Klage lässt SWAPO kalt
Parteitag wird ungeachtet von Rechtsstreit stattfinden
Von Marc Springer, Windhoek
Bei einer Pressekonferenz am Dienstag betonte Mbumba, die angeblich irregulären und juristisch angefochtenen Nominierungen beträfen nur zwei der 14 Regionen Namibias und würden den Kongress unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits nicht beeinträchtigen. Ferner wies er darauf hin, die Kläger hätten nicht die Aussetzung des Parteitages beantragt, der folglich wie geplant stattfinden werde und für den die Vorbereitungen bereits zu weit fortgeschritten seien, ihn nun noch zu stornieren.
Demnach würden die Organisatoren aus der Region Omaheke zehn Delegierte für den Parteitag erwarten und könnten keine Rücksicht darauf nehmen, dass deren Wahl als Kongressteilnehmer von vier nicht-nominierten Parteimitgliedern angefochten werde. Dasselbe gelte für die Region Omaheke, wo die Nominierung der von dort entsandten Kongress-Teilnehmer ebenfalls vor Gericht angefochten werde.
Da es Mbumba zufolge keine Andeutung gebe, wie der Rechtsstreit ausgehen oder wann ein Urteil fallen werde, könne die SWAPO ihren seit langem geplanten Kongress nicht auf unbefristete Zeit aussetzen und werde dies auch nicht tun.
In ihrer Klageschrift argumentieren die Antragsteller die von ihnen beanstandete Benennung angeblich unbefugter Kongressteilnehmer sei irregulär gewesen, weil die dabei Nominierten entweder nicht Mitglieder der jeweiligen Distriktverbände gewesen, oder von Personen vorgeschlagen worden seien, die dazu nicht berechtigt wären.
Zur Begründung führen sie unter anderem an, es werde „nationale Konsequenzen“ haben, wenn Delegierte bei dem Kongress eine Parteiführung wählen und mit der Vorbereitung für die nächsten Parlamentswahlen beauftragen würden, die dazu nicht autorisiert seien. Demnach sei es unerlässlich, dass nur befugte SWAPO-Mitglieder an der Wahl der Parteiführung mitwirken würden und diese anschließend entsprechend legitimiert sei. Schließlich drohe im Ernstfall die Gefahr, dass sämtliche Resolutionen des Parteitags für null und nichtig erklärt, oder die dort durchgeführte Wahl der Parteispitze aufgehoben werden könnte, weil sie unter Beteiligung irregulär nominierter Unbefugter stattgefunden habe.
Diese Gefahr bleibe solange bestehen, wie die Nominierung von Delegierten auf Regional- und Landesebene nicht transparent, glaubwürdig, frei und fair verlaufe. Im Falle der angefochtenen Nominierungstreffen sei dies nicht geschehen, weil geltende Fristen nicht eingehalten, oder Personen nominiert worden seien, die nicht hätten zur Wahl stehen dürfen. Bei anderen Distriktversammlungen hätten gar keine Nominierungen erfolgen dürfen, weil die Treffen mangels Teilnahme nicht beschlussfähig gewesen seien, oder in Abwesenheit einiger ausgeschlossener Parteimitglieder stattgefunden hätten.
Andere Nominierungstreffen halten die Kläger deshalb für irregulär, weil daran Personen mitgewirkt hätten, die dazu nicht befugt gewesen seien.
Bei einer Pressekonferenz am Dienstag betonte Mbumba, die angeblich irregulären und juristisch angefochtenen Nominierungen beträfen nur zwei der 14 Regionen Namibias und würden den Kongress unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits nicht beeinträchtigen. Ferner wies er darauf hin, die Kläger hätten nicht die Aussetzung des Parteitages beantragt, der folglich wie geplant stattfinden werde und für den die Vorbereitungen bereits zu weit fortgeschritten seien, ihn nun noch zu stornieren.
Demnach würden die Organisatoren aus der Region Omaheke zehn Delegierte für den Parteitag erwarten und könnten keine Rücksicht darauf nehmen, dass deren Wahl als Kongressteilnehmer von vier nicht-nominierten Parteimitgliedern angefochten werde. Dasselbe gelte für die Region Omaheke, wo die Nominierung der von dort entsandten Kongress-Teilnehmer ebenfalls vor Gericht angefochten werde.
Da es Mbumba zufolge keine Andeutung gebe, wie der Rechtsstreit ausgehen oder wann ein Urteil fallen werde, könne die SWAPO ihren seit langem geplanten Kongress nicht auf unbefristete Zeit aussetzen und werde dies auch nicht tun.
In ihrer Klageschrift argumentieren die Antragsteller die von ihnen beanstandete Benennung angeblich unbefugter Kongressteilnehmer sei irregulär gewesen, weil die dabei Nominierten entweder nicht Mitglieder der jeweiligen Distriktverbände gewesen, oder von Personen vorgeschlagen worden seien, die dazu nicht berechtigt wären.
Zur Begründung führen sie unter anderem an, es werde „nationale Konsequenzen“ haben, wenn Delegierte bei dem Kongress eine Parteiführung wählen und mit der Vorbereitung für die nächsten Parlamentswahlen beauftragen würden, die dazu nicht autorisiert seien. Demnach sei es unerlässlich, dass nur befugte SWAPO-Mitglieder an der Wahl der Parteiführung mitwirken würden und diese anschließend entsprechend legitimiert sei. Schließlich drohe im Ernstfall die Gefahr, dass sämtliche Resolutionen des Parteitags für null und nichtig erklärt, oder die dort durchgeführte Wahl der Parteispitze aufgehoben werden könnte, weil sie unter Beteiligung irregulär nominierter Unbefugter stattgefunden habe.
Diese Gefahr bleibe solange bestehen, wie die Nominierung von Delegierten auf Regional- und Landesebene nicht transparent, glaubwürdig, frei und fair verlaufe. Im Falle der angefochtenen Nominierungstreffen sei dies nicht geschehen, weil geltende Fristen nicht eingehalten, oder Personen nominiert worden seien, die nicht hätten zur Wahl stehen dürfen. Bei anderen Distriktversammlungen hätten gar keine Nominierungen erfolgen dürfen, weil die Treffen mangels Teilnahme nicht beschlussfähig gewesen seien, oder in Abwesenheit einiger ausgeschlossener Parteimitglieder stattgefunden hätten.
Andere Nominierungstreffen halten die Kläger deshalb für irregulär, weil daran Personen mitgewirkt hätten, die dazu nicht befugt gewesen seien.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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