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Klageflut gegen Krankkenhaus
Klageflut gegen Krankkenhaus

Klageflut gegen Krankkenhaus

Weitere Entschädigungsforderungen gegen Gesundheitsministerium
Marc Springer
Von Marc Springer, Windhoek

Eine von ihnen ist die Mwiza Nyambe, die Wiedergutmachung von vier Millionen N$ fordert und bereits einen juristischen Teilerfolg erzielt hat. Der Etappensieg ergibt sich aus einem am Montag ergangenen Zwischenurteil von Richterin Eileen Rakow, in dem sie einen Antrag des Ministeriums ablehnt, die Klage wegen angeblich unzureichender Begründung vorzeitig abzuweisen.

Ihren Schadensersatzanspruch leitet Nyambe aus angeblichen Verfehlungen und Unterlassungen von Angestellten des Zentralkrankenhauses in Windhoek ab, wo sie am 25. Dezember 2017 zur Entbindung aufgenommen worden sei. Da sie unter Atemnot gelitten habe, seien diverse Untersuchungen vorgenommen worden, die einen unregelmäßigen Herzschlag ihres ungeborenen Kindes dokumentiert hätten.

Obwohl der zuständige Arzt deshalb noch am selben Abend einen Kaiserschnitt habe durchführen wollen, sei der Eingriff abgesagt und ihr mitgeteilt worden, man werde am nächsten Tag eine natürliche Geburt einleiten. Unmittelbar nach der Geburt habe der Säugling beatmet werden müssen und regelmäßige Schüttelkrämpfe erlitten, die sich in den Jahren darauf kontinuierlich verschlimmert hätten.

Weil er auch in seiner Entwicklung „zurückgeblieben“ sei, hätten Ärzte einen MRT-Scan bei dem Jungen durchgeführt. Dieser habe ergeben, dass ihr Sohn unter einem schweren Gehirnschaden leide, der vermutlich auf Sauerstoffmangel vor der Geburt zurückzuführen sei.

Dafür macht Nyambe das Krankenhauspersonal verantwortlich, das es versäumt habe, den Zustand ihres Ungeborenen korrekt zu diagnostizieren bzw. frühzeitig einen Kaiserschnitt durchzuführen. Deshalb sei ihr Sohn heute schwer beeinträchtigt und könne weder laufen, noch sprechen, oder selbstständig essen. Da ihr Sohn zeitlebens ein Pflegefall bleiben werde, berechnet die Klägerin eine Entschädigungssumme von drei Millionen N$ dafür, dass sie ihren Sohn werde versorgen und für dessen medizinische Behandlung werde aufkommen müssen. Ferner macht sie geltend, dass sie durch die Behinderung des Sohnes schwer traumatisiert sei und für dessen Behandlung bereits erhebliche Unkosten erlitten habe, wofür ihr eine Wiedergutmachung von einer Millionen N$ zustehe.

Bei der zweiten Klägerin handelt es sich um Sushmilke Kelber, die nach eigenen Angaben am 10. Dezember 2019 im Staatskrankenhaus in Windhoek genötigt worden sei, ihr „überdimensioniertes“ Kind auf natürlichem Wege zu Welt zu bringen. Als dieses nicht gelungen sei, hätten Krankenpfleger versucht, den Geburtskanal mit einer „unsterilisierten Klinge“ zu weiten und den Fötus mit einem „Saugapparat zu extrahieren“, wobei dieser „enthauptet“ worden sei.

Dabei sei sie „physisch, psychisch und emotional traumatisiert“ und in ihrer Menschenwürde verletzt worden, wofür ihr Schmerzensgeld von vier Millionen N$ zustehe.

So argumentiert auch die Klägerin Helena Kalangula, die vom Gesundheitsministerium eine Millionen N$ Entschädigung dafür fordert, dass das Personal im Windhoeker Staatskrankenhaus am 20. April 2019 nicht rechtzeitig einen Kaiserschnitt durchgeführt habe und ihr Baby deshalb vor der Geburt an Sauerstoffmangel gestorben sei.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-24

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