Klageweg bleibt offen
Die Betroffenen in der Betrugsserie des geflüchteten Werner Kaderli können darauf hoffen, dass die Schweizer Justiz eine Klage gegen den ehemaligen Buchhalter bearbeitet.
Windhoek/Chur - Dies meint die Advokatur Cahannes, welche jetzt ein Kurzgutachten über juristische Möglichkeiten anfertigte. Auftraggeber dafür war der Schweizer Thomas Domenig, einer der Betrogenen und Inhaber der Omaruru Game Lodge, der sich derzeit in seinem Heimatort Chur aufhält.
"Gestützt auf Art. 6 des Schweizer Strafgesetzbuches (StGB) ist ein Schweizer, der im Ausland ein Verbrechen oder Vergehen verübt, den Bestimmungen des StGB unterstellt. Voraussetzung ist, dass die Tat auch am Begehungsort (hier Namibia) strafbar ist und sich der Täter in der Schweiz aufhält oder der Schweiz ausgeliefert wird", heißt es in dem Gutachten. Außerdem: "Das bedeutet, dass gegen Herrn Kaderli in der Schweiz sowohl von geschädigten Schweizern, als auch von geschädigten namibischen natürlichen und juristischen Personen ein Strafverfahren eingeleitet werden kann." Die Kanzlei empfiehlt "ein koordiniertes Vorgehen aller Geschädigten mit einer Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Graubünden in Chur". Dazu müssten sämtliche "vorhandenen Beweismittel" bei der Kanzlei eingereicht werden, sollte diese den Auftrag für die Klage bekommen. "In der Zwischenzeit kläre ich ab, mit was für Kosten wir ungefähr rechnen müssen", so Domenig gegenüber der AZ.
Kaderli hatte seit 1999 als Chef der Firma Up To Date Accounting Services mehrere seiner Kunden betrogen, indem er u.a. fürs Finanzamt bestimmtes Geld veruntreute (AZ berichtete). In einem Fall verlor eine Betroffene 1,1 Millionen Namibia-Dollar. Das Geld hat er offenbar durch krankhafte Spielsucht verloren. Als der Schwindel aufflog, setzte sich Kaderli in die Schweiz ab.
Windhoek/Chur - Dies meint die Advokatur Cahannes, welche jetzt ein Kurzgutachten über juristische Möglichkeiten anfertigte. Auftraggeber dafür war der Schweizer Thomas Domenig, einer der Betrogenen und Inhaber der Omaruru Game Lodge, der sich derzeit in seinem Heimatort Chur aufhält.
"Gestützt auf Art. 6 des Schweizer Strafgesetzbuches (StGB) ist ein Schweizer, der im Ausland ein Verbrechen oder Vergehen verübt, den Bestimmungen des StGB unterstellt. Voraussetzung ist, dass die Tat auch am Begehungsort (hier Namibia) strafbar ist und sich der Täter in der Schweiz aufhält oder der Schweiz ausgeliefert wird", heißt es in dem Gutachten. Außerdem: "Das bedeutet, dass gegen Herrn Kaderli in der Schweiz sowohl von geschädigten Schweizern, als auch von geschädigten namibischen natürlichen und juristischen Personen ein Strafverfahren eingeleitet werden kann." Die Kanzlei empfiehlt "ein koordiniertes Vorgehen aller Geschädigten mit einer Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Graubünden in Chur". Dazu müssten sämtliche "vorhandenen Beweismittel" bei der Kanzlei eingereicht werden, sollte diese den Auftrag für die Klage bekommen. "In der Zwischenzeit kläre ich ab, mit was für Kosten wir ungefähr rechnen müssen", so Domenig gegenüber der AZ.
Kaderli hatte seit 1999 als Chef der Firma Up To Date Accounting Services mehrere seiner Kunden betrogen, indem er u.a. fürs Finanzamt bestimmtes Geld veruntreute (AZ berichtete). In einem Fall verlor eine Betroffene 1,1 Millionen Namibia-Dollar. Das Geld hat er offenbar durch krankhafte Spielsucht verloren. Als der Schwindel aufflog, setzte sich Kaderli in die Schweiz ab.
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Allgemeine Zeitung
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