Klage gegen Regierung scheitert
Staat ist laut Obergericht nicht für Verfehlungen von Richtern haftbar
Von Marc Springer, Windhoek
Hintergrund ist eine Entschädigungsforderung des Klägers Pieter Petrus Visagie, der im März 1998 festgenommen und wegen der angeblichen Fälschung eines Reisepasses des Betrugs angeklagt wurde. Während der folgenden fünf Jahre wurde sein Fall vor Magistratsrichterin Elina Nandago verhandelt und in dieser Zeit insgesamt 37 Mal vertagt.
Der Kläger wirft Nandago vor, aktiv in die Verhandlungsführung eingegriffen und versucht zu haben, mit unlauteren Mitteln seine Verurteilung zu erwirken. Anlass für diese Unterstellung ist ein Gerichtstermin vom 2. August 2000. Damals wollte die Staatsanwaltschaft in Abwesenheit von Visagie ihre Beweisführung gegen ihn abschließen, fühlte sich aber durch die verbale Intervention von Nandago dazu genötigt, weitere Zeugen zu vernehmen und den Prozess zu vertagen.
Bei einem darauf folgenden Gerichtstermin wurden weder Visagie, noch sein Verteidiger, oder der neu für den Fall zuständige Ankläger von Nandago darüber informiert, dass die Staatsanwaltschaft zuvor ihre Beweisaufnahme abschließen wollte. Folglich wurden weitere Zeugen verhört und Visagie am 20. März 2003 zu drei Jahren Haft verurteilt.
Nachdem er bereits über zwei Jahre dieser Strafe verbüßt hatte, wurde er auf Geheiß des Obergerichts freigelassen, wo er zuvor eine Berufung gegen seine Verurteilung eingereicht hatte. In dem Urteil des Obergerichts hatten die Ersatzrichter Manyarara und Heathcote den vorangegangen Prozess unter Vorsitz von Nandago als „Schande“ beschrieben und konstatiert, jene habe Visagies Recht auf ein faires Verfahren grob verletzt.
Durch diesen Befund in seiner Auffassung bestätigt, verklagte Visagie nicht nur Nandago, sondern auch die Regierung, die Magistratkommission und den Generalstaatsanwalt als deren Dienstherren auf Schadensersatz. Zur Begründung führte er an, Nandago habe in seinem Verfahren als Vertreter des Staates fungiert, weshalb die Regierung für ihre Handlungen oder Unterlassungen verantwortlich sei und belangt werden könne.
In einem nun ergangenen und durch eine abweichende Meinung ihres Kollegen Harald Geier relativierten Mehrheitsurteil kommen die Richter Kobus Miller und Shafimana Ueitele zu dem Schluss, die Regierung sei in derlei Fällen generell nicht haftbar, weil sie lediglich die Exekutive des Staates darstelle und aufgrund der Gewaltenteilung keinen Einfluss auf die Judikative oder Legislative nehmen dürfe.
Obwohl Nandago das Recht des Klägers auf einen fairen Prozess verletzt habe, habe sie dabei als Vertreter einer unabhängigen Gerichtsbarkeit gehandelt, für die nicht die Regierung verantwortlich gemacht werden könne. Obwohl die Justiz ein Organ des Staates sei, werde sie von der Verfassung ausdrücklich als autonomer und unabhängiger Teil des Gesamtgebildes definiert, weshalb sich ein Entschädigungsanspruch gegen einen ihrer Vertreter auch nicht auf die Regierung ausweiten lasse, von deren Beeinflussung die Rechtsprechung im Grundgesetz bewusst geschützt werde.
Hintergrund ist eine Entschädigungsforderung des Klägers Pieter Petrus Visagie, der im März 1998 festgenommen und wegen der angeblichen Fälschung eines Reisepasses des Betrugs angeklagt wurde. Während der folgenden fünf Jahre wurde sein Fall vor Magistratsrichterin Elina Nandago verhandelt und in dieser Zeit insgesamt 37 Mal vertagt.
Der Kläger wirft Nandago vor, aktiv in die Verhandlungsführung eingegriffen und versucht zu haben, mit unlauteren Mitteln seine Verurteilung zu erwirken. Anlass für diese Unterstellung ist ein Gerichtstermin vom 2. August 2000. Damals wollte die Staatsanwaltschaft in Abwesenheit von Visagie ihre Beweisführung gegen ihn abschließen, fühlte sich aber durch die verbale Intervention von Nandago dazu genötigt, weitere Zeugen zu vernehmen und den Prozess zu vertagen.
Bei einem darauf folgenden Gerichtstermin wurden weder Visagie, noch sein Verteidiger, oder der neu für den Fall zuständige Ankläger von Nandago darüber informiert, dass die Staatsanwaltschaft zuvor ihre Beweisaufnahme abschließen wollte. Folglich wurden weitere Zeugen verhört und Visagie am 20. März 2003 zu drei Jahren Haft verurteilt.
Nachdem er bereits über zwei Jahre dieser Strafe verbüßt hatte, wurde er auf Geheiß des Obergerichts freigelassen, wo er zuvor eine Berufung gegen seine Verurteilung eingereicht hatte. In dem Urteil des Obergerichts hatten die Ersatzrichter Manyarara und Heathcote den vorangegangen Prozess unter Vorsitz von Nandago als „Schande“ beschrieben und konstatiert, jene habe Visagies Recht auf ein faires Verfahren grob verletzt.
Durch diesen Befund in seiner Auffassung bestätigt, verklagte Visagie nicht nur Nandago, sondern auch die Regierung, die Magistratkommission und den Generalstaatsanwalt als deren Dienstherren auf Schadensersatz. Zur Begründung führte er an, Nandago habe in seinem Verfahren als Vertreter des Staates fungiert, weshalb die Regierung für ihre Handlungen oder Unterlassungen verantwortlich sei und belangt werden könne.
In einem nun ergangenen und durch eine abweichende Meinung ihres Kollegen Harald Geier relativierten Mehrheitsurteil kommen die Richter Kobus Miller und Shafimana Ueitele zu dem Schluss, die Regierung sei in derlei Fällen generell nicht haftbar, weil sie lediglich die Exekutive des Staates darstelle und aufgrund der Gewaltenteilung keinen Einfluss auf die Judikative oder Legislative nehmen dürfe.
Obwohl Nandago das Recht des Klägers auf einen fairen Prozess verletzt habe, habe sie dabei als Vertreter einer unabhängigen Gerichtsbarkeit gehandelt, für die nicht die Regierung verantwortlich gemacht werden könne. Obwohl die Justiz ein Organ des Staates sei, werde sie von der Verfassung ausdrücklich als autonomer und unabhängiger Teil des Gesamtgebildes definiert, weshalb sich ein Entschädigungsanspruch gegen einen ihrer Vertreter auch nicht auf die Regierung ausweiten lasse, von deren Beeinflussung die Rechtsprechung im Grundgesetz bewusst geschützt werde.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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