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Klage von Betrüger verworfen
Klage von Betrüger verworfen

Klage von Betrüger verworfen

Forderung gegen Testamentsvollstrecker von Verstorbenem scheitert
Marc Springer
Von Marc Springer, Windhoek

Zur Begründung hatte der Antragsteller Peter Tyran Kohler angeführt, der im Mai vergangenen Jahres an Herzinfarkt verstorbene Geschäftsmann Gunnar Jensen habe ihn im Februar 2012 mit zehn Prozent an dem Jenloff Family Trust beteiligt, der seinerseits 50 Prozent an der Firma Pennypinchers Timbercity Windhoek halte und zwischen 2012 und 2019 rund 180 Millionen N$ an seine Begünstigten Jensen und Karen Eloff ausgezahlt habe. Kohler zufolge habe er ungeachtet seiner zehnprozentigen Beteiligung an dem Familientrust von diesem Geld nichts erhalten, obwohl er auf 18 Millionen N$ berechtigt gewesen sei.

Ferner hatte Kohler Anspruch auf vier Millionen N$ erhoben und dies mit dem Wert einer Immobilie begründet, die er im Jahre 2012 in Olympia erworben habe. Nach seiner Darstellung habe Jensen ihm dabei assistiert, das Haus unter dem Namen Close Corporation Olympia Crest Number Twenty Four zu registrieren, von der er der alleinige Teilhaber gewesen sei. Einige Zeit später habe Jensen ihn jedoch unter Vortäuschung falscher Tatsachen dazu bewogen, ihm die Anteile solange als Sicherheit zu übertragen bis er (Kohler) seine Schulden bei ihm beglichen habe.

Kohler zufolge habe er nicht nur die Hypothek auf das Haus abbezahlt, sondern auch die Versicherung und Instandhaltung der Immobilie finanziert, seine Anteile aber nie von Jensen zurückerhalten, der ihm folglich vier Millionen N$ schulde. Da er jenen nach dessen Tod nicht mehr belangen könne, sei der als Antragsgegner geführte Testamentsvollstrecker Peter Louw für den ihm angeblich zustehenden Betrag von 22 Millionen N$ haftbar.

In seinem gestern ergangenen Urteil folgte Richter Herman Oosthuizen der Argumentation des Beklagten, wonach Kohler nicht belegt habe, dass tatsächlich 180 Millionen N$ an die Begünstigten des Familientrusts ausgezahlt worden seien. Ferner hatte Louw vorgebracht, dass er als Testamentsvollstrecker nicht für angebliche Unterlassungen oder Verfehlungen auf Seiten von Jensen haftbar gemacht werden könne, sofern jener dabei in privater Eigenschaft gehandelt habe.

Kohler war im März 2017 zu 10 Jahren Haft verurteilt worden, nachdem er zuvor gestanden hatte, zwischen März 2009 und September 2015 bei der Firma Pennypinchers Timbercity rund 5,8 Millionen N$ unterschlagen zu haben. Damals hatte es Richter Christie Liebenberg als erschwerenden Umstand gewertet, dass Kohler nach eigenen Angaben nicht aus finanzieller Not, sondern Gier gehandelt und den Betrug über fünf Jahre fortgesetzt habe, ohne während dieser Zeit „innezuhalten und zur Besinnung zu kommen“.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-28

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