Klägers die Möglichkeit gebe, Schadensersatzansprüche bei dem Unfallverursacher geltend zu machen, weshalb seine Klage gegen die Entschädigungsdeckelung des MVA zum Scheitern verurteilt sei.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2025-01-09

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