Klage verliert Dringlichkeit
Windhoek (ms) – Der Eilantrag eines Südafrikaners, der auf Grundlage seiner Ehe mit einem Namibier ein Bleiberecht hierzulande einklagen will, hat seine Dringlichkeit verloren, nachdem das Innenministerium zugesichert hat, ihn vorerst nicht zu deportieren.
Damit ist dem Kläger Matsobane Daniel Digashu vorläufig der Verbleib in Namibia bzw. die Rückkehr hierhin möglich. Folglich wurde ein am Freitag zur Verhandlung anstehender Eilantrag am Obergericht provisorisch gestrichen, mit dem er sich in Form einer einstweiligen Verfügung ein Bleiberecht in Namibia sichern wollte. Dieses Anliegen soll nun im kommenden Jahr erörtert und dabei geklärt werden, ob Digashu aus seiner in Südafrika geschlossenen Ehe mit dem Namibier Johann Hendrik Potgieter ein Bleiberecht hierzulande ableiten kann, obwohl die hiesige Regierung gleichgeschlechtliche Ehen nicht anerkennt.
Digashu will die juristische Bestätigung dafür erwirken, dass er ohne Arbeitserlaubnis in Namibia erwerbstätig werden und ohne gesonderte Aufenthaltsgenehmigung zwischen seiner Wahlheimat und dem Ausland hin- und herzureisen darf. Darüber hinaus will er die Anerkennung eines ihm und Potgieter in Südafrika zugesprochenen Sorgerechts über den gemeinsamen Adoptivsohn erstreiten (AZ berichtete).
Damit ist dem Kläger Matsobane Daniel Digashu vorläufig der Verbleib in Namibia bzw. die Rückkehr hierhin möglich. Folglich wurde ein am Freitag zur Verhandlung anstehender Eilantrag am Obergericht provisorisch gestrichen, mit dem er sich in Form einer einstweiligen Verfügung ein Bleiberecht in Namibia sichern wollte. Dieses Anliegen soll nun im kommenden Jahr erörtert und dabei geklärt werden, ob Digashu aus seiner in Südafrika geschlossenen Ehe mit dem Namibier Johann Hendrik Potgieter ein Bleiberecht hierzulande ableiten kann, obwohl die hiesige Regierung gleichgeschlechtliche Ehen nicht anerkennt.
Digashu will die juristische Bestätigung dafür erwirken, dass er ohne Arbeitserlaubnis in Namibia erwerbstätig werden und ohne gesonderte Aufenthaltsgenehmigung zwischen seiner Wahlheimat und dem Ausland hin- und herzureisen darf. Darüber hinaus will er die Anerkennung eines ihm und Potgieter in Südafrika zugesprochenen Sorgerechts über den gemeinsamen Adoptivsohn erstreiten (AZ berichtete).
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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