Kleinkredit-Geber sollen reguliert werden
Finanzministerium strebt gesetzliche Kontrolle über Vergabe von Darlehen an
Von Marc Springer, Windhoek
Die Novelle, die vor kurzem von Finanzminister Calle Schlettwein in der Nationalversammlung vorgelegt wurde, soll das Wucher-Gesetz aus dem Jahre 1968 ergänzen, das unter anderem eine Deckelung der Zinssätze enthält, die sogenannte Microlender berechnen dürfen. Schlettwein zufolge ließen sich diese Bestimmungen jedoch nur schwer durchsetzen und nachprüfen, weshalb ein getrenntes Gesetz zur Regulierung des Kleinkredit-Sektors notwendig sei.
Wie groß der bestehende Handlungsbedarf ist, machte er mit Hinweis darauf deutlich, dass Ende vergangenen Jahres landesweit 304 derartige Kreditgeber registriert waren, die über ein Gesamtkapital von 4,4 Milliarden N$ verfügt und etwa 284000 Kunden gezählt hätten. Gemessen an der Anzahl Erwerbstätiger von schätzungsweise 677000 würde dies etwa 42 Prozent der Bevölkerung mit geregeltem Einkommen ausmachen.
Ungeachtet dessen, dass Kleinkreditgeber einen derart großen Kundenstamm hätten, fehle es an gesetzlich geregelter Aufsicht in dem Gewerbe. Deshalb würden immer wieder unlautere Geschäftspraktiken auf Seiten von Kreditgebern gemeldet, die z.B. Personalausweise von Kunden einbehalten würden, bis diese ihr Darlehen zurückgezahlt hätten. Ferner würden häufig Kredite an Personen vergeben, die diese nicht zurückzahlen könnten und damit ihn eine Schuldenfalle geraten würden.
Vor diesem Hintergrund solle der Gesetzentwurf eine verantwortungsvolle Kreditvergabe fördern und die daran Beteiligten gewissen Auflagen unterwerfen. Dazu zählt, dass sich jeder sogenannte Microlender bei der Finanzdienstaufsichtsbehörde NAMFISA registrieren und dort einen hauptverantwortlichen Geschäftsführer benennen muss. Außerdem verpflichtet die Novelle die Kreditgeber, ein Büro in Namibia zu unterhalten und die Vermögensverhältnisse von Kunden zu prüfen, bevor sie diesen ein Darlehen gewähren.
Ferner soll Kreditfirmen durch die Gesetzesvorlage untersagt werden, Bankkarten, Ausweise oder ähnliches von Kunden einzubehalten um sie solange an sich zu binden, bis das Darlehen beglichen wurde. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, Informationen über ihre Kunden vertraulich zu behandeln und dürfen die Bedingungen eines verbindlichen Kreditvertrages nicht nachträglich ändern.
NAMFISA ist durch die Novelle befugt, zusätzliche Bestimmungen zur Regulierung des Kleinkredit-Sektors zu erlassen. Kreditgeber, die gegen diese Auflagen verstoßen, indem sie beispielsweise höhere Zinsen als erlaubt verlangen, sind in der Novelle mit einer Geldbuße bis zu 500000 N$ oder einer Haftstrafe bis zu fünf Jahren bedroht.
Die Novelle, die vor kurzem von Finanzminister Calle Schlettwein in der Nationalversammlung vorgelegt wurde, soll das Wucher-Gesetz aus dem Jahre 1968 ergänzen, das unter anderem eine Deckelung der Zinssätze enthält, die sogenannte Microlender berechnen dürfen. Schlettwein zufolge ließen sich diese Bestimmungen jedoch nur schwer durchsetzen und nachprüfen, weshalb ein getrenntes Gesetz zur Regulierung des Kleinkredit-Sektors notwendig sei.
Wie groß der bestehende Handlungsbedarf ist, machte er mit Hinweis darauf deutlich, dass Ende vergangenen Jahres landesweit 304 derartige Kreditgeber registriert waren, die über ein Gesamtkapital von 4,4 Milliarden N$ verfügt und etwa 284000 Kunden gezählt hätten. Gemessen an der Anzahl Erwerbstätiger von schätzungsweise 677000 würde dies etwa 42 Prozent der Bevölkerung mit geregeltem Einkommen ausmachen.
Ungeachtet dessen, dass Kleinkreditgeber einen derart großen Kundenstamm hätten, fehle es an gesetzlich geregelter Aufsicht in dem Gewerbe. Deshalb würden immer wieder unlautere Geschäftspraktiken auf Seiten von Kreditgebern gemeldet, die z.B. Personalausweise von Kunden einbehalten würden, bis diese ihr Darlehen zurückgezahlt hätten. Ferner würden häufig Kredite an Personen vergeben, die diese nicht zurückzahlen könnten und damit ihn eine Schuldenfalle geraten würden.
Vor diesem Hintergrund solle der Gesetzentwurf eine verantwortungsvolle Kreditvergabe fördern und die daran Beteiligten gewissen Auflagen unterwerfen. Dazu zählt, dass sich jeder sogenannte Microlender bei der Finanzdienstaufsichtsbehörde NAMFISA registrieren und dort einen hauptverantwortlichen Geschäftsführer benennen muss. Außerdem verpflichtet die Novelle die Kreditgeber, ein Büro in Namibia zu unterhalten und die Vermögensverhältnisse von Kunden zu prüfen, bevor sie diesen ein Darlehen gewähren.
Ferner soll Kreditfirmen durch die Gesetzesvorlage untersagt werden, Bankkarten, Ausweise oder ähnliches von Kunden einzubehalten um sie solange an sich zu binden, bis das Darlehen beglichen wurde. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, Informationen über ihre Kunden vertraulich zu behandeln und dürfen die Bedingungen eines verbindlichen Kreditvertrages nicht nachträglich ändern.
NAMFISA ist durch die Novelle befugt, zusätzliche Bestimmungen zur Regulierung des Kleinkredit-Sektors zu erlassen. Kreditgeber, die gegen diese Auflagen verstoßen, indem sie beispielsweise höhere Zinsen als erlaubt verlangen, sind in der Novelle mit einer Geldbuße bis zu 500000 N$ oder einer Haftstrafe bis zu fünf Jahren bedroht.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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