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Klage gegen Schlichter-Spruch
Klage gegen Schlichter-Spruch

Klage gegen Schlichter-Spruch

Rechtsstreit um Pensions- und Urlaubsgeld beschäftigt Gericht
Marc Springer
Von Marc Springer, Windhoek

Hintergrund ist ein Eilantrag des Gesundheitsministeriums, der am Freitag vor Richter Thomas Masuku verhandelt wurde. Der Antrag richtet sich gegen den Schlichter Kahitire Kenneth Humu, den Arbeitskommissar und die Beklagte Jennifer Claasen, die vom 22. Oktober 1991 bis zum 24. September 2013 in der Finanzabteilung beim Windhoeker Zentralkrankenhaus angestellt war.

Zur Begründung des Anliegens führt die amtierende Staatssekretärin des Ministeriums, Petronella Masabane, in einer eidesstattlichen Erklärung an, Claasen habe zwischen dem 17. Mai und 19. September 2012 angeblich fällige Überstunden-, Boni- und Spesenzahlungen, sowie Transport- und Wohnungszulagen von sechs Kollegen manipuliert und sich damit um rund 1,9 Millionen N$ bereichert.

Bevor disziplinarische Schritte gegen Claasen eingeleitet worden seien, habe jene den mutmaßlichen Betrug zugegeben und versprochen, das vermeintlich veruntreute Geld zurückzuzahlen. Dennoch habe sie auf die gegen sie erhobenen Vorwürfe des groben Fehlverhaltens nicht reagiert, sondern am 24. September 2013 fristlos gekündigt. Dadurch sei eine Klausel des Staatsdienstgesetzes in Kraft getreten, wonach Beamte, die des Betrugs verdächtigt würden, im Falle der Kündigung oder Entlassung keinen Anspruch auf Auszahlung ihres Pensions- oder Urlaubsgelds hätten.

Weil das Ministerium auf Grundlage dieser Bestimmung die Auszahlung des Geldes verweigert und rechtliche Schritte zur Rückgewinnung der angeblich veruntreuten 1,9 Millionen N$ eingeleitet habe, habe sich Claasen an den Arbeitskommissar gewandt. Dieser habe den Schlichter Humu eingeschaltet, der am 7. Dezember 2017 zu Gunsten von Claasen entschieden und das Ministerium verpflichtet habe, jener das ausstehende Pensions- und Urlaubsgeld auszuzahlen.

Mit dem Eilantrag will das Ministerium die Aussetzung des Schlichterspruchs erwirken, bis eine formale Berufung gegen diesen entschieden wurde. Zur Begründung führt die Staatssekretärin an, Claasen sei derzeit arbeits- und mittellos. Sollte das Ministerium ihr folglich nun das Pensions- und Urlaubsgeld auszahlen, wäre wahrscheinlich, dass sie dieses sofort ausgeben und nicht zurückzahlen würde, falls die Berufung gegen den Schiedsspruch erfolgreich sein sollte.

Darüber hinaus sei denkbar, dass Claasen am Ende ihres schwebenden Verfahrens wegen Betrugs zu einer Haft- oder Geldstrafe verurteilt werden würde. In diesem Falle werde sie das ihr laut Humu zustehende Pensions- und Urlaubsgeld erst Recht nicht zurückzahlen können, falls ihr dieses nun ausgezahlt würde und die noch anhängige Revision gegen dessen Schlichterspruch erfolgreich sein sollte.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-25

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