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Klageerwiderung relativiert
Klageerwiderung relativiert

Klageerwiderung relativiert

Todesschütze versucht Zweifel an Notwehrversion zu zerstreuen
Marc Springer
Von Marc Springer

Windhoek

Nachdem die Staatsanwaltschaft am Mittwoch ihre Beweisführung abgeschlossen und dabei erhebliche Zweifel an der angeblichen Selbstverteidigungshandlung des Angeklagten geweckt hatte, wurde dieser gestern als Zeuge vernommen. Dabei gab er während seiner Befragung durch Verteidiger Slysken Makando zu Protokoll, er sei am 8. August mit einer bereits als Zeugin vernommenen Bekannten seines Bruders gegen 23.00 Uhr bei dem Windhoeker Lokal Jokers angekommen und habe dort in einiger Entfernung von dem Eingang des Establishments an der Bell-Straße geparkt.

Anschließend hätten er und seine Beifahrerin Fenola Felix im Auto auf seinen Bruder und einige von dessen Freunden gewartet, als plötzlich ein „ohrenbetäubender Knall“ ertönt und ihr VW Polo durch einen „schweren Schlag“ erschüttert worden sei. Nachdem er sich gesammelt und die Orientierung zurückerlangt habe, sei er ausgestiegen und auf den Geländewagen zugegangen, der offenbar zuvor von hinten mit seinem Fahrzeug kollidiert sei.

„Ich wollte mit dem Fahrer des silbernen Discovery über den Unfall sprechen, als dieser zunächst einige Meter rückwärts gefahren ist und dann im Leerlauf seinen Wagen mehrmals aufheulen ließ“, erinnerte sich der Angeklagte und fügte hinzu: „Dann hat er plötzlich mit hoher Geschwindigkeit und quietschenden Reifen direkt auf mich zu beschleunigt und ich habe panische Angst bekommen, weil er mich offenbar überfahren wollte.“

Shaningua zufolge habe er darauf hin seine zum eigenen Schutz dabei geführte Pistole gezogen und auf das sich schnell nähernden Fahrzeug geschossen. Dabei habe er zunächst auf die Reifen gezielt, den Wagen aber nicht zum Stillstand gebracht, der ihn anschließend passiert und dabei nur „sehr knapp“ verfehlt habe. Der später als Ronni Marco Kristian Uolevi (42) identifizierte Fahrer habe sich daraufhin entfernt und sei von ihm (Shaningua) nicht wieder gesehen worden.

Diese Darstellung widerspricht der von einem Forensiker und einem Gerichtsmediziner untermauerten Aussagen der Augenzeugin Felix, wonach Shaningua von hinten auf den davonfahrenden Geländewagen geschossen und dabei mindestens zwei Kugeln das Heck des Autos durchschlagen hätten und in den rechten Oberarm von Uolevi bzw. durch dessen Rücken in seine Lunge eingedrungen seien.

Mit dieser Schilderung konfrontiert erwiderte der Angeklagte, er habe sich der Fahrtrichtung des ihn passierenden Geländewagens folgend seitwärts gedreht und während der Wendung seines Oberkörpers den Finger am Abzug seiner Waffe behalten. Es sei folglich denkbar, dass sich durch seine Bewegung weitere Schüsse gelöst und das Auto des Opfers ins Heck getroffen hätten, als sich dieses bereits von ihm entfernt habe.

„Ich habe versucht, mich gegen einen Angriff zu verteidigen und nicht bemerkt, dass ich in der Drehung eventuell ungewollt weitere Schüsse abgegeben habe, als ich zur Seite gegangen bin, um nicht überfahren zu werden“, erklärte Shaningua, der sich nach eigenen Angaben anschließend zusammen mit Felix wieder in seinen VW Polo begeben habe, nachdem der von ihm beschossene Geländewagen davongefahren sei.

Entgegen der Darstellung von Felix beteuerte Shaninhua ferner, er sei anschließend mit ihr zur seiner Wohnung in Hochlandpark gefahren und habe unterwegs nicht die Kreuzung zwischen der Bell-Straße und Lazarett-Straße passiert oder dort den zum Stillstand gekommenen Geländewagen mit dem über dem Steuer kauernden und tödlich verwundeten Finnen Uolevi bemerkt.

Das Dementi ist entscheidend, weil Shaningua auch Justizbehinderung vorgeworfen wird, da er sich vom Unfallort entfernt hat. In diesem Zusammenhang bestreitet er auch, er habe die Nummernschilder und Fahrzeugplakette seines Wagens entfernt, nachdem er zu Hause angekommen sei.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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