Klagen gegen Bodensteuer gescheitert
Begründung für Urteil soll Montag folgen – Antragsteller kündigen Berufung an
Von Marc Springer, Windhoek
Die sechs Anträge, die unterschiedliche Teilbereiche der Bodensteuer berühren, wurden in einem Verfahren gebündelt und in einem gestern ergangenen Urteil der Richter Shafimana Ueitele und Thomas Masuku alle abgelehnt. Obwohl die Richter die Begründung für ihre Entscheidung erst am Montag nachreichen wollen, kündigte der Anwalt der Kläger, Charlie Bodenstein, bereits jetzt an, am Obersten Gericht Revision einlegen zu wollen.
Sollte dies geschehen würde sich der derzeitige Schwebezustand fortsetzen und damit auch die Ungewissheit unter Farmern anhalten, weil das gestrige Urteil des Obergerichts juristisch nicht rechtskräftig ist, bevor die Revision entschieden wird. Ungeachtet dessen wird das Abschätzungsgericht, das über Einsprüche von Farmern gegen die ihnen berechnete Bodensteuer befinden muss, durch das Scheitern der Kambazembi-Klage Auftrieb erhalten. Schließlich hatte auch dieses Gremium vor kurzem in Person seines Vorsitzenden Johannes Shuuveni einen Antrag abgelehnt, die Verhandlung der Einwände für unwirksam zu erklären.
Die gestern verworfene Klage schließt Anträge ein, die bis in das Jahr 2013 zurückgehen. Dazu gehört ein Gesuch, Teile des für die Berechnung der Bodensteuer relevanten Gesetzes für verfassungswidrig erklären zu lassen. In einem weiteren Ansinnen wollten die Kläger die Abschätzungsliste für null und nichtig erklären, die den Wert kommerzieller Farmen aufführt und damit für die Höhe der einzelnen Grundbesitzern kalkulierten Bodensteuer entscheidend ist.
Dieses Begehr wäre im Falle seines Erfolgs auch für das Abschätzungsgericht fatal gewesen, weil sich jenes bei der Bewertung der Einsprüche von Beschwerdeführern an dieser Liste orientiert. Shuuveni hatte zwar eingeräumt, dass die Liste defekt sei, weil die auf einer unzulässigen Berechnungsmethode beruhe. Dennoch hatte er es abgelehnt, sie für ungültig zu erklären und eine Neuberechnung anzuordnen.
Die sechs Anträge, die unterschiedliche Teilbereiche der Bodensteuer berühren, wurden in einem Verfahren gebündelt und in einem gestern ergangenen Urteil der Richter Shafimana Ueitele und Thomas Masuku alle abgelehnt. Obwohl die Richter die Begründung für ihre Entscheidung erst am Montag nachreichen wollen, kündigte der Anwalt der Kläger, Charlie Bodenstein, bereits jetzt an, am Obersten Gericht Revision einlegen zu wollen.
Sollte dies geschehen würde sich der derzeitige Schwebezustand fortsetzen und damit auch die Ungewissheit unter Farmern anhalten, weil das gestrige Urteil des Obergerichts juristisch nicht rechtskräftig ist, bevor die Revision entschieden wird. Ungeachtet dessen wird das Abschätzungsgericht, das über Einsprüche von Farmern gegen die ihnen berechnete Bodensteuer befinden muss, durch das Scheitern der Kambazembi-Klage Auftrieb erhalten. Schließlich hatte auch dieses Gremium vor kurzem in Person seines Vorsitzenden Johannes Shuuveni einen Antrag abgelehnt, die Verhandlung der Einwände für unwirksam zu erklären.
Die gestern verworfene Klage schließt Anträge ein, die bis in das Jahr 2013 zurückgehen. Dazu gehört ein Gesuch, Teile des für die Berechnung der Bodensteuer relevanten Gesetzes für verfassungswidrig erklären zu lassen. In einem weiteren Ansinnen wollten die Kläger die Abschätzungsliste für null und nichtig erklären, die den Wert kommerzieller Farmen aufführt und damit für die Höhe der einzelnen Grundbesitzern kalkulierten Bodensteuer entscheidend ist.
Dieses Begehr wäre im Falle seines Erfolgs auch für das Abschätzungsgericht fatal gewesen, weil sich jenes bei der Bewertung der Einsprüche von Beschwerdeführern an dieser Liste orientiert. Shuuveni hatte zwar eingeräumt, dass die Liste defekt sei, weil die auf einer unzulässigen Berechnungsmethode beruhe. Dennoch hatte er es abgelehnt, sie für ungültig zu erklären und eine Neuberechnung anzuordnen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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